Grundsteuer auf den Mieter umlegen

23. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
jabko83
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)
Grundsteuer auf den Mieter umlegen

Kann ein Vermieter die Grundsteuer auf den Mieter umlegen, obwohl davon nichts im Mietvertrag steht?
Der Vermieter behauptet, es gäbe seit diesem Jahr ein neues Gesetz, das ihn dazu berechtigt. Ist das richtig?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
rs-oberberg
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo jabko,

meiner Meinung nach muß das im Mietvertrag stehen, sonst braucht man das nicht zu bezahlen, das wäre ja dann eine Mieterhöhung!!
Liebe Grüße
Rita

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#2
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

So ist es, die Grunderwerbssteuer darf nie, die Grundsteuer nur wenn im Mietvertrag erwähnt umgelegt werden.

-----------------
"Chylla"

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#3
 Von 
DanielSachsen
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 28x hilfreich)

Nein es gibt kein Gesetz das so etwas besagt.
Ansonsten soll er halt dir mal den Gesetztestext zukommen lassen was ich aber stark bezweifeln würde.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47455 Beiträge, 16800x hilfreich)

Auch ich schließe mich an.

Es gibt kein neues Gesetz, was irgendeine Änderung in diesem Punkt gebracht hätte.

Wenn im Mietvertrag die Umlage der Grundsteuer nicht vereinbart wurde, dann ist die Umlage auch nicht zulässig.

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#5
 Von 
angie69
Status:
Praktikant
(606 Beiträge, 95x hilfreich)

sorry, muss mal naiv nachfragen:
Meinen Sie hier eine Grundsteuer oder die Grundstückssteuer ???
Zweiteres ist nämlich seit Jahren in den Betreibskosten enthalten, so dass ich jetzt etwas fraglich bin, ob es diese betreffen.
Danke für die Aufklärung

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

Was bitte soll denn die 'Grundstückssteuer' sein, wenn nicht die Grundsteuer?

-----------------
"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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