In der Wohnung wo ich derzeit leider wohnen muss gibt es keine Heizung. Auch in einem anderen Haus von dieser Wohnbaugesellschaft gab es keine Heizung und ich musste selber auf eigener Verantwortung mir Heizmittel besorgen.
Gibt es keinen Rechtsansprucb fuer die Mieter
auf Heizung.?
Haeuser ohne Heizung
15. Dezember 2019
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Frage vom 15. Dezember 2019 | 11:24
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
Haeuser ohne Heizung
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#1
Antwort vom 15. Dezember 2019 | 12:06
Von
Status: Junior-Partner (5547 Beiträge, 2499x hilfreich)
Nein.
#2
Antwort vom 15. Dezember 2019 | 12:09
Von
Status: Unbeschreiblich (38465 Beiträge, 14009x hilfreich)
Wenn man ein Haus ohne Heizung mietet .....
wirdwerden
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#3
Antwort vom 15. Dezember 2019 | 12:38
Von
Status: Unbeschreiblich (32218 Beiträge, 5661x hilfreich)
Du beschaffst Heizmittel selbst. Dafür zahlst du keine Heizkosten mit der Miete. Richtig?Zitatwo ich derzeit leider wohnen muss gibt es keine Heizung. :
Du hast aber in dieser Wohnung die Möglichkeit, zu heizen? zB Ofen, Ölradiator.
Richtig?
Dann ist das rechtens.
#4
Antwort vom 15. Dezember 2019 | 13:37
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
In der Regel müssen sie überall ihre Heizkosten selber tragen.
#5
Antwort vom 15. Dezember 2019 | 13:44
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1445x hilfreich)
Aber mit einer Heizmöglichkeit, z. B. Kachelöfen?
#6
Antwort vom 15. Dezember 2019 | 14:00
Von
Status: Bachelor (3542 Beiträge, 560x hilfreich)
Die Wohnung wurde ohne Heizung gemietet, also war der Zustand bekannt.
#7
Antwort vom 15. Dezember 2019 | 14:22
Von
Status: Lehrling (1712 Beiträge, 272x hilfreich)
ZitatIn der Wohnung wo ich derzeit leider wohnen muss gibt es keine Heizung. Auch in einem anderen Haus von dieser Wohnbaugesellschaft gab es keine Heizung und ich musste selber auf eigener Verantwortung mir Heizmittel besorgen. :
Gibt es keinen Rechtsansprucb fuer die Mieter auf Heizung.?
Es gibt keine zentrale Heizmöglichkeit aber sicher einen Ofen der heizbar ist und Wärme liefert sofern Sie in eigener Verantwortung die Heizmittel besorgen. So haben Sie die Wohnung angemietet, offensichtlich auch zu einem entsprechenden Mietpreis.
#8
Antwort vom 15. Dezember 2019 | 18:05
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
Wäre eine Gastherme in der Wohnung müsste man auch selber dafür sorgen, dass der Versorger hier das Gas bereitstellt.
#9
Antwort vom 16. Dezember 2019 | 01:32
Von
Status: Senior-Partner (6268 Beiträge, 1500x hilfreich)
Zitat:
Gibt es keinen Rechtsansprucb fuer die Mieter auf Heizung.?
Das kommt auf das Bundesland an.
In den meisten Bundesländern müssen vermietete Wohnungen eine Heizung, einen Stromanschluss, eine Toilette (kann auf halber Treppe sein) und einen Wasserhahn mit Kaltwasser und ein Waschbecken/Spülbecken haben.
In Bayern seit 2005 nicht mehr, vorher war das da auch noch so, aber dann meinte man, sowas regelt der Markt...
Daß der Mieter die Heizkosten selbst tragen muss ist eine völlig andere Baustelle. Der Vermieter muss aber (außer in Bayern, ob es noch mehr Bundesländer gibt, die sich dem angeschlossen haben weiß ich im Moment nicht) eine funktionsfähige Heizung zur Verfügung stellen.
Das kann ein Kachelofen sein, eine Nachtspeicherheizung, was auch immer.
#10
Antwort vom 16. Dezember 2019 | 01:32
Von
Status: Senior-Partner (6268 Beiträge, 1500x hilfreich)
ZitatDie Wohnung wurde ohne Heizung gemietet, also war der Zustand bekannt. :
In den meisten Bundesländern darf eine Wohnung ohne Heizung genausowenig als Wohnraum vermietet werden wie eine Wohnung ohne Toilette...
#11
Antwort vom 16. Dezember 2019 | 12:04
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
Zitat:ZitatDie Wohnung wurde ohne Heizung gemietet, also war der Zustand bekannt. :
In den meisten Bundesländern darf eine Wohnung ohne Heizung genausowenig als Wohnraum vermietet werden wie eine Wohnung ohne Toilette...
... echt jetzt? Dann könnten Sie mir die entsprechenden Vorschriften nennen?
#12
Antwort vom 16. Dezember 2019 | 12:34
Von
Status: Unbeschreiblich (32218 Beiträge, 5661x hilfreich)
Nö. Der TE schreibt:ZitatDas kommt auf das Bundesland an. :
Das deutet auf eine besondere Unterkunft hin. Etwa ein Heim...betrieben von der örtlichen Wobaugesellschaft. Oder eine sehr günstige Wohnung...Zitatwo ich derzeit leider wohnen muss :
Und er schreibt auch:
ZitatAuch in einem anderen Haus...und musste selber auf eigener Verantwortung mir Heizmittel besorgen. :
Damit dürfte inzwischen auch dir klar sein, dass mit *keine Heizung* eben keine Zentralheizung gemeint ist.
Mit dem Begriff *Wohnung* ist evtl. eine Unterkunft gemeint.
Alles klar?
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