Hallo,
die Rechnung Gasversorgers deckt immer ein Kalenderjahr ab ( 1.1. - 31. 12. ).
Meine Heizkostenabrechnung deckt den Zeitraum 1. 7. bis 30. 6. des Folgejahres ab. Zählerstände werden zum 30. 6. erfasst.
Muss ich bei der Ermittlung der Energiekosten immer die Rechnung des Folgejahres abwarten, um den Gaspreis für den Abrechnungspreis interpolieren zu können, oder darf ich einfach den Gaspreis des vergangenen Jahres einsetzen.
Vielen dank für Eure Meinungen.
-----------------
" "
HK-Abrechnung, Versorgerrechnung anderer Zeitraum
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hallo
Warum stellst Du nicht einfach Deine Heizkostenabrechnung auf 1.1.-31.12. um? Hat den weiteren Vorteil, dass die Zeiträume Betriebskostenabrechnung und Steuererklärung sich decken und Du nicht zwei verschiedene Vorauszahlungssummen ermitteln musst.
Ansonsten musst Du die Abrechnung des Folgejahres abwarten, weil der Vermieter nur tatsächlich entstandene Kosten abrechnen darf und nicht nach Vorauszahlungen/Annahmen/Vermutungen/o.Ä. abrechnen darf.
Außerdem besteht je nach Gasversorger (wird unterschiedlich gehandhabt) die Möglichkeit vom Gasversorger eine Zwischenabrechnung zu einem gewünschten Stichtag zu erbitten oder den Abrechnungszeitraum dauerhaft umzustellen.
-----------------
"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"
Das mit der Zwischenabrechnung praktiziere ich bereits.
Die Zwischenabrechnung des Versorgers wird als "Testbeleg" dargestellt und stellt keine Rechnung dar.
Ich war mir nur nicht sicher, ob dies erforderlich ist.
Dann werde ich das wohl weiter mit der Zwischenabrechnung machen.
Am sinnvollsten ist es natürlich aufs Kalenderjahr umzustellen, da seit einigen Jahren der Gasversorger auch auf das Kalenderjahr umgestellt hat.
Vielen Dank für Antwort.
-----------------
" "
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
11 Antworten
-
4 Antworten
-
13 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten