Hallo,
wir haben einen Mietvertrag unterschrieben 08/2001
Mietbeginn: 12/2001
Das Mietverhältnis läuft auf unbefristete Zeit
( steht so im Vertrag)
Laut §2b wurde eine Staffelmiete vereinbart:
1.7.2006
1.7.2007
1.7.2008 jeweils Erhöhungen um ca. 12€ Monat
1.7.2009
1.7.2010
Diese Erhöhungen wurden 2007 auf Antrag nicht erhoben.
Es wurde vereinbart, das der Vermieter einseitig den erhöhten Staffelmietenbetrag jederzeit wieder erheben kann.
Meine Fragen:
Wir haben jetzt 2012, ist der Mietvertrag in der Form noch rechtens?
Darf der Vermieter jetzt den erhöhten Staffelmietvertrag
Mieterhöhung vom 1.7.2010 erheben?
Vielen DANK
RuHei
29.03.2012
Gültiger Mietvertrag? Erhöhung Staffelmietvertrag
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Also, im Jahr 2007 wurde mit dem Vermieter die Vereinbarung getroffen, dass dieser für das Jahr 2007 keine Mieterhöhung durchführt. Ist das so korrekt? Wurde in den folgenden Jahren denn immer die Mieterhöhung gemäß Vertrag vorgenommen oder wann war die letzte Mieterhöhung überhaupt?
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"http://www.convenio.biz "
Hallo,
ich habe gerade hier noch einen Thread dazu eröffnet:
http://www.123recht.net/Einsetzen-der-Mietstaffel-__f359112.html
Antwort:
Nein,
es wurde 2001 im Mietvertrag eine Staffelmiete ab 2006
vereinbart.
Dort steht, das 07/2006,07/2007,07/2008,07/2009 und 07/2010
die Miete jeweils um einen bestimmten Betrag steigt.
2006, also bei Beginn der Staffelerhöhung,
haben wir dann sofort die Aussetzung der Erhöhungen beantagt...
Diese wurden bis auf widerruf des Vermieters genhemigt.
( bis heute keine Staffelmieterhöhung)
Jetzt aber soll die Mietstaffel von 2010 wieder greifen.
Allerdings nur bei uns > siehe anderen Thread...
danke
RuHei
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Ihr habt in 2001 einen gültigen Mietvertrag mit einer um 5 Jahre verzögerten Staffelmiete vereinbart. Aus nicht genannten Gründen ist dein Vermieter darauf eingegangen, die vereinbarten Mieterhöhungen von monatlich 12,- Euro auszusetzen. Das machte in 5 Jahren 720,- Euro, die du nicht zahlen musstest, weil dein Vermieter ein netter Mensch ist.
Jetzt verlangt der Vermieter nach Jahren, dass du deinen Vertrag mit der Staffelmiete erfüllst und die Mieterhöhung bezahlst. Das siehst du aber nicht ein, weil deine Nachbarn nicht mehr bezahlen müssen.
War das richtig bis hier?
Antworten der User, dass dich die Mieten deiner Nachbarn nichts angehen konterst du damit, dass du eine Gleichbehandlung bei der Miete forderst.
Über diesen Unsinn in deinen Gedankengängen solltest du in der ruhigen Fastenzeit nachdenken.
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quote:
Das machte in 5 Jahren 720,- Euro, die du nicht zahlen musstest, weil dein Vermieter ein netter Mensch ist.
Klitzekleiner Rechenfehler ;-) ... der Vermieter ist sogar noch netter...
Er verzichtet im ersten Jahr auf 144 €, im 2. Jahr bereits auf 288, im 3. auf 432, im 4. auf 576, im 5. auf 720. Und von 2011 an, in dem keine Staffel mehr vereinbart war, verzichtet er nochmal auf 720€. Macht insgesamt 2880€
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quote:
Klitzekleiner Rechenfehler ;-)
Ja, richtig! Ich war bequem und habe nur Papier und Bleistift genommen. Den Taschenrechner hat mein Enkel verschlammt.
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quote:
Dann ist deine Schätzung im anderen Thread über 3.000 Euro ziemlich gut getroffen. Auch wenn RuHei empört die Backen aufblies:
Na ich hab in dem anderen Beitrag ja auch nicht geschätzt sondern gerechnet, nur halt den Rechenweg nicht aufgezeigt.
quote:
Vermutlich gibt es da so einige Streitpunkte zwischen dem Vermieter und euch, weshalb er langsam sein Entgegenkommen bereut und jetzt wieder auf Vertragserfüllung pochen will. Die anderen Mieter zicken nicht herum, also wird bei denen weiterhin die Staffel ausgesetzt.
Ich hab eher ein anderes Gefühl: die TE hat geschrieben, dass sie die einzige ist, die im Erstbezug im Haus wohnt. Was bedeutet, dass sie die längste Zeit im Haus wohnt, was wiederum bedeutet, dass alle anderen Mieter im Haus kürzere Zeit wohnen. Was wiederum bedeutet, dass der Vermieter offensichtlich doch alle Mieter gleich behandelt und erst nach einer gewissen Mietzeit eine höhere Miete fordert. Und die ist bei der TE offensichtlich erreicht, bei den anderen Mietern aber noch nicht.
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