Habe Wohnungsübergabeprotokoll unterschrieben.

3. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
kalm persoon
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 2x hilfreich)
Habe Wohnungsübergabeprotokoll unterschrieben.

Hallo, wir sind nun nach 17 Jahren in der alten Wohnung umgezogen, da das Verhältnis mit dem neuen Eigentümer immer schlimmer wurde. Damals gehörte das Haus einer netten alten Dame, und ich habe die Wohnung in einem sehr renovierbedürftigen Zustand angemietet. Im Mietvertrag wurde daher auch festgehalten, das ich die Wohnung "besenrein" verlassen kann, und auch wurde kein Protokoll gemacht. Vor 16 Jahren zog dann meine jetzige Ehefrau mit ein, daher steht sie auch nicht im MV.
Am 31.10 hatten wir dann eigentlich mit dem VM in der Wohnung die Schlüsselübergabe terminiert. Er kam mit seiner Sekretärin, und einem Übergabeprotokoll. Es wurden natürlich die Nikotinflecken an den Wänden festgehalten (Der damaligen VM war bekannt, das wir starke Raucher sind, und es stand uach nichts mit NR im MV), weiterhin Löcher in den Küchen.- u. Badfliesen, welche allerdings schon bei Einzug waren, genauso wie einige kräftigere Abnutzungsspuren im Parkett. In den Wänden sind natürlich schon mehrere kleine Löcher, auch mit Dübeln von mir. Zu der alten VM haben wir noch immer Kontakt, und sie hat auch gesagt, das diese Mängel bei Einzug vorhanden waren, und würde es dem neuen VM auch bestätigen. Weiterhin ist die Schwester der Vormieterin eine sehr gute Bekannte von uns, und auch sie weiß um den Zustand der Wohnung bei meinem Einzug, und auch sie würde es bestätigen.
Habe allerdings Bedenken, das er mir einen Drücken will, auch wegen der Unterschrift, die ich Paddel gemacht habe, um mindesten die Kaution nicht auszahlen zu müssen. Denn er hat einige MFH und ist bekannt dafür, das er nie Kautionen rausrückt.
Wie stehen die Chancen für mich, das meine Unterschrift doch nicht so gravierende Konsequenzen nach sich ziehen?

VG.
Kalm

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von kalm persoon):
Es wurden natürlich die Nikotinflecken an den Wänden festgehalten
Seit wann macht Nikotin einzelne Flecken an der Wand? Ist das neu?
Zitat (von kalm persoon):
weiterhin Löcher in den Küchen.- u. Badfliesen,
Dürfen sein, sogar nur von euch.
Zitat (von kalm persoon):
genauso wie einige kräftigere Abnutzungsspuren im Parkett.
Nach 17 Jahren kein Wunder und also üblich.
Zitat (von kalm persoon):
In den Wänden sind natürlich schon mehrere kleine Löcher, auch mit Dübeln von mir.
Ja, auch nicht unüblich.

Festhalten der vorgefundenen Situation ist nicht verwerflich. Es wurde wohl nichts ins Protokoll geschrieben, was nicht den Tatsachen entspricht. Deswegen konntest du es auch unterschreiben.

Das drumherum mit alt und neu und gut bekannt--- alles Banane.

Die Frage ist doch: Was steht im MV? Wie hattest du die Mietsache zurückzugeben?

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#2
 Von 
kalm persoon
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antwort!
Im MV steht! Bei Auszug besenrein.

Geschrieben wurde vom VM Nikotinflecken. Natürlich sind des die üblichen Spuren bei stärkerem Nikotinkonsum an den Wänden und Decken.

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#3
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Und Du hast nur dafür unterschrieben, dass der Zustand so ist, wie er ist oder irgendwo auch dass Du diese Dinge beseitigst ?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Es wurde wohl nichts ins Protokoll geschrieben, was nicht den Tatsachen entspricht. Deswegen konntest du es auch unterschreiben.

Uiiii, schon wieder was aus dem Club der Hellseher?



Zitat (von philosoph32):
oder irgendwo auch dass Du diese Dinge beseitigst ?

Genau das ist das entscheidende, falls die Antwort JA lautet, wirds problematisch ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Nun ja, auch wenn man mit jJa hier antworten würde, hätte der Vermieter es schwer eventuell anzustrebende Ansprüche durchzusetzen. Im Zweifel muss auch ein Vermieter diese im Klageverfahren begründen können. Das dürfte bei einer derart langen Mietzeit, dem Vermerk, dass die Wohnung besenrein zurückzugeben ist, ziemlich schwer fallen. Aber mal abwarten, was der TE hier antwortet.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Naja, der Vermieter muss da erst mal gar nicht argumentieren.
Der Mieter müsste erst mal substantiert darlegen, weshalb seine (freiwillige) Zusage zur Ausführung nun nicht mehr gelten sollte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
kalm persoon
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 2x hilfreich)

Es wurden nur diese Mängel Stichpunktmäßig aufgenommen. Von Beseitigung meinerseits wurde nichts schriftlich oder mündlich festgehalten, oder es irgendwie überhaupt erwähnt.
Es steht in etwas so da.

Es wurden folgende Mängel festgestellt!
Küche: Nikotin an den Wänden / Löcher in den Fliesen / Fett auf den Fliesen
Wohnzimmer: Nikotin an den Wänden / Löcher in den Wänden / Parkett beschädigt
Schlafzimmer: Nikotin an der Decke / Parkett beschädigt.
usw.

-- Editiert von kalm persoon am 03.11.2019 22:08

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

@HvS
Mein erster Gedanke wäre die Überrumpelung in Form eines Haustürgeschäfts gewesen ... aber im vorliegenden Fall handelt es sich ja lediglich um eine Bestandsaufnahme.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von kalm persoon):
Bei Auszug besenrein.
Na bitte.

Zitat (von Harry van Sell):
Uiiii, schon wieder was aus dem Club der Hellseher?
Hier ja. Und ins Dunkle/Schwarze getroffen... :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
_Guenni_
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 7x hilfreich)

"Parkett beschädigt" könnte noch zu Problemen führen. Normale Abnutzung ist im Mietpreis inbegriffen, nach 17 Jahren auch starke Abnutzung. Eine Beschädigung aber nicht.

Den Rest sehe ich auch als ganz normal an.

cu
Guenni

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
kalm persoon
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo, ich habe heute Post von meinem alten VM bekommen! Das wir die Wohnung ja nicht Ordnungsgemäß übergeben haben, wie ja schon im Übergabeprotokoll aufgeführt.
Dann wortwörtlich! Ich habe bereits mal die anfallenden Kosten schätzen lassen und diese belaufen sich auf ca. 2700 €.

Ich habe ihn eben mal angeschrieben, das er mir doch mal die detaillierte Auflistung zukommen läßt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Sehr starke Nikotinablagerungen sind auch keine normale Abnutzung mehr, sondern stellen, je nach Stärke, eine Sachbeschädigung dar, für deren Beseitigung der Mieter verantwortlich ist. Parkett genauso. Abnutzung ist okay, Beschädigungen nicht. Löcher in den Fliesen müssen auch nicht hingenommen werden. Das hätten Sie vorher mit dem Vermieter absprechen müssen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Das wir die Wohnung ja nicht Ordnungsgemäß übergeben haben, wie ja schon im Übergabeprotokoll aufgeführt.


Das steht hoffentlich so nicht im Übergabeprotokoll. Dass ein Übergabeprotokoll eine Zustandsbeschreibung enthält, in der auch Schäden aufgeführt sind heißt keineswegs, dass die Wohnung nicht ordnungsgemäß übergeben wurde.

Zitat:
Ich habe ihn eben mal angeschrieben, das er mir doch mal die detaillierte Auflistung zukommen läßt.


Vor allem solltest Du Dem Vermieter schreiben, dass sämtliche im Übergabeprotokoll aufgeführten Schäden entweder bereits bei Vertragsbeginn vorhanden waren oder auf vertragsgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind. Damit ist die Wohnung sehr wohl ordnungsgemäß übergeben worden.

Zitat:
Sehr starke Nikotinablagerungen sind auch keine normale Abnutzung mehr, sondern stellen, je nach Stärke, eine Sachbeschädigung dar, für deren Beseitigung der Mieter verantwortlich ist.


Da ist der BGH anderer Auffassung (BGH, Urteil vom 28. Juni 2006 – VIII ZR 124/055 und vom Urteil vom 6. März 2008 – Az VIII ZR 37/07).

Zitat:
Parkett genauso. Abnutzung ist okay, Beschädigungen nicht.


Ja, das ist richtig. Den Begriff "Beschädigungen" halte ich auch für problematisch. Es wäre besser gewesen, die Schäden genau zu beschreiben. Da aber nach spätestens 20 Jahren ohnehin ein Abschleifen und eine neue versiegelung fällig wären, kann sich der Schadenersatzanspruch des Vermieter schon aus diesem Grund gegen Null bewegen.

Zitat:
Löcher in den Fliesen müssen auch nicht hingenommen werden.


Doch, jedenfalls wenn sie zum vertragsgemäßen Gebruach gehören.

Das Problem bei so einem Vermieter wird sein, dass man ihn wahrscheinlich verklagen muss um seine Kaution zurück zu erhalten.

-- Editiert von hh am 17.12.2019 10:22

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