Hallo, wir wollen uns ein Grundstück kaufen auf dem auch Garagen sind. Wir wollen selbst gerne eine nutzen. Was für fristen gibt es bei der Kündigung wegen eigenbedarf. Was muss man außerdem beachten? Danke vorab
Grundstückskauf mit Garage - Kündigung wegen eigenbedarf
20. November 2016
Thema abonnieren
Frage vom 20. November 2016 | 21:09
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundstückskauf mit Garage - Kündigung wegen eigenbedarf
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 20. November 2016 | 21:22
Von
Status: Unbeschreiblich (120266 Beiträge, 39861x hilfreich)
ZitatWas für fristen gibt es bei der Kündigung wegen eigenbedarf. :
Sollte man den mietvertraglichen Verinbarungen entnehmen, was da an Fristen geregelt ist.
Wenn da nichts geregelt ist, dann gilt § 580a BGB .
#2
Antwort vom 20. November 2016 | 21:29
Von
Status: Unparteiischer (9912 Beiträge, 4488x hilfreich)
ZitatWas muss man außerdem beachten? :
Mietverträge genau überprüfen, wie Harry schon gesgt hat. Sollten die Garagen z.B. in einem Mietvertrag mit Wohnraum vermietet sein, so wird eine Kündigung zumindest mal komplizierter.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 20. November 2016 | 22:54
Von
Status: Philosoph (13742 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Eigenbedarfskündigungen gibt es übrigens nur bei Wohnraum (jedenfalls sind sie nur dort nötig, alles andere kann man ganz normal kündigen, Fristen siehe BGB oder den Vertrag).
Stefan
#4
Antwort vom 21. November 2016 | 08:02
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1445x hilfreich)
Mietverträge über Räume die keine Wohnräume sind, können ohne Angabe von Gründen fristgerecht gekündigt werden.
#5
Antwort vom 21. November 2016 | 10:28
Von
Status: Senior-Partner (6437 Beiträge, 2318x hilfreich)
Zitat:Mietverträge über Räume die keine Wohnräume sind, können ohne Angabe von Gründen fristgerecht gekündigt werden.
Aber nicht wenn sie zusammen mit Wohnraum gemietet sind.
#6
Antwort vom 21. November 2016 | 10:44
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nein. Die Garage ist an keinen Wohnraum vertraglich gebunden. Danke für die Hilfe!!!
#7
Antwort vom 21. November 2016 | 11:59
Von
Status: Unparteiischer (9912 Beiträge, 4488x hilfreich)
Zitatwir wollen uns ein Grundstück kaufen auf dem auch Garagen sind. :
Da es hier im Forum in letzter Zeit 2 Threads zu Carports gab, die nicht vom Eigentümer des Grundstücks errichtet wurden, ein weiterer Hinweis: Der Kaufvertrag sollte wohl sinnvollerweise eine exakte Angabe beinhalten, wer alles Rechte an den einzelnen Garagen hat. Dazu gehören die aktuellen schriftlichen Mietverträge (welche zumindest in Kopie Teil des Kaufvertrages sein sollten), aber eben auch alle bekannten Nebenabsprachen oder ähnliches.
Und jetzt?
Schon
268.170
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
12 Antworten
-
5 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
25 Antworten