Hallo zusammen,
ich lege gerade Widerspruch gegen meine NK Abrechnung 2012 ein. Zum einen gibt es Probleme mit der Heizung. Einrohrsystem - Nicht regelbar etc. Hier fordere ich 30% des tatsächlichen Verbrauchs.
Nun zum eigentlichen Problem. In der gleichen Abrechnung wurde für die Liegenschaft auch ein höherer Grundsteuerbetrag mitgesendet, inkl. dem offiziellen Schreiben der Stadt. Soweit, sogut. Jedoch komme ich beim Betrag doch sehr ins Grübeln. Während der letzten Jahre, also seit 1992 (das weiß ich aus historischen Daten der anderen Mieter, und aus meiner NK Abrechnung für 2011) belief sich die komplette Steuer auf rund 398€. Danach wird der eigene Anteil auf Basis der m² berechnet. Alles rechtens.
Doch mit der NK Abrechnung aus 2012 stellte die Stadt nun 6800€ in Rechnung. Da ich den Original Schrieb der Stadt habe ist die Höhe evtl. ok, aber ist eine solche Erhöhung rechtens?
Danke fürs Antworten
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Grundsteuererhöhung - Ist das erlaubt?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Kann es sein, dass das Haus jetzt gerade älter als 10 Jahre ist. Bei Neubauten gab es oft Grundsteuerermäßigungen, die nach 10 Jahren wegfallen.
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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."
hallo und danke für die Antwort....das Haus ist 22 Jahre alt. Es gab vor 6 oder 7 Jahren einen virtuellen Besitzerwechsel. Der Besitzer ist der gleiche, bloß der Name ist anders
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quote:<hr size=1 noshade>Da ich den Original Schrieb der Stadt habe <hr size=1 noshade>
Ich wage mal die Vermutung, das Du nur eine Kopie des Schreibens hast?
Eventuell mal bei dem zuständigen Sachbearbeiter anrufen. Eventuell gibt er ja Auskunft.
Ist irgendwann in dem Haus eine Gewerbeeinheit hinzugekommen bzw. hat den Betrieb aufgenommen?
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Nein. Ich weiß, dass ein recht großes Grundstück wohl auf den Eigentümer übergegangen ist. Aber unser Haus steht auf einem getrennten Grundstück...
Einspruch einlegen ist in jedem Fall das sinnvollste, aber wie geht es weiter? Ich habe auf einen offensichtlichen Fehler bereits hingewiesen. Getan hat sich aber noch nichts!
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quote:
Nein. Ich weiß, dass ein recht großes Grundstück wohl auf den Eigentümer übergegangen ist.
Die Größe des Grundstücks dürfte bei der Erhebung der Grundsteuer kaum eine Rolle spielen. Hier kommt es eher auf die Bebauung an, für die diese Steuer erhoben wird und auf die Mieter umgelegt werden kann.
Mehr zum Thema hier: http://www.grundsteuerberechnen.de/
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Naja, aber die Bebauung hat sich in den letzten Jahren keinen Meter verändert. Auch der Hebesatz ist gleich geblieben. Es muss sich ja etwas an dem Grundbetrag verändert haben. Die Zuständige Sachbearbeiterin gibt mir keine Auskunft, da ich kein Eigentümer bin....
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Dann stell die Frage beim Amt mal allgemein: Kann es sein, dass sich Grundsteuern in dem Maße erhöhen und wenn ja, auf welcher Grundlage.
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Warum soll er sich denn die Arbeit machen? Diese Auskunft ist doch der VM schuldig, wenn sich die Bebauung nicht ändert und der Hebesatz gleich bleibt, kann ich mir eine Erhöhung der Grundsteuer auch nicht vorstellen! Ich würde mich da nicht mit dem Amt rumärgern, das ist Aufgabe des VM.
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"MfG
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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Der VM hat hier ja die Grundlage geliefert: Das Schreiben liegt dem Mieter ja vor.
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In der gleichen Abrechnung wurde für die Liegenschaft auch ein höherer Grundsteuerbetrag mitgesendet, inkl. dem offiziellen Schreiben der Stadt. Soweit, sogut.
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Also wirklich weiter komme ich nicht. Ich muss wohl einen Anwalt einschalten. Wobei ich mir noch sehr unschlüssig bin, auf welcher Basis dieser arbeiten soll.
Mehr als das Schreiben der Stadt kann ich nicht liefern....
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Der Grundsteuerbescheid genügt zur Prüfung nicht.
Oben gibt es einen LINK, da ist zu erkennen wie die Grundsteuer berechnet wird. Schon mal gelesen ?
quote:
•Wie ermittle ich die Grundsteuer? ◦Einheitswert
◦Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren
◦Steuermessbetrag
◦Steuermesszahl
◦Hebesatz
◦Beispiele zur Grundsteuerberechnung
Es gibt einen Bescheid über den Grundsteuermessbetrag. Den kann man sich zeigen lassen und mit dem vorherigen Bescheid vergleichen um Ursachen für die Erhöhung zu erkennen.
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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."
Also müsste ich vom Amt praktisch zwei Jahre vergleichen. Oder muss das vom Vermieter kommen?
Am besten das Vorjahr zu dem erhöhten Betrag. Und diesen senden die ohne Meckern zu?
Ja, den Link habe ich gelesen. Da mir aber die Daten des Grundstücks nicht vorliegen, ist mir nur der Hebesatz bekannt. Mehr nicht...
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quote:
Also müsste ich vom Amt praktisch zwei Jahre vergleichen. Oder muss das vom Vermieter kommen?
Das Amt wird da nichts herausgeben.
Die Beschiede vor und nach der Erhöhung vom Vermieter anfordern, vergleichen und daraus die Gründe der Änderung erkennen.
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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."
-- Editiert Spezi-2 am 06.10.2014 14:42
Meine Frage hat ja etwas grundsätzliches. Darf der VM eine solche Erhöhung (von 300 auf über 6000€) auf die Mieter umlegen?
Ich habe ja einen Mietvertrag abgeschlossen, in dem nicht solche exorbitanten Grundsteuerbeträge drin sind.
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Das Nebenkosten auch variabel sein können, ist ja bekannt. Von daher gibt es keinen Rechtanspruch darauf, das variable Kosten sich nach Vertragschlus nicht ändern dürfen.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Drastischen Erhöhungen liegt in der Regel ein Beschluss des Stadtparlaments zugrunde. Und da kommt man ja nun ran.
wirdwerden
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Drastischen Erhöhungen liegt in der Regel ein Beschluss des Stadtparlaments zugrunde.
Dann braucht man ja nur den Hebesatz vergleichen.
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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."
Der VM hat sich gemeldet und begründet, dass aufgrund einer Rechtsstreitigkeit von den Anwälten darauf hingewiesen wurde, dass der Grundsteuerbetrag jahrelang falsch abgerechnet wurde.
Weiterhin wurde begründet, dass bisher nur für ein unbebautes Grundstück die Grundsteuer berechnet wurde, nicht für ein bebautes!
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quote:
Der VM hat sich gemeldet und begründet, dass aufgrund einer Rechtsstreitigkeit von den Anwälten darauf hingewiesen wurde, dass der Grundsteuerbetrag jahrelang falsch abgerechnet wurde.
Weiterhin wurde begründet, dass bisher nur für ein unbebautes Grundstück die Grundsteuer berechnet wurde, nicht für ein bebautes!
Kann so sein, muss aber nicht. Ich würde mir die Bescheide dennoch ansehen.
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