Kann ein Vermieter die Grundsteuer auf den Mieter umlegen, obwohl davon nichts im Mietvertrag steht?
Der Vermieter behauptet, es gäbe seit diesem Jahr ein neues Gesetz, das ihn dazu berechtigt. Ist das richtig?
Grundsteuer auf den Mieter umlegen
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hallo jabko,
meiner Meinung nach muß das im Mietvertrag stehen, sonst braucht man das nicht zu bezahlen, das wäre ja dann eine Mieterhöhung!!
Liebe Grüße
Rita
So ist es, die Grunderwerbssteuer darf nie, die Grundsteuer nur wenn im Mietvertrag erwähnt umgelegt werden.
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"Chylla"
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Nein es gibt kein Gesetz das so etwas besagt.
Ansonsten soll er halt dir mal den Gesetztestext zukommen lassen was ich aber stark bezweifeln würde.
Auch ich schließe mich an.
Es gibt kein neues Gesetz, was irgendeine Änderung in diesem Punkt gebracht hätte.
Wenn im Mietvertrag die Umlage der Grundsteuer nicht vereinbart wurde, dann ist die Umlage auch nicht zulässig.
sorry, muss mal naiv nachfragen:
Meinen Sie hier eine Grundsteuer oder die Grundstückssteuer ???
Zweiteres ist nämlich seit Jahren in den Betreibskosten enthalten, so dass ich jetzt etwas fraglich bin, ob es diese betreffen.
Danke für die Aufklärung
Was bitte soll denn die 'Grundstückssteuer' sein, wenn nicht die Grundsteuer?
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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."
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