Güteverhandlung Widerspruch.

18. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
sunbeam1
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)
Güteverhandlung Widerspruch.

Guten Tag, kann man nach einer beendeten Güteverhandlung, die einvernehmlich geschlossen wurde, im Nachhinein widersprechen. Es geht um eine Eigenbedarfskündigung.
Freundliche Grüße




15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6355 Beiträge, 876x hilfreich)

Kommt darauf an, was im Termin vereinbart wurde. In der Regel ist es aber möglich, da gewisse Einwände und Bedenken oft erst nach dem Termin kommen.

Wie ist denn der Tenor der Vereinbarung?

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sunbeam1
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte bei der Verhandlung ein zu schnelles Zugeständnis gemacht.
Nun darf ich noch ein Jahr in der Wohnung bleiben, verzichte jedoch auf eine Rückzahlung wegen falscher Wohnungsgröße auf viel Geld.
Ich habe meinen Anwalt darauf hingewiesen, das ich psychisch angeschlagen und krankgeschrieben bin, und Extrasystolen im Herzschlag habe. Er sagte wenn wir auf den Vergleich nicht eingehen, könnte es sein, dass ich in vier Wochen ausziehen müsste. Ich war nicht mehr in der Lage klar zu denken, weil der Anwalt und auf Zeitdruck mir die Wahl gelassen hat...
Da stimmte ich zu...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129520 Beiträge, 41310x hilfreich)

Zitat (von sunbeam1):
Guten Tag, kann man nach einer beendeten Güteverhandlung, die einvernehmlich geschlossen wurde, im Nachhinein widersprechen.

Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten Vereinbarungen / Klauseln liest, denn da pflegen aufklärende Details drin zu stehen.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6355 Beiträge, 876x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.


IdR haben die Parteien eine Frist den Vergleich zu widerrufen. Hier ist wohl Eile geboten.

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sunbeam1
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen.

Vielen Dank für die Antworten.

Die Verhandlung ist erst ein paar Tage her und ich habe noch nichts schriftliches.

Also startet die Frist erst bei Erhalt eines Schriftstückes?

Ich bin wegen meiner Krankheit überfordert und fühle mich überrumpelt und unter Zeitdruck gesetzt und das hat meine Wahrnehmung bei der Verhandlung getrübt.

Viele Grüße



-- Editiert von User am 19. Juli 2024 10:56

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6355 Beiträge, 876x hilfreich)

Du bist ohne Anwalt in diese Verhandlung gegangen, das war schon recht mutig. Wenn du sowieso widerrufen möchtest, würde ich das sofort tun. Die Frage ist ja was ist die Alternative? Hast du eine Chance, ein besseres Ergebnis zu erhalten?

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6795 Beiträge, 2377x hilfreich)

Einen vor Gericht abgeschlossenen Vergleich kann man NUR dann widerufen, wenn dieser Vergleich auch ein Widerrufsrecht enthält. Ist dieses nicht der Fall gibt es auch kein Widerrufsrecht.

Auf das Widerrufsrecht welches auch befristet wäre, sollte der ja beteiligte Anwalt hingewiesen haben.
Andernfalls wird der Vergleich nicht widerrufbar sein.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5937 Beiträge, 2617x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Du bist ohne Anwalt in diese Verhandlung gegangen, das war schon recht mutig.


Wie kommst du denn zu dieser Feststellung? Das gibt die Schilderung nämlich irgendwie nicht her.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2699 Beiträge, 742x hilfreich)

Dir muss klar sein, dass wen der Vergleich widerrufbar ist und widerrufen wird, du automatisch wieder zwei Baustellen hast!

Natürlich wird dir dann innerhalb kürzester Zeit eine Räumungsklage ins Haus flattern! Und bei der Räumungsklage werden deine möglichen Forderungen gegen den Vermieter keine Rolle spielen und du musst sie eigens durchsetzen!

Solltest du dich nach dem Widerruf nochmals mit dem Vermieter an einen Tisch setzen wollen, so wird die Bereitschaft zu einer gütlichen Einigung deutlich gesunken sein und ein neuer Vergleich wohl eher schlechter für dich aussehen.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
sunbeam1
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe verstanden, Vielen Dank für die Unterstützung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6355 Beiträge, 876x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Wie kommst du denn zu dieser Feststellung? Das gibt die Schilderung nämlich irgendwie nicht her.


Habe ich tatsächlich überlesen und aus dem Kontext geschlossen, dass sie ohne Anwalt vor Gericht war.

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129520 Beiträge, 41310x hilfreich)

Zitat (von sunbeam1):
Ich bin wegen meiner Krankheit überfordert und fühle mich überrumpelt und unter Zeitdruck gesetzt und das hat meine Wahrnehmung bei der Verhandlung getrübt.

Und jetzt - mit klarem Kopf - findet man es besser in 4 Wochen auf der Straße zu sitzen statt ein Jahr in Ruhe eine andere Wohnung zu suchen?



Zitat (von sunbeam1):
Also startet die Frist erst bei Erhalt eines Schriftstückes?

Nur wenn es eine Frist gäbe.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13277 Beiträge, 4749x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und jetzt - mit klarem Kopf - findet man es besser in 4 Wochen auf der Straße zu sitzen statt ein Jahr in Ruhe eine andere Wohnung zu suchen?


Gepaart damit, dass es dann damit ->
Zitat (von sunbeam1):
verzichte jedoch auf eine Rückzahlung wegen falscher Wohnungsgröße auf viel Geld.
ebenfalls wieder von Vorne los geht.

Man macht, wie taxpert richtig anführte, 2 Baustellen gleichzeitig auf, wovon mindestens eine dann noch einen enormen zusätzlichen Zeitdruck mit sich bringt.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
sunbeam1
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmals.
Wenn ich nun doch früher ausziehen will als vereinbart, also nach einem Jahr. Mit dreimonatiger Kündigungsfrist?
Kommt dann evtl. Schadenersatzforderungen auf mich zu?
Also das zieht sich schon zwei Jahre in die Länge und mein Gesundheitszustand wird nicht besser.
Ich weiß, ich bin nicht mehr in der Lage klaren Überblick zu haben.
Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3454 Beiträge, 1335x hilfreich)

Da der Vermieter wollte, dass du schnell ausziehst, wird er das jetzt eventuell auch noch wollen, oder zumindest akzeptieren. Weniger zu zahlen müssen, oder etwas zurückbekommen wirst du wohl nicht, selbst wenn du früher ausziehst. Einen Aufhebungsvertrag kannst du sicher abschließen, falls der Vermieter mitmacht.

Alles in allem liegt das, was dir möglich ist, ausschließlich beim Vermieter. Anspruch auf irgendwas hast du nicht.
Einfach so ausziehen nutzt recht wenig, weil du dann die restliche Miete weiterzahlen musst, solange der Vermieter die Wohnung nicht anderweitig nutzt oder böswillig zu nutzen unterlässt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 301.944 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
122.084 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.