HELP!! Muss ich bei Eigenbedarf-Anmeldung kündigen?

27. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
ESusan
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
HELP!! Muss ich bei Eigenbedarf-Anmeldung kündigen?

Mein Vermieter hat Eigenbedarf angemeldet und mir eine Auszugsfrist von 9 Monaten eingeräumt, da ich bereits länger dort wohne. Wenn ich aber nun früher ausziehen will, muss ich dann auch noch kündigen oder kann ich dann früher raus, ohne bis zur Auszugsfrist noch Miete zu zahlen?

Please help!

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"Susanne"

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gerechtigkeit
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 56x hilfreich)


Sie haben die Möglichkeit jederzeit früher (gesetzliche Kündigungsfrist beachten) zu kündigen. Ohne Einhaltung der Kündigungsfrist geht es m.E. aber nicht.

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#2
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Sollte es sich um einen unbefristeten Vertrag
handeln, haben Sie 3monatige Kündigungsfrist, wenn keine Kündigungsfristen im Mietvertrag ausdrücklich festgelegt wurden.

Und: Natürlich können Sie jederzeit ausziehen
und müssen nicht abwarten, bis der VM Eigenbedarf hat.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

@odil
Es scheint sich um einen älteren Vertrag zu handeln, ansonsten hätte der Vermieter von ESusan nicht eine Kündigungsfrist von 9 Monaten.
Damit kann es sein, dass ESusan auch eine Kündigungsfrist von 9 Monaten hat. Dies müsste sie erst anhand ihres Mietvertrages prüfen.

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#4
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)

...aber hat nicht der Mieter in jedem Fall nur eine Kündigungsfrist von 3 Monaten und nur die Kündigungsfrist des Vermieters erhöht sich mit der Zeit?

An Deiner Stelle würde ich mal mit dem Vermieter reden, wenn Du eine neue Wohnung hast, ab wann er denn Deine jetzige Wohnung nutzen möchte, vielleicht kannst Du dann ja auch die 3 Monate Kündigungsfrist verkürzen. Eine solche Absprache sollte aber in jedem Fall schriftlich festgehalten werden, Beispiele dafür, wenn das nicht gemacht wird, finden sich zur Genüge in diesem Forum.

Gruß

Line

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

Wenn der Mietvertrag noch nach altem Recht geschlossen wurde und bei der Kündigungsfrist nicht einfach auf das Gesetz verwiesen wurde, sondern die Kündigungsfristen explizit im Mietvertrag stehen, dann gelten diese weiter.

Aber vielleicht ist der Vermieter ja damit einverstanden, wenn Du vorher gehst. Ihr solltet dann einen Auflösungsvertrag machen.

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#6
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

@hh
nur für den Vermieter bleibt es bei der Regelung dass die Kündigungszeit vonder Mietdauer abhängi ist.
der Mieter hat immer nur 3 Monate, auch wenn es sich um einen alten Vertrag handelt.

ess ei denn ( wie oben schon erwähnt ) es stehen feste Fristen im Vertrag.

Gruß
odil

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

@odil
genau das habe ich doch geschrieben, oder habe ich mich missverständlich ausgedrückt?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

@hh
Für mich wars verständlich :)

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