Guthaben aus Nebenkostenabrechnung 2011

25. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
hartesbrot
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)
Guthaben aus Nebenkostenabrechnung 2011

Hallo,
vor ca. 8 Wochen traf ich mein VM im Haus und er fragte mich gleich nach meiner Handy-Nr. um mir das Guthaben aus der Nbk. Abr. 2011 auszuzahlen. Er hat für alle Parteien die Nbk. erstellt, wie ich herausbekommen hab. Allerdings meldet er sich nun nicht bei mir. Ich bin am 01.01.2011 eingezogen. Also muss ich jetzt bis Ende Dezember warten wenn es hart auf hart kommt oder könnte ich anderweitig Druck machen? Ich weiß es sind schon ein paar hundert Euro und die will er wohl nicht so schnell hergeben. Also faktisch, bin ich wohl der einzige Mieter der noch keine Abrechnung erhalten hat-> da Guthaben.
Wie würdet Ihr hierzu reagieren?
Grüße und danke für Antworten.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Da der Klageweg zwar theoretisch eröffnet sein dürfte, aber letztlich aufwändig, unsicher und nicht empfehlenswert ist, bleiben wohl nur "unjuristische" Schritte, die man hier beschreiten kann:

Schicke dem Vermieter doch zunächst mal einen netten Brief (Einschreiben), in dem Du schilderst, dass Du erfahren hast, dass die anderen Mieter des gleichen Hauses schon ihre Abrechnungen erhalten haben. Nun bitte freundlich, aber bestimmt um Zusendung der Abrechnung. Frist von zwei Wochen setzen. Und dann erstmal abwaren.

Schlägt das fehl, kannst Du Dich ja hier noch mal melden.

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#2
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

Steht da im BGB § 556 Abs. 3 eigentlich irgendwo, dass alle Mieter die Barechnung gleichzeitig erhalten müssen! :???:
Ansonsten ist er bei kalenderjählichem Abrechnungszeitraum noch nicht in Verzug!

Vielleicht versucht der VM auch die ganze Zeit ein Guthaben an die Handynummer zu überweisen!

quote:<hr size=1 noshade>und er fragte mich gleich nach meiner Handy-Nr. um mir das Guthaben aus der Nbk. Abr. 2011 auszuzahlen. <hr size=1 noshade>

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#3
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Vielleicht versucht der VM auch die ganze Zeit ein Guthaben an die Handynummer zu überweisen!


Der ist gut!

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#4
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)


quote:
Also muss ich jetzt bis Ende Dezember warten wenn es hart auf hart kommt
Wie kommen Sie darauf? Es könnte sich doch um einen anderen Abrechnungszeitraum als den von Jan bis Dez eines Jahres handeln! Oder die Abrechnungen der anderen Mieter sind bereits fertig und Ihre eben noch nicht.

Der Vermieter ist verpflichtet alle 12 Monate abzurechnen und ein Guthaben aus der BKA ist unverzüglich auszuzahlen.

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#5
 Von 
hartesbrot
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Also ich meine er hat bis Dezember Zeit für meine Nbk. Abrechnung (Januar 11 war Mietbeginn bei mir). Wo steht geschrieben das Guthaben aus Nbk.Abr. sofort ausgezahlt werden muss? Ich würde ihn erst mal anrufen und nachfragen, um zu sehen wie er so reagiert...

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#6
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

Offensichtlich nicht so verstanden, wie ich es beschrieben habe.
Es spielt für den Abrechnungszeitraum der BKA überhaupt keine Rolle, wann Sie eingezogen sind. Der Abrechnungszeitraum ist vom Vermieter bestimmt und meist auch im Mietvertrag festgehalten.

In der NKA ist die Auszahlung angegeben. In der Regel 4 Wochen.

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#7
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2027x hilfreich)

quote:
In der NKA ist die Auszahlung angegeben.

Immer angegeben ?


quote:
In der Regel 4 Wochen.

Die 4 Wochen sind die Zeit für den Mieter, die Abrechnung zu
prüfen ggf. zu widersprechen.



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#8
 Von 
hartesbrot
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
ja okey.
Aber ist es rüber gekommen, dass ich noch keine NK-Abr. bekommen hab? Sie wurde mir noch nicht zugestellt. Der VM hatte es sich so vorgestellt. Er wolle mich anrufen. Gibt mir die Nk-Abr. und ich zeichne dem Empfang des Guthabens ab. So seine Worte..
Die Abrechnung der Nbk. ist doch jährlich abzurechnen? Mein Mietvertrag muss ich mir nochmal anschauen.. kann mich an Abrechnungsregel nicht erinner..


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