Hallo,
ich hoffe, mir kann hier jemand irgendwie helfen. Und zwar bewohne ich mit meinem Mann zusammen eine Altbauwohnung (übrigens ohne Heizung) seit 01.02.02. Seit einer Woche wohnt jetzt genau über uns in einer frisch renovierten (bis jetzt unbewohnten) Wohnung ein junger Mann, dessen Schritte man jede Nacht zw. 1 und 6 Uhr morgens am Wochenende und an Feiertagen laut knarrend hört. Dieser neue Übermieter begründet seine Nachtaktivität an diesen Tagen damit, dass er sonst Nachtschicht arbeitet und einfach nachts nicht schlafen kann. Kann ich wegen dieser Lärmbelästigung (man kann echt nicht schlafen und wird langsam nervenkrank) fristlos oder innerhalb eines Monats kündigen? Dazu kommt noch, dass wir KEINEN Mietvertrag haben und ich seit 5 Wochen schwanger bin. :-(
Bitte gebt mir Ratschläge!!!
Ihr seid meine letzte Rettung!!!
Danke!!!!!!!!!!!!!!!!!
Liebe Grüße,
Janin
HILFE => KÜNDIGUNG WEGEN LÄRMENDEN ÜBERMIETER???!!!
28. Dezember 2002
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Frage vom 28. Dezember 2002 | 14:53
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
HILFE => KÜNDIGUNG WEGEN LÄRMENDEN ÜBERMIETER???!!!
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 30. Dezember 2002 | 18:21
Von
Status: Beginner (111 Beiträge, 24x hilfreich)
Nein, fristlos können Sie nicht kündigen.
Kein schriftlicher Mietvertrag bedeutet, dass das allgemeine Mietrecht für Sie auch gilt.
Da Sie erst seit einem knappen Jahr die Wohnung bewohnen bzw. ihr mündlicher Mietvertrag seit dem 1.9.2001 begonnen hat, gilt für Sie das neue Mietrecht. Sie können ordentlich mit einer Frist von 3 Monaten kündigen.
Ihre Schwangerschaft spielt hier keine Rolle.
Da Sie aber schwanger sind, rate ich Ihnen, zuerst eine neue Wohnung zu finden und dann erst zu kündigen - sonst könnten Sie auf der Straße sitzen.
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