Haeuser ohne Heizung

15. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Mietshaus77
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Haeuser ohne Heizung

In der Wohnung wo ich derzeit leider wohnen muss gibt es keine Heizung. Auch in einem anderen Haus von dieser Wohnbaugesellschaft gab es keine Heizung und ich musste selber auf eigener Verantwortung mir Heizmittel besorgen.

Gibt es keinen Rechtsansprucb fuer die Mieter auf Heizung.?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Nein.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Wenn man ein Haus ohne Heizung mietet .....

wirdwerden

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von Mietshaus77):
wo ich derzeit leider wohnen muss gibt es keine Heizung.
Du beschaffst Heizmittel selbst. Dafür zahlst du keine Heizkosten mit der Miete. Richtig?

Du hast aber in dieser Wohnung die Möglichkeit, zu heizen? zB Ofen, Ölradiator.
Richtig?

Dann ist das rechtens.

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

In der Regel müssen sie überall ihre Heizkosten selber tragen.

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#5
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Aber mit einer Heizmöglichkeit, z. B. Kachelöfen?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#6
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3542 Beiträge, 560x hilfreich)

Die Wohnung wurde ohne Heizung gemietet, also war der Zustand bekannt.

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#7
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Mietshaus77):
In der Wohnung wo ich derzeit leider wohnen muss gibt es keine Heizung. Auch in einem anderen Haus von dieser Wohnbaugesellschaft gab es keine Heizung und ich musste selber auf eigener Verantwortung mir Heizmittel besorgen.

Gibt es keinen Rechtsansprucb fuer die Mieter auf Heizung.?


Es gibt keine zentrale Heizmöglichkeit aber sicher einen Ofen der heizbar ist und Wärme liefert sofern Sie in eigener Verantwortung die Heizmittel besorgen. So haben Sie die Wohnung angemietet, offensichtlich auch zu einem entsprechenden Mietpreis.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Wäre eine Gastherme in der Wohnung müsste man auch selber dafür sorgen, dass der Versorger hier das Gas bereitstellt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Mietshaus77):

Gibt es keinen Rechtsansprucb fuer die Mieter auf Heizung.?

Das kommt auf das Bundesland an.
In den meisten Bundesländern müssen vermietete Wohnungen eine Heizung, einen Stromanschluss, eine Toilette (kann auf halber Treppe sein) und einen Wasserhahn mit Kaltwasser und ein Waschbecken/Spülbecken haben.

In Bayern seit 2005 nicht mehr, vorher war das da auch noch so, aber dann meinte man, sowas regelt der Markt...

Daß der Mieter die Heizkosten selbst tragen muss ist eine völlig andere Baustelle. Der Vermieter muss aber (außer in Bayern, ob es noch mehr Bundesländer gibt, die sich dem angeschlossen haben weiß ich im Moment nicht) eine funktionsfähige Heizung zur Verfügung stellen.

Das kann ein Kachelofen sein, eine Nachtspeicherheizung, was auch immer.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Die Wohnung wurde ohne Heizung gemietet, also war der Zustand bekannt.

In den meisten Bundesländern darf eine Wohnung ohne Heizung genausowenig als Wohnraum vermietet werden wie eine Wohnung ohne Toilette...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Zitat (von Loni12):
Die Wohnung wurde ohne Heizung gemietet, also war der Zustand bekannt.

In den meisten Bundesländern darf eine Wohnung ohne Heizung genausowenig als Wohnraum vermietet werden wie eine Wohnung ohne Toilette...


... echt jetzt? Dann könnten Sie mir die entsprechenden Vorschriften nennen?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Das kommt auf das Bundesland an.
Nö. Der TE schreibt:
Zitat (von Mietshaus77):
wo ich derzeit leider wohnen muss
Das deutet auf eine besondere Unterkunft hin. Etwa ein Heim...betrieben von der örtlichen Wobaugesellschaft. Oder eine sehr günstige Wohnung...
Und er schreibt auch:
Zitat (von Mietshaus77):
Auch in einem anderen Haus...und musste selber auf eigener Verantwortung mir Heizmittel besorgen.

Damit dürfte inzwischen auch dir klar sein, dass mit *keine Heizung* eben keine Zentralheizung gemeint ist.
Mit dem Begriff *Wohnung* ist evtl. eine Unterkunft gemeint.

Alles klar?

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