HILFE - Betriebskostenabrechnung und Kaution! DRINGEND

23. April 2003 Thema abonnieren
 Von 
Katthy
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
HILFE - Betriebskostenabrechnung und Kaution! DRINGEND

Hallo!

Ich habe von April 2000 bis November 2001 eine Wohnung bewohnt, aus der ich letztendlich wegen schweren Differenzen mit dem privaten Vermieter, welche aus schlimmen Mietmängeln resultierten, ausziehen musste.

Aus der Vertragszeit resultiert noch ein (eigentlich) streitiger Rückstand in Höhe von ca. 2.000,00 €. Es besteht ein Kautionskonto in Höhe von ca. 1.200 €. Der Vermieter hatte bisher - für mich unverständlich - keinen Anspruch auf das Kautionskonto gestellt - womit ja dann ein großer Teil der Rückstände beglichen wären.

Nunmehr hatte der Vermieter einen Vollstreckungsbescheid erwirkt. Außerdem hat er einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss über das Kautionskonto ausstellen lassen.

Ist das denn eigentlich der richtige Weg? Durch die gerichtlichen Schritte erhöhen sich die Forderungen drastisch (Gerichtskosten, RA-Kosten, Gerichtsvollzieherkosten etc.). Hätte der Vermieter nicht erst einmal die Kaution einziehen und dann mir die verbleibende Summe in Höhe von 800 € in Rechnung stellen müssen?

Kann ich jetzt gegen den Pfändungs- und Überweisungbeschluss Einspruch erheben? Immerhin befinden sich bei der Bank, die das Kautionskonto führt, auch noch andere meiner Konto, die u.U. dann von der Sperrung betroffen sein könnten.

Außerdem hat der Vermieter mir für die gesamte Mietzeit bis zum heutigen Tage keine Betriebskostenabrechnung zukommen lassen. U.U. wäre es möglich, dass sich sogar eine Rückzahlung an mich ergeben würde.
Muss er dies jetzt nachholen und was ist, wenn er sich weiter weigert, eine Betriebskostenabrechnung zu erstellen.
Die Verwaltung der Wohnung wurde während meiner kurzen Mietzeit von insgesamt 3 verschiedenen Wohnungsverwaltungen übernommen und wahrscheinlich ist der Vermieter überhaupt nicht in der Lage, eine Betriebskostenabrechnung zu erstellen.

LG und Danke
Katthy

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