Grundstückskauf mit Garage - Kündigung wegen eigenbedarf

20. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
garagenvermieter
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundstückskauf mit Garage - Kündigung wegen eigenbedarf

Hallo, wir wollen uns ein Grundstück kaufen auf dem auch Garagen sind. Wir wollen selbst gerne eine nutzen. Was für fristen gibt es bei der Kündigung wegen eigenbedarf. Was muss man außerdem beachten? Danke vorab

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120266 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von garagenvermieter):
Was für fristen gibt es bei der Kündigung wegen eigenbedarf.

Sollte man den mietvertraglichen Verinbarungen entnehmen, was da an Fristen geregelt ist.
Wenn da nichts geregelt ist, dann gilt § 580a BGB .



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von garagenvermieter):
Was muss man außerdem beachten?

Mietverträge genau überprüfen, wie Harry schon gesgt hat. Sollten die Garagen z.B. in einem Mietvertrag mit Wohnraum vermietet sein, so wird eine Kündigung zumindest mal komplizierter.

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Eigenbedarfskündigungen gibt es übrigens nur bei Wohnraum (jedenfalls sind sie nur dort nötig, alles andere kann man ganz normal kündigen, Fristen siehe BGB oder den Vertrag).

Stefan

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#4
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Mietverträge über Räume die keine Wohnräume sind, können ohne Angabe von Gründen fristgerecht gekündigt werden.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Mietverträge über Räume die keine Wohnräume sind, können ohne Angabe von Gründen fristgerecht gekündigt werden.


Aber nicht wenn sie zusammen mit Wohnraum gemietet sind.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#6
 Von 
garagenvermieter
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein. Die Garage ist an keinen Wohnraum vertraglich gebunden. Danke für die Hilfe!!!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von garagenvermieter):
wir wollen uns ein Grundstück kaufen auf dem auch Garagen sind.

Da es hier im Forum in letzter Zeit 2 Threads zu Carports gab, die nicht vom Eigentümer des Grundstücks errichtet wurden, ein weiterer Hinweis: Der Kaufvertrag sollte wohl sinnvollerweise eine exakte Angabe beinhalten, wer alles Rechte an den einzelnen Garagen hat. Dazu gehören die aktuellen schriftlichen Mietverträge (welche zumindest in Kopie Teil des Kaufvertrages sein sollten), aber eben auch alle bekannten Nebenabsprachen oder ähnliches.

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