Guten Tag, kann man nach einer beendeten Güteverhandlung, die einvernehmlich geschlossen wurde, im Nachhinein widersprechen. Es geht um eine Eigenbedarfskündigung.
Freundliche Grüße
Güteverhandlung Widerspruch.
Kommt darauf an, was im Termin vereinbart wurde. In der Regel ist es aber möglich, da gewisse Einwände und Bedenken oft erst nach dem Termin kommen.
Wie ist denn der Tenor der Vereinbarung?
Ich hatte bei der Verhandlung ein zu schnelles Zugeständnis gemacht.
Nun darf ich noch ein Jahr in der Wohnung bleiben, verzichte jedoch auf eine Rückzahlung wegen falscher Wohnungsgröße auf viel Geld.
Ich habe meinen Anwalt darauf hingewiesen, das ich psychisch angeschlagen und krankgeschrieben bin, und Extrasystolen im Herzschlag habe. Er sagte wenn wir auf den Vergleich nicht eingehen, könnte es sein, dass ich in vier Wochen ausziehen müsste. Ich war nicht mehr in der Lage klar zu denken, weil der Anwalt und auf Zeitdruck mir die Wahl gelassen hat...
Da stimmte ich zu...
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Zitat :Guten Tag, kann man nach einer beendeten Güteverhandlung, die einvernehmlich geschlossen wurde, im Nachhinein widersprechen.
Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten Vereinbarungen / Klauseln liest, denn da pflegen aufklärende Details drin zu stehen.
Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.
Zitat :den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.
IdR haben die Parteien eine Frist den Vergleich zu widerrufen. Hier ist wohl Eile geboten.
Guten Morgen.
Vielen Dank für die Antworten.
Die Verhandlung ist erst ein paar Tage her und ich habe noch nichts schriftliches.
Also startet die Frist erst bei Erhalt eines Schriftstückes?
Ich bin wegen meiner Krankheit überfordert und fühle mich überrumpelt und unter Zeitdruck gesetzt und das hat meine Wahrnehmung bei der Verhandlung getrübt.
Viele Grüße
-- Editiert von User am 19. Juli 2024 10:56
Du bist ohne Anwalt in diese Verhandlung gegangen, das war schon recht mutig. Wenn du sowieso widerrufen möchtest, würde ich das sofort tun. Die Frage ist ja was ist die Alternative? Hast du eine Chance, ein besseres Ergebnis zu erhalten?
Einen vor Gericht abgeschlossenen Vergleich kann man NUR dann widerufen, wenn dieser Vergleich auch ein Widerrufsrecht enthält. Ist dieses nicht der Fall gibt es auch kein Widerrufsrecht.
Auf das Widerrufsrecht welches auch befristet wäre, sollte der ja beteiligte Anwalt hingewiesen haben.
Andernfalls wird der Vergleich nicht widerrufbar sein.
Zitat :Du bist ohne Anwalt in diese Verhandlung gegangen, das war schon recht mutig.
Wie kommst du denn zu dieser Feststellung? Das gibt die Schilderung nämlich irgendwie nicht her.
Dir muss klar sein, dass wen der Vergleich widerrufbar ist und widerrufen wird, du automatisch wieder zwei Baustellen hast!
Natürlich wird dir dann innerhalb kürzester Zeit eine Räumungsklage ins Haus flattern! Und bei der Räumungsklage werden deine möglichen Forderungen gegen den Vermieter keine Rolle spielen und du musst sie eigens durchsetzen!
Solltest du dich nach dem Widerruf nochmals mit dem Vermieter an einen Tisch setzen wollen, so wird die Bereitschaft zu einer gütlichen Einigung deutlich gesunken sein und ein neuer Vergleich wohl eher schlechter für dich aussehen.
taxpert
Habe verstanden, Vielen Dank für die Unterstützung.
Zitat :Wie kommst du denn zu dieser Feststellung? Das gibt die Schilderung nämlich irgendwie nicht her.
Habe ich tatsächlich überlesen und aus dem Kontext geschlossen, dass sie ohne Anwalt vor Gericht war.
Zitat :Ich bin wegen meiner Krankheit überfordert und fühle mich überrumpelt und unter Zeitdruck gesetzt und das hat meine Wahrnehmung bei der Verhandlung getrübt.
Und jetzt - mit klarem Kopf - findet man es besser in 4 Wochen auf der Straße zu sitzen statt ein Jahr in Ruhe eine andere Wohnung zu suchen?
Zitat :Also startet die Frist erst bei Erhalt eines Schriftstückes?
Nur wenn es eine Frist gäbe.
Zitat :Und jetzt - mit klarem Kopf - findet man es besser in 4 Wochen auf der Straße zu sitzen statt ein Jahr in Ruhe eine andere Wohnung zu suchen?
Gepaart damit, dass es dann damit ->
ebenfalls wieder von Vorne los geht.Zitat :verzichte jedoch auf eine Rückzahlung wegen falscher Wohnungsgröße auf viel Geld.
Man macht, wie taxpert richtig anführte, 2 Baustellen gleichzeitig auf, wovon mindestens eine dann noch einen enormen zusätzlichen Zeitdruck mit sich bringt.
Hallo nochmals.
Wenn ich nun doch früher ausziehen will als vereinbart, also nach einem Jahr. Mit dreimonatiger Kündigungsfrist?
Kommt dann evtl. Schadenersatzforderungen auf mich zu?
Also das zieht sich schon zwei Jahre in die Länge und mein Gesundheitszustand wird nicht besser.
Ich weiß, ich bin nicht mehr in der Lage klaren Überblick zu haben.
Grüße
Da der Vermieter wollte, dass du schnell ausziehst, wird er das jetzt eventuell auch noch wollen, oder zumindest akzeptieren. Weniger zu zahlen müssen, oder etwas zurückbekommen wirst du wohl nicht, selbst wenn du früher ausziehst. Einen Aufhebungsvertrag kannst du sicher abschließen, falls der Vermieter mitmacht.
Alles in allem liegt das, was dir möglich ist, ausschließlich beim Vermieter. Anspruch auf irgendwas hast du nicht.
Einfach so ausziehen nutzt recht wenig, weil du dann die restliche Miete weiterzahlen musst, solange der Vermieter die Wohnung nicht anderweitig nutzt oder böswillig zu nutzen unterlässt.
Und jetzt?
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