Guthaben aus Nebenkostenabrechnung kommt nicht

6. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
hellenica
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Guthaben aus Nebenkostenabrechnung kommt nicht

Hallo liebe Leute!!!!

Ich habe mal eine Frage:

Am Mitte Dezember habe ich die Abrechnung für Nebenkosten im Briefkasten gehabt. Ich habe mehr bezahlt über das Jahr damit keine Nachzahlung kommt. Jetzt habe ich plus 500 Euros. Im Brief stand, ich soll bei Nachzahlung an Verwaltung bis 30. Dezember überweisen und wenn ich eine Rückzahlung bekomm, dann soll ich mein Bankkonto angeben. Ich habe der Verwaltung die Bankdaten am 15.12. geschrieben. Nun kommt kein Geld.

Wie lange haben die denn Zeit es zu überweisen? Bei der Verwaltung die sind sehr komisch, entweder die halten mich hin und arbeiten mit meinem Geld oder die sind pleite. Ich habe sowieso viele Probleme mit denen. Kaum zu erreichen, unfreundlich, lassen sich Zeit mit vielen Dingen. Wo ist das Problem, die Abrechnung zu erstellen und direkt das Geld zu überweisen?? Im Büro wo ich arbeite machen wir das auch. Mein Chef dürfte Geld das ihm nicht gehört gar nicht behalten. Komisch, bei Nachzahlung wollen die Geld bis zum 30.12. aber wenn die was zahlen müssen, gilt der 30.12. nicht? Warum??

Mit den Nachbarn habe ich leider keine gute Beziehung. Kann es vielleicht seien das jemand von den Nachbarn mit der Abrechnung nicht einverstanden ist und die erstmal eine neue Abrechnung erstellen? Und so lange kein Geld auszahlen?

Ich bin verzweifelt, da ich das Geld dringend brauche.

Viele Grüße und einen schönen Tag

Panagiota

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



20 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
hellenica
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo.

Die Miete wird nicht vom Amt gezahlt. Wie kommst du darauf?

Ich habe natürlich schon nachgefragt, bekomme aber entweder keine Antwort weil der Ansprechpartner nicht da ist (Urlaub) oder es wird einfach nicht reagiert. Das war hier schon immer so mit der Hausverwaltung auch bei anderen Sachen.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Wo ist das Problem, die Abrechnung zu erstellen und direkt das Geld zu überweisen??

Kann ich dir sagen, einer sorgt für die Ablesewerte, einer macht die Abrechnung, ein Anderer prüft die Abrechnung, der Nächste verschickt die Abrechnung, ein Weiterer ist für die Überweisungen zuständig, usw....
Das gehts drunter und drüber in den größeren Gesellschaften.

quote:
Kann es vielleicht seien das jemand von den Nachbarn mit der Abrechnung nicht einverstanden ist und die erstmal eine neue Abrechnung erstellen? Und so lange kein Geld auszahlen?

Kann alles sein.
Montag ist Urlaubszeit vorbei, gehe persönlich hin.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12302.07.2014 22:40:46
Status:
Praktikant
(536 Beiträge, 219x hilfreich)

wieso zahlst Du erst zuviel Vorauszahlungen übers Jahr 2010 um diese jetzt Anfang 2012 gaaanz dringend wieder zurück haben zu wollen.

Lass Dein Guthaben doch für schlechte Zeiten beim Vermieter.
Hast Du immer was auf der hohen Kante.

Zusammen mit den Vorauszahlungen in 2011 kommen da schnell 900 € zusammen.

-----------------
""

-- Editiert Black No.1 am 06.01.2012 15:45

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hellenica
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Black, dein Posting verstehe ich leider nicht.

Ich wohne seit Anfang 2010 hier und hatte keine Ahnung, wie hoch die Nebenkosten sind. Daher habe ich vorsichtshalber etwas mehr gezahlt.

Die Abrechnung kam erst Mitte Dezember 2011, da kann ich nichts für... Die haben die Frist voll ausgenutzt.

Warum soll ich mein Guthaben beim Vermieter lassen? Zahlt der mir Zinsen? Ich glaube kaum.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Ich bin verzweifelt, da ich das Geld dringend brauche.


Dann mach doch folgendes:

Du bittest schriftlich um Ü spätestens bis 15.01. auf dein Kto. ...

Wenn keine Zahlung eingeht würdest du das Guthaben mit der Februar, wenn das nicht reicht der März (Netto-) Miete verrechnen. Auf Zugangsnachweis des Schreibens achten.

So hast du genug Zeit, den DA 1 x, ggf. 2 x zu ändern, falls das Geld doch nach dem 15. kommt, müsstest du eben entsprechend reagieren, u.U. per Ü zurückzahlen.

So kommst du jedenfalls sicher zu deinem Geld.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

01.02 bzw. 01.03 ist aber nicht dringend !

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hellenica
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich wollte es eigentlich für meinen Urlaub am 20.01. haben.

Ich bin natürlich auch ohne dieses Geld "überlebensfähig", aber ich frage mich, warum ich so hingehalten werde. Ich habe schon fünf Vermieter/Verwaltungen in meinem Leben gehabt, nie gab es aber solche Probleme. Auch wurde bei den alten Vermietern/Verwaltern die Abrechnung nie so herausgezögert.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Wo ist das Problem, verrechne es mit den nächsten Nebenkosten, der Miete oder sonst was.

Du erwartest das die über eine der Hauptferienzeiten so was "unwichtiges" wie Geld zahlen. Die werden deinen Brief vom 15.12 noch nicht mal geöffnet haben.

Noch schlauer als zu viel zu zahlen, wäre ein Notgroschen-Konto einzurichten aus dem man Nebenkostenabrechnungen bezahlt.



-----------------
""

-- Editiert Keinanwalt am 06.01.2012 17:30

0x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
hellenica
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist keine große Hausverwaltung. Die Abrechnungen der Unternehmen sind auch alle vom Frühjahr. Die sind bekannt dafür, es hinauszuzögern. Oder glaubt ihr, wenn die Mieter nachzahlen müssten, würden die Abrechnungen auch erst zwei Wochen vor Ende des Jahres kommen? Alles Betrüger.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

Nein keine Betrüger, ist alles Gesetz konform.

quote:
Zusammen mit den Vorauszahlungen in 2011 kommen da schnell 900 € zusammen.

quote:
Black, dein Posting verstehe ich leider nicht.

Ich schon, nur beim Rechenweg ist er sehr euphorisch..
Es kann selbstverständlich auch schnell 0,00 € zusammenkommen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119306 Beiträge, 39709x hilfreich)

@hellenica
Wenn du das Schreiben der Hausverwaltung liest und dein Schreiben mit der Bankverbindung mit dem Schreiben vergleichst, wirst du feststellen, das etwas wesentliches in deinem Schreiben fehlt.
Und die Verwaltung juristisch gar nicht verpflichtet ist, dir das Geld derzeit zu zahlen.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
hellenica
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

vergleich mich nicht mit anderen, die Monate lang für Nachzahlungen brauchen. So eine bin ich nicht, da ich stets Rückzahlungen bekommen habe.

Wenn Abrechnungen jeweils im März 2011 erstellt werden und dann aber erst am 15.12.2011 an den Mieter übersandt werden, was würdest du dann denken?

Komischerweise hat ein anderer Hausbewohner eine Nachzahlung zu leisten, hat die Abrechnung aber schon am 02.04.11 erhalten.

Ein Schelm wer Böses dabei denkt.

-----------------
""

-- Editiert hellenica am 06.01.2012 21:20

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Wenn du das Schreiben der Hausverwaltung liest und dein Schreiben mit der Bankverbindung mit dem Schreiben vergleichst, wirst du feststellen, das etwas wesentliches in deinem Schreiben fehlt.
Und die Verwaltung juristisch gar nicht verpflichtet ist, dir das Geld derzeit zu zahlen.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

von Harry van Sell am 06.01.2012 21:10



Seit wann ist der Vm. nicht verpflichtet, eine fällige Forderung zu zahlen?

Das Guthaben aus der NK-Abrecvhnung ist fällig und kann zweifellos aufgerechnet werden.

Verzug ist dazu nicht erforderlich, du liegst hier vollkommen daneben.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
hellenica
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, Flawless, so sehe ich das nämlich auch. Leider hat Harry mir nicht verraten, warum die Verwaltung juristisch nicht verpflichtet ist, mir mein zustehendes Geld zu zahlen.

Normalerweise würde ich ja auch nach knapp 3 Wochen noch kein Geld anmahnen, da ich aber die Arbeitsweise der Verwaltung kenne, habe ich mir hier Hilfe erhofft.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Normalerweise würde ich ja auch nach knapp 3 Wochen noch kein Geld anmahnen, da ich aber die Arbeitsweise der Verwaltung kenne, habe ich mir hier Hilfe erhofft.



Wenn du sie wie oben vorgeschlagen in Verzug setzt, dann für deinen Urlaub das Konto ins Soll fährst, müssen dir auch die Verzugszinsen, bis zur Verrechnung am 01.02. etwa 2 EUR für die 10 Tage, erstattet werden. Die kannst du dann auch von der Miete (nicht der NK Vorauszahlung!) einbehalten. Kontoauszüge gut aufbewahren.

Das solltest du dem Vm. nur damit es keine Irritationen gibt mitteilen, "Verrechnung Guthaben NK 500 EUR, Verzugsschaden 1,83 EUR (?)".

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119306 Beiträge, 39709x hilfreich)

quote:
Seit wann ist der Vm. nicht verpflichtet, eine fällige Forderung zu zahlen?

Das Guthaben aus der NK-Abrecvhnung ist fällig

Mangels einer kürzeren Zahlungsfrist von der Mieterin, war die Forderung zum Zeitpunkt der Antwort noch nicht fällig.
Eine Zahlungsfrist von 14-20 Tagen wäre wohl angemessen.
Am 15. wurde die Bankverbindung erst abgesendet.
Weis der Geier, wann sie angekommen ist.

Nebenbei: Ist sie denn überhaupt angekommen??? Wurde das schon mal verifiziert? Zugangsnachweis?



quote:
Wenn du sie wie oben vorgeschlagen in Verzug setzt
von flawless am 06.01.2012 22:18

Komisch, eben war es noch nicht nötig?
quote:
Verzug ist dazu nicht erforderlich
von flawless am 06.01.2012 21:39

Da könnte der Eindruck entstehen du würfelst du deine Antworten aus???


Natürlich ist eine Inverzugsetzung notwendig zur Abwehr von rechtlichen Nachteilen. Und zwar diesmal mit Zugangsnachweis.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Mangels einer kürzeren Zahlungsfrist von der Mieterin, war die Forderung zum Zeitpunkt der Antwort noch nicht fällig. <hr size=1 noshade>


Jetzt hör doch endlich auf wegen deiner Rechthaberei hier die Leute zu verunsichern.

Sobald die Abrechnung mit einem Guthaben dem M zugeht, ist die Forderung fällig .

Bloß Verzug ist noch nicht eingetreten.

quote:<hr size=1 noshade> quote:Wenn du sie wie oben vorgeschlagen in Verzug setzt
von flawless am 06.01.2012 22:18


Komisch, eben war es noch nicht nötig? <hr size=1 noshade>


Du begreifst es einfach nicht: Wenn ich TE vorschlage ihr Konto ins Soll zu fahren, die Verzugs zinsen als Verzugs schaden geltend zu machen, dann muss sie zunächst Verzug herbeiführen, §§ 286 , 288 IV BGB.

Die Aufrechnung der fälligen Hauptforderung mit der Miete wäre auch ohne Verzug möglich.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.441 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen