Grundsteuer für 1.1. - 31.12.2011 hat Vermieter am 1.2.2011 komplett an Stadtverwaltung überwiesen. Die NK-Abrech. erhielt Mieter im Aug 2012 für Jan - Dez 2011 – ohne Grundsteuer. Diese wurde erst mit Kopie Kontoauszug (ohne Bescheid) separat am 28.2.2013 von nachgefordert. Es gab keine nachträgliche Erhöhung (laut Auskunft Stadt). Muss Mieter bezahlen, obwohl der GS-Bescheid dem Vermieter schon innerhalb der Abrechnungsfrist und bei Erstellung der Abrechnung an Mieter vorlag?
-----------------
""
Grundsteuer erstmalige Forderung nach Abrechnung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
quote:
Diese wurde erst mit Kopie Kontoauszug (ohne Bescheid) separat am 28.2.2013 von nachgefordert.
was soll das heißen ?
Geht es auch verständlicher ?
-----------------
"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."
Nach dem anderen Posting zu urteilen ist dieser Vermieter nicht in der Lage, eine vernünftige Abrechnung zu erstellen.
Die Kosten des Grundsteuerbescheides, die er auf den Mieter abwälzen kann, kann er auch nur in der Abrechnungsfrist geltend machen, d.h. beim Bescheid für 2011 bis Ende 2012. Es ist durchaus nicht ausreichend, dem Mieter einfach eine Kopie des Bescheides zuzustellen, das erfüllt nicht die Formvorschrift für eine Abrechnung. Weiterhin stellt sich auch die Frage, ob diese Postitionen, wären sie in einer ordentlichen Abrechnung, überhaupt im MV als Nebenkosten genannt sind.
Es erfüllt auch die nicht Form der Abrechnung, wenn der Vermieter lediglich eine Kopie der Hausgeldabrechnung an seinen Mieter weiterleitet.
-----------------
"MfG
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
20 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten