Habe ich ein Sonderkündigungsrecht wenn wir ein Kind bekommen ?

10. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Schmidt Alexander
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Habe ich ein Sonderkündigungsrecht wenn wir ein Kind bekommen ?

Habe ich ein Sonderkündigungsrecht wenn wir ein Kind bekommen ? Die Wohung ist 51m2 und 2,5 Raum groß. Wenn ja was für bedingungen muss ich erfüllen ? Danke für eure Hilfe

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-70
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 102x hilfreich)

Hallo Alexander

M.E. Auch Hartz IV erlaubet mehr als 51m² für 3 Personen.

Ich gehe davon aus ihr said minimum 3 Personen.

Antwort: Ja, mit 3 Monate Kündigung.

LG

Cats

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#2
 Von 
Schmidt Alexander
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Was hat Hartz IV mit dem Sonderkündigungsrecht zu tun?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-16
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 48x hilfreich)

Es gibt kein 'Sonderkündigungsrecht'.
Auch bei Nachwuchs nicht. Sie können
allerdings Nachmieter vorschlagen. Der Vermieter kann sich allerdings bis zu
drei Monate mit der Auswahl Zeit lassen.
Wenn Sie also normale 3 Monate Kü-Frist
haben lohnt sich die Aktion u.U. für Sie überhaupt nicht. Nur bei längerer Kü.Frist.

Außerdem ist die Wohnung auch mit Kind nicht überbelegt.

PS
Fallen neuerdings Babys vom Himmel?
Ich dachte bislang, sie kündigen sich ca. 9 Monate vorher an. Bei 3-Monaten Kü-Frist müßte doch da genügend Spielraum bleiben.

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#4
 Von 
aandy_02
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe auch mal eine Frage. Es gab ja mal das Sonderkündigungsrecht wenn man aufgrund von Arbeit einen nicht zumutbaren weg auf sich nehmen müsste.
Gibt es dieses noch?
Konkret wenn man für die Arbeit ins Ausland gehen muß?

LG aandy_02;)

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