HILFE! Müssen meine renovieren oder nicht !?

24. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb515972-94
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
HILFE! Müssen meine renovieren oder nicht !?

Guten Tag,

ich bräuchte drigend Hilfe bzw. meine bzgl. Renovierung/Schönheitsreparaturen.

Meine Eltern ziehen demnächst aus. Wohnung einer Genossenschaft. Eine Frau kam zuvor in die Wohnung um mitzuteilen was zum Auszug gemacht werden MUSS. Es hieß :Laminat raus, Türen und Heizungen schleifen, sowie Tapeten komplett entfernen.

Ich als Tochter habe dann recherchiert und mir den Vertrag angeschaut (Vertrag von 1995) dort steht unter Schönheitsreparaturen drin :

Die vom Mieter gemäß § 3 Abs. 1 des Vertrages übernommenen Schönheitsreparaturen sind während der Mietzeit ohne besondere Aufforderung fachgerecht auszuführen umfassen:

das Anstreichen, Kalken oder Tapezieren der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden und Innenanstrich Fenster, das Streichen der Türen und der Außentüren bon innen sowie die Heizung einschließlich Heizrohre.

"Die Schöneheitsreparaturen sind spätestens nach Ablauf folgender Fristen auszuführen:

In Küchen, Bädern und Duschen alle drei Jahre

dabei sind die Innenanstriche der Fenster sowie die Anstriche der Türen Heizkörper und Heizrohre spätstens alle vier Jahre

in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre

in anderen Nebenräumen alle sieben Jahre "

ist das heutztage noch wirksam ? Wie kann man in diesem Falle argumentieren ?

zudem steht im Vertrag noch : "Beendigung des Mietverhältnisses sind die überlassenen Räume in vollständig geräumten und sauberem Zustand zu übergeben"

Kann mir/uns bitte jemand helfen ob wir das auch wirklich alles machen müssen ?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von fb515972-94):
Die Schöneheitsreparaturen sind spätestens nach Ablauf folgender Fristen auszuführen:


Steht das tatsächlich genau so im Vertrag?

Zitat (von fb515972-94):
Es hieß :Laminat raus, Türen und Heizungen schleifen, sowie Tapeten komplett entfernen.


Wenn das Laminat von deinen Eltern verlegt wurde müssen sie es entfernen.

Tapeten entfernen müssen Sie nicht. Außer es sind welche mit sehr auffälligen Farben/Mustern.

Wichtig wäre noch in welchem Renovierungszustand die Wohnung bei Mietbeginn übergeben wurde.
Existiert dazu evtl. noch ein Übergabeprotokoll oder steht was im Vertrag?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
fb515972-94
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Vertrag steht : "Die Schöneheitsreparaturen sind spätestens nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen"

Den Laminat haben Sie schon entfernt bzw. entfernen lassen, da mein Vater leider nicht kann aus gesundheitlichen Gründen.

Alle Wände sind größten Teils weiß und im Wohnzimmer ein helles gelb.

Zum Renovierungszustand bei Mietbeginn: Ersteinzug leider kein Übergabeprotokoll vorhanden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von fb515972-94):
Im Vertrag steht : "Die Schöneheitsreparaturen sind spätestens nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen"


Dann sind das starre Fristen. Somit die ganze Klausel, laut BGH, unwirksam.

Heißt deine Eltern müssen gar nichts machen außer die Wohnung besenrein zurückgeben.

Aus Nettigkeit könnten sie die gelbe Wand in einer neutralen Farbe überstreichen.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#4
 Von 
fb515972-94
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja habe viel im Internet gelesen und mir gedacht das diese Klauseln nicht mehr wirksam sind.

Meine Eltern haben dennoch Angst wenn Sie es nicht zun. Können Sie mir evtl. helfen dies zu argumentieren oder soll ich das irgendiwe schriftlich schreiben ?

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#5
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Zitat (von fb515972-94):
Ja habe viel im Internet gelesen und mir gedacht das diese Klauseln nicht mehr wirksam sind.

Meine Eltern haben dennoch Angst wenn Sie es nicht zun. Können Sie mir evtl. helfen dies zu argumentieren oder soll ich das irgendiwe schriftlich schreiben ?


Was soll man denn schriftlich geben außer, dass diese Klauseln unwirksam sind. Vermutlich weis der Vermieter das auch und versucht über ein forsches Auftreten die Mieter dazu zu bringen doch zu renovieren.

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