Hallo,
3 Monate später und immer noch keine Wohnung...
Meine Frage wg. akut vorliegendem neuen Mietvertrag:
Der Vermieter möchte die Kaution auf ein Treuhandkonto bei einer Bank anlegen, welches auf seinen Namen läuft:
"Wir führen für jeden Mieter ein separates Treuhandsparkonto, das auf den Namen des Vermieters lautet. Somit ist der direkte Zugriff für den Vermieter bei Auszahlungsansprüchen gewährleistet. Eine Zustimmung des Mieters
ist nicht erforderlich."
D.h. - er kann sich während meines Mietverhältnisses vom Konto bedienen? Und ich muß den Fehlbetrag dann beliebig oft wieder auffüllen??? Das kann doch eigentlich nicht sein?
Normalerweise legt man doch die Kaution auf ein Sparbuch an, welches eine Sperrvermerk erhält, so dass keiner von beiden bis zum Wieder-Auszug rankann, oder?
Kann mir jemand helfen? Heute ist die zweite Besichtigung der Wohnung und ich muß unterschreiben...
Danke und Grüße, Gwinni
HILFE! - Kaution auf Treuhandkonto?
Fragen zur Miete?
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Man kann die Kaution auch als Barkaution übergeben und der Vermieter legt diese auf einem Sparbuch an.
Der VM darf ja nur bei berechtigtem Anlass von der Kaution Geld entnehemen und nicht einfach mal so, weil er einkaufen gehen will.
Dieses Sperrkonto, welches Du angibst, ist nur eine Möglichkeit der Kautionsanlage.
Gruß
Michael
Danke für die Antwort
"Der VM darf ja nur bei berechtigtem Anlass von der Kaution Geld entnehemen und nicht einfach mal so, weil er einkaufen gehen will."
Ja, schon, aber ist das Geld erstmal weg - wer weist dann den "berechtigten Anlass" nach? Ich glaub halt net an die Ehrlichkeit der VM...
Mir ist dazu auch noch eingefallen:
Im Vertrag steht NICHTS über meine Pflichten zur REnovierung u.ä., weil er "das immer selbst machen will".
Es könnte doch sein, dass er die Kosten der Renovierung mit meiner Kaution decken will, oder? Da kann er dann auch angeben, was er will (à la "ach, hier hab ich auch noch 1 Beleg, den nehm ich noch dazu") und ich muß es zahlen...?
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Der Vermieter ist IMMER für die Renovierung zuständig, meist wird diese Pflicht aber auf den Mieter abgewälzt.
Ansonsten ist das alles korrekt.
Gruß
Michael
Was ist korrekt? Dass er die Renovierungskosten von meiner Kaution abzieht?
Grüße, Gwinni
Es wäre auch völlig zulässig, daß der Vermieter die Kaution in bar fordert (ggf. in drei Monatsraten).
Gefordert wird lediglich, daß er diese Kaution getrennt von seinem Privatvermögen führt und diese mindestens mit dem Zinssatz für Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist verzinst wird. Für den Zugriff auf die Kaution braucht der Vermieter keine Genehmigung des Mieters.
Allerdings muß er sehr wohl über die Verwendung der Kaution Rechenschaft ablegen und seine Forderungen, die er eventuell aus der Kaution befriedigt hat, im Streitfall nachweisen. Privateinkäufe für sich darf er natürlich nicht damit erledigen. Täte er dies, würde er sich möglichweise sogar strafbar machen (Untreue, Unterschlagung).
Die Renovierungskosten darf der Vermieter nur dann auf den Mieter abwälzen (und ggf. aus der Kaution bezahlen), wenn dies vertraglich ausdrücklich und in zulässiger Weise so vereinbart wurde. Ansonsten sind Schönheitsreparaturen bzw. Renovierungen immer Sache des Vermieters, die dieser aus eigener Tasche bezahlen muß.
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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."
-- Editiert von wald-hase am 01.09.2006 14:11:11
Nein, er darf Dir die Kosten nicht belasten, ausser Du hats etwas nicht vertragsgemäs behandelt.
Gruß
Michael
Hallo und danke - nun, bzgl. der Renovierungskosten steht gar nichts im Vertrag. Ich wollte ihn nun noch fragen, ob wir eine Zusatzvereinbarung machen können, in der steht, dass die Renovierung auf seine Kosten geht und was alles vereinbart war (neues LAminat, Streichen...)
Ich befürchte halt nur - wie oben erwähnt - dass der VM dann, wenn die Kaution so leicht zugänglich ist, alle möglichen Dinge (nicht unbedingt jetzt Privateinkäufe), die mit der W. zu tun haben, aus der Kaution bezahlt... aber richtig sichergehen kann man wohl nie, irgendwo ist man als Mieter immer der Depp...
Nachtrag @Michael: danke, grade gesehen... hm... ich bin halt so unsicher... :/
-- Editiert von Gwinni am 01.09.2006 14:20:47
Ich verstehe Dein Problem nicht:
Du bezahlst die Kaution und bekommst dafür einen Nachweis (Kontoauszug, Quittung ect.)
Nach Beendigung des Mietverhältnisses forderst Du die Kaution zurück. Wenn der Vermieter dann Abzüge machen will, muss er nachweisen wofür. Ist z.Bsp. mietvertraglich keine Renovierung vereinbart, kann der Vermieter auch keine Renovierungskosten von Dir fordern machen oder von der Kaution abziehen.
Ich würde NICHT in den Mietvertrag schreiben lassen, dass Du keine renovierungskosten zu tragen hast, denn Du hast SOWIESO keine zu tragen, wenn nichts drinsteht. Man soll doch keine schlafenden Hunde wecken.
Gruß
bezzi
Hab ich doch auch gar nicht gesagt, dass ich das in den Mietvertrag schreiben lassen will???
Ich wollte eine Zusatzvereinbarung, in der steht, dass der VM die Kosten trägt. Was die schlafenden Hunde betrifft:
Da hast du sicherlich recht - ich denke nur, dass ein VM, der mehrere Wohnungen hat, nicht so doof ist, irgendwas zu übersehen...
Übrigens stehen die Zinsen auf diesen Betrag immer dem Mieter zu.
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