Gültigkeit Indexmiete Klausel

12. August 2024 Thema abonnieren
 Von 
qwe987
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Gültigkeit Indexmiete Klausel

Hallo,

ich möchte eine Wohnung kaufen und prüfe gerade den existierenden Mietvertrag, hier ein Foto der Klausel bzgl. Mieterhöhungen:
https://ibb.co/0DtFVSS

Ist 4. so überhaupt gültig? Hier hat nämlich nur der Mieter unterschrieben, nicht aber der Vermieter, aber es steht "Unterschrift Vermieter" drunter.

Wie genau würde solch eine Mieterhöhung dann vonstatten gehen? Schaue ich einfach bei Destatis wo der VPI bei Unterzeichnung (02/22) stand und rechne aus, wie viel % er bis heute (07/24) gestiegen ist und es wäre mir dann gestattet um eben diesen Prozentsatz auf ein Mal zu erhöhen?




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10818 Beiträge, 4751x hilfreich)

Da auch bei der Staffelmiete unsinnige Einträge vorhanden sind, bin ich mir nicht sicher, was da wirklich vereinbart wurde. Staffelmiete und gleichzeitig Indexmiete sicherlich nicht. Normalerweise würde man sagen "Unklarheiten gehen zu Lasten des Vermieters". Daraus folgend wäre sowohl die Staffel- als auch die Indexvereinbarung unwirksam uns es bliebe die normale Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete (wenn die Voraussetzungen vorliegen). Aber sicher ist das meiner Meinung nach nicht.

Unabhängig davon würde ich empfehlen, den vor Kauf den Mietvertrag professionell prüfen zu lassen. Bei einer Weitervermietungsabsicht wäre sehr relevant, was genau vereinbart wurde und ob das wirksam ist. Falls eine Eigenbedarfskündigung geplant wird, dann sollte ein eigener Anwalt diese Möglichkeiten vor Kauf abklären. Klar, kostet Geld. Aber besser vor dem Kauf das Geld investieren als nachher blöd schauen.

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#2
 Von 
qwe987
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Da auch bei der Staffelmiete unsinnige Einträge vorhanden sind, bin ich mir nicht sicher, was da wirklich vereinbart wurde. Staffelmiete und gleichzeitig Indexmiete sicherlich nicht. Normalerweise würde man sagen "Unklarheiten gehen zu Lasten des Vermieters". Daraus folgend wäre sowohl die Staffel- als auch die Indexvereinbarung unwirksam uns es bliebe die normale Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete (wenn die Voraussetzungen vorliegen). Aber sicher ist das meiner Meinung nach nicht.


Der aktuelle Eigentümer & Vermieter ist eine GmbH und ich vermute, dass die einfach ein Template für den Mietvertrag haben wo alles aufgelistet ist und dann entweder Staffelmiete ausgefüllt oder Indexmiete unterschrieben wird, jenachdem was vereinbart ist. Hier scheint da mMn schon die Indexmiete zuzutreffen, Staffelmiete wurde ja gar nichts eingetragen.
Oder meinst du die Indexmiete ist so tatsächlich gar nicht wirksam?

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10818 Beiträge, 4751x hilfreich)

Oh, ich hatte nur nicht richtig geschaut und in jeder Zeile der Staffelklausel eine 20 gesehen. Aber das sollen wohl nur die ersten zwei Ziffern der Jahreszahl und kein Erhöhungsbetrag sein. Entschuldige, das hatte ich beim schnellen schauen anders interpretiert.

Zitat (von qwe987):
Ist 4. so überhaupt gültig? Hier hat nämlich nur der Mieter unterschrieben, nicht aber der Vermieter, aber es steht "Unterschrift Vermieter" drunter.
Dann bleibt tatsächlich nur die Frage, ob das vorangestellte "gesondert unterschreiben wenn gewünscht" sich auf beidseitige Unterschriften bezieht oder ob das fälschliche "Unterschrift Vermieter" statt Unterschrift Mieter eine Folge hat.

Noch hast du nicht gekauft. Wenn du dich jetzt auf meine Meinung, die eines anonymen Laien aus dem Internet, verlässt und damit reinfällst, dann schadest du dir nur selber. Und mehr wäre es nicht, eine pure Meinung. Diesen Einzelfall wird man so vermutlich nicht in irgendeinem relevanten Kommentar oder Urteil finden.

Insoweit musst du dir selber überlegen, ob du den Mietvertrag durch eine Fachperson überprüfen lassen willst. Ich finde sowas sinnvoll vor einem Kauf, da der Mietvertrag diverse Vereinbarungen haben wird und du zumindest einen Eindruck haben solltest, was davon gültig sein könnte.


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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9817 Beiträge, 2071x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Insoweit musst du dir selber überlegen, ob du den Mietvertrag durch eine Fachperson überprüfen lassen willst. Ich finde sowas sinnvoll vor einem Kauf, da der Mietvertrag diverse Vereinbarungen haben wird und du zumindest einen Eindruck haben solltest, was davon gültig sein könnte.


Richtig, denn durch den Kauf übernimmt man eben diesen Mietvertrag

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