Hallo zusammen,
erstmal vielen Dank, das dieser Beitrag hier gelesen wird. Ich hoffe sehr, das mir hier jemand weiterhelfen kann. Nun zu meinem Fall:
Ich bin Mutter von 2 Kindern und bewohne seit 2 Jahren eine Mietwohnung eines 3 Familienhauses. Mein Vermieter ist eine Baufirma, die das gesamte Haus von einer GbR gemietet hat. Ich bin also Untermieterin.
Die Gbr hat das Objekt im Jahre 2004 von einem großen Verein für Verbrechensopfer, die dieses Haus aus einem Nachlass erhalten haben, gekauft.
Nun ist dieser Verein, vertreten durch eine Nachlassverwalterin, aus irgendwelchen Gründen vom Kaufvertrag zurückgetreten. Hierüber wurden Prozesse geführt.
Nun bekam ich im September 2005 einen Räumungsbeschluß (OHNE das es je eine Verhandlung diesbezüglich gab). Hiergegen habe ich vor dem OLG Hamm geklagt und dort wurde festgestellt, dass vor dem zuständigen Landgericht Verfahrensfehler gemacht wurden, zum einen nämlich, dass es keine Verhandlung bezgl. der Räumung gegeben hat und zum anderen das der Verein für Verbrechensopfer Prozeßkostenhilfe bekam und diese nie hätte gewährt werden dürfen. In dem Urteil des OLG Hamm stand wörtlich: "Wenn der Verein "xxx" kein Geld hat, wer dann?"
Ein neuer Verhandlungstermin vor dem OLG wurde bis heute NICHT anberaumt.
Nun bekam ich am 08.11.2006 den Termin zur Zwangsräumung meiner Wohnung zugestellt, der am Nikolaustag stattfinden soll. Auftraggeber ist die Nachlasswerwalterin, die vom Verein eingesetzt wurde, NICHT mein Vermieter. Gegen den liegt nichtmal ein Räumungstitel vor.
Nun habe ich sofort Vollstreckungsschutz vor dem hiesigen Gericht beantragt, dieser wurde mit der Begründung abgelehnt, dass ich ja in der Verhandlung vor dem Langericht schon hätte anmerken müssen, dass ich einen rechtsverbindlichen Mietvertrag habe.
Eine solche Verhandlung hat nur nie stattgefunden. In der Verhandlung auf die sich der Rechtspfleger, der über den Vollstreckungsschutzantrag entschieden hat, bezieht, ging es um den Prozeßkostenhilfeantrag, den der Verein gestellt hat. Ich wurde in dieser Verhandlung zu nichts gehört, mein Vermieter nicht geladen. Und das an dieser Stelle ein Fehler unterlaufen ist, hat ja das OLG Hamm bestätigt.
Gegen das Ablehnen meines Vollstreckungsschutzantrages werde ich noch heute Beschwerde beim Landgericht einreichen.
Was kann ich sonst noch tun?
Mal zusammengefaßt: Mein Vermieter hat mir weder gekündigt, noch liegt gegen meinen Vermieter ein Räumungstitel von diesem Verein vor. Mit dem Antragsteller der Zwangsräumung (Nachlassverwalterin) habe ich keinen Mietvertrag, ich kenne diese Person nicht einmal. Ich habe keine Mietschulden o.ä. und es hat nie eine Räumungsklage gegeben bzw. eine Verhandlung hierüber.
Was kann ich noch tun, um die Räumung zu verhindern? Wenn nichts passiert stehe ich am Mittwoch mit meinen Kindern auf der Straße.
1. Ist es möglich die Wiederaufnahme des Verfahrens zu beantragen, letzte Verhandlung im August 2006 vor OLG (festgestellt: Verfahrensfehler vor dem Landgericht), wenn ja, wo muß das beantragt werden und von wem? Kann ich das oder ist der Form wegen ein Anwalt nötig?
2.Hat die Einlegung der sofortigen Beschwerde aufschiebende Wirkung bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde?
3. Darf ein Gerichtsvollzieher trotz Untersagung durch den Hauptmieter (meinen Vermieter) das Grundstück betreten, wenn gegen ihn (meinen Vemieter) KEIN Räumungstitel vorliegt?
Ich weiß, ist alles ziemlich kompliziert, aber ich hoffe trotzdem auf eure Hilfe oder Anregungen. BITTE!
HILFE ZWANGSRÄUMUNG was tun?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
@macalou
stell die frage auch im verfahrensrecht
viel glück
sunbee
Ich denke, daß es jetzt höchste Zeit wäre, sofort einen Rechtsanwalt aufzusuchen (eventuell schon am Wochenende). Die ganze Sache scheint einigermaßen verworren zu sein.
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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."
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.. was soll hier eine laienschar helfen können?
>> auf zum fachanwalt!
auch ich habe jetzt ein großes Problem. Heute bekam ich die Zwangsräumung - betrieben von meinem Exmann. Ab den 01.09.2008 müssen ich und meine Tochter ausgezogen sein. Gegen das Gerichtsurteil vom Oberlandesgericht habe ichzunächst Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision eingelegt. Dem wurde eine Frist zur Begründung bis zum 01.09.2008 stattgegeben.Denn ich kann erst bereit sein zum Auszug, wenn der Zugewinn geregelt ist. Da mein Exmann alles daran setzt, mich möglichst leer ausgehen zu lassen, habe ich nach meinem Auszug kaum Chancen zu meinem Recht zu kommen.
Und bei der Verhandlung zum Unterhaltsanspruch gab er ein ganz falsches Einkommen an. Ich kann nachweisen, dass er über wesentlich mehr Geld in denletzten Jahren verfügte. Nur wie wehre ichmich dagegen?
lieben Gruß
Helga
Zum einen indem man einen neuen Thread aufmacht wenn man einen neuen Sachverhalt schildert und nicht irgendeine Sache, die etwas völlig andres behandelt aus der Versenkung holt.
Zum anderen indem man sich einen Anwalt nimmt. Das hier ist ein Laienforum und bei einer Scheidung braucht man eh einen Anwalt und ohne diesen wird man über den Tisch gezogen.
Und jetzt?
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