Grundsteuer erstmalige Forderung nach Abrechnung

25. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
BridgeJ
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)
Grundsteuer erstmalige Forderung nach Abrechnung

Grundsteuer für 1.1. - 31.12.2011 hat Vermieter am 1.2.2011 komplett an Stadtverwaltung überwiesen. Die NK-Abrech. erhielt Mieter im Aug 2012 für Jan - Dez 2011 – ohne Grundsteuer. Diese wurde erst mit Kopie Kontoauszug (ohne Bescheid) separat am 28.2.2013 von nachgefordert. Es gab keine nachträgliche Erhöhung (laut Auskunft Stadt). Muss Mieter bezahlen, obwohl der GS-Bescheid dem Vermieter schon innerhalb der Abrechnungsfrist und bei Erstellung der Abrechnung an Mieter vorlag?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

quote:
Diese wurde erst mit Kopie Kontoauszug (ohne Bescheid) separat am 28.2.2013 von nachgefordert.

was soll das heißen ?
Geht es auch verständlicher ?

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

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#2
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)


Nach dem anderen Posting zu urteilen ist dieser Vermieter nicht in der Lage, eine vernünftige Abrechnung zu erstellen.

Die Kosten des Grundsteuerbescheides, die er auf den Mieter abwälzen kann, kann er auch nur in der Abrechnungsfrist geltend machen, d.h. beim Bescheid für 2011 bis Ende 2012. Es ist durchaus nicht ausreichend, dem Mieter einfach eine Kopie des Bescheides zuzustellen, das erfüllt nicht die Formvorschrift für eine Abrechnung. Weiterhin stellt sich auch die Frage, ob diese Postitionen, wären sie in einer ordentlichen Abrechnung, überhaupt im MV als Nebenkosten genannt sind.

Es erfüllt auch die nicht Form der Abrechnung, wenn der Vermieter lediglich eine Kopie der Hausgeldabrechnung an seinen Mieter weiterleitet.

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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