Wenn Person A als Untermieterin bei Person B zusammenzieht. Die Wohnung wurde gemeinsam ausgesucht.
Person B beschädigt einige Dinge in der Wohnung. Person A zieht nach ca 1 Jahr aus. Person B lebt weiterhin in der Wohnung für ca 1 Jahr. Person A holt nach 1 Jahr noch ihre restlichen Möbel etc da es früher nicht möglich war.
Nun hat Person A vor einigen Monaten erfahren dass Person B die Miete nicht regelmässig bezahlt hat.
(~2000 sfr/Monat).
Person A erfährt von Person B dass diese nun auch gekündigt hat und auch ausziehen wird. Person A bietet an beim reinigen zu helfen da die Wohnung in einem miserablen Zustand ist. (wurde vor unserem Einzug frisch renoviert)
Nun schreibt Person B der Person A dass die Verwaltung als Schlussrechnung 12.000 SFr haben will.
Und was ist mit der Versicherung ? Müssten die dass nicht übernehmen (Privathaftpflicht). Was dazu noch gesagt sein muss Person B hatte genau das gleiche mit seiner früheren Wohnung auch getan aber dort hatte die Versicherung einen Teil übernommen.
Frage kann Person A da irgendwie mitreingezogen werden ? und kann es sein dass eine Renovation soviel Geld gekoset hat ? Ich muss sagen die Wohnung sah schlimm aus. Freue mich auf Antworten.
Hafte ich noch mit oder bin ich fein raus ?
19. November 2018
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Frage vom 19. November 2018 | 18:05
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
Hafte ich noch mit oder bin ich fein raus ?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 19. November 2018 | 18:24
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
Keine Ahnung wie das in der Schweiz aussieht.
#2
Antwort vom 19. November 2018 | 18:52
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
hallo Altes Haus wie wäre es denn in DE ?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 19. November 2018 | 18:54
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
In Deutschland hat B Pech inne Verlosung.
Die Versicherungsfrage kann nicht eindeutig geklärt werden, da niciht bekannt ist, welche Schäden durch B verursacht wurden.
A ist aus dem Schneider, hat die Wohnung ja schon lange vorher verlassen.
#4
Antwort vom 19. November 2018 | 20:18
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
juhuu :D geil. danke @ Alteshaus
#5
Antwort vom 20. November 2018 | 15:38
Von
Status: Gelehrter (10690 Beiträge, 4206x hilfreich)
Zitatjuhuu :D geil. danke @ Alteshaus :
Nur noch mal zur Klarstellung, das Geschriebene von Alteshaus trifft auf Deutschland zu.
Mit der Schweiz hat das eventuell überhaupt nichts zu tun, so dass ich mit der Euphorie vorsichtig wäre.
#6
Antwort vom 22. November 2018 | 21:30
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
Kennt ihr denn so eine gleiche Seite wo für die Schweizer Gesetzte sind ? ich lande irgendwie immer hier. lg
#7
Antwort vom 22. November 2018 | 21:54
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
Nein, aber id Schweiz gibt es doch gewiss auch Anwälte, einfach da mal fragen. Viel Erfolg.
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