Haftet Gebäudehaftpflicht?

19. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
Oellness
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftet Gebäudehaftpflicht?

Hallo,
ich wohne mit meiner Freundin in einer DH zur Miete. Am Pfingstmontag hatte ich einen Unfall im Haus: Ich wollte ein paar Sachen auf den Dachboden bringen und habe die Raumspartreppe zum Dachboden ausgeklappt. Als ich auf der dritten oder vierten Stufe war sind die Schrauben aus den Klappgelenken gerissen und ich bin mit den Rücken in ein Glasbecken gefallen welches im Flur auf einen Tisch stand. Als Resultat des Sturzes hatte ich zwei große Scherben im Rücken nahe der Wirbelsäule stecken so das ich mit dem Rettungshubschrauber zum nächsten Krankenhaus geflogen wurde. Zum Glück haben sich die Scherben aber nur ins Fleisch geschoben und nicht irgendwelche Nerven getroffen. Durch diesen Unfall ist das Glasbecken, der Tisch, der Teppich durch die Blutflecken zerstört worden. Zudem kommen noch der Arbeitsaufwand für die Reinigung. Bezahlt das die Gebäudehaftpflicht des Vermieters? Kann ich eventuell Schmerzensgeld verlangen? Vielen Dank. Gruß

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38 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.06.2011 09:42:37
Status:
Schüler
(234 Beiträge, 120x hilfreich)

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#2
 Von 
Oellness
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

- die Sachen gehören mir.
- der zeitliche Aufwand alles zu putzen, also Arbeitslohn.
- ich bin die Treppe schon mehr als 20mal rauf und runter gegangen. Ohne Probleme. Muss ich als Mieter die Treppe auf korrekte Funktion prüfen und nachweisen?
- vom Vermieter, da er ja eigentlich für eine korrekte Funktion verantwortlich ist, oder?

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#3
 Von 
guest-12328.06.2011 09:42:37
Status:
Schüler
(234 Beiträge, 120x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Oellness
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

die Treppe hatte keinen ersichtlichen Schaden und auch beim ausklappen ist mir nichts aufgefallen. So wie bei den vorherigen malen auch. Das die Schrauben ausreißen konnte ich un wirklich nicht vorhersehen und auch nicht testen.

Ich habe zwar eine Hausratversicherung aber die zahlt den Schaden nicht und verweißt auf die Gebäudehaftpflicht.



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#5
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 369x hilfreich)

quote:
Ich wollte ein paar Sachen auf den Dachboden bringen

Möglicherweise lag ja die Belasttung aus Eigengewicht + Transportlast diesmal über der max. zulässigen Nutzlast der Treppe.
So eine Bodentreppen ist nun mal nicht wie andere notwendige Treppen in Wohngebäude auf normale Nutzlasten in Wohnungen ausgelegt.
Das muss man als Nutzer dann auch mit Augenmaß agieren.

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#6
 Von 
Oellness
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi, wenn denn eine Beschränkung vorhanden ist dann muss sie doch auch ersichtlich angebracht sein. Ich habe keinen Hinweis auf eine Beschränkung gesehen aber meistens halten diese Treppen doch eine Belastung von 150Kg aus.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12328.06.2011 09:42:37
Status:
Schüler
(234 Beiträge, 120x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
Oellness
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich erwarte das jemand haftet und der VM hat für solche Fälle doch die Gebäudehaftpflicht.


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#9
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 984x hilfreich)

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129544 Beiträge, 41329x hilfreich)

quote:
Ich erwarte das jemand haftet

Dazu bedarf es eines Schuldigen dem man die Haftung zuschreiben könnte.
Den ich derzeit in diesem Falle nicht erkennen kann.



quote:
und der VM hat für solche Fälle doch die Gebäudehaftpflicht.

Mir wäre nicht bekannt, das eine Gebäudehaftpflicht eine Universalhaftpflicht ist, die alles versichert wa irgendwie mit dem Gebäude zu tun hat.

Eventuell gibt es aber spezille Zusatzverschierungn die der Vermieter abgeschlossen hat.


Mit welcher Begründung verweist denn deine Versicherung auf die Gebäudehaftpflicht des Vermieters?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#13
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 359x hilfreich)

quote:
da die Treppe offenbar von Anfang an nicht für den bestimmungsgemäßen Gebrauch geeignet war

Sicherheitshalber sollte man vorher aber noch abklären, was denn überhaupt deren bestimmungsgemäßer Gebrauch war.



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#15
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 984x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#17
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 359x hilfreich)

quote:
Es ist durchaus denkbar, dass eine solche Treppe dafür gedacht sein könnte, diese zu benutzen, um auf den Dachboden zu gelangen.

Dafür spricht viel (wenn nicht alles), aber wer ist der zugangsberechtigte Personenkreis ? Handwerker für Reparaturarbeiten oder Mieter zur ständigen Nutzung ?
Es gibt durchaus Dachböden, die "privat" garnicht betreten werden dürfen.



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#18
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2509x hilfreich)



Das kann wohl nur ein Gutachter entscheiden.

Wäre die Treppe schon am Anfang des MV mangelhaft gewesen, würde Vm. verschuldensunabhängig haften, § 536 BGB .

Wäre der Schaden erst während des laufenden MV aufgetreten, müsste ihn ein Verschulden treffen, das wäre wohl nicht nachweisbar.

Wenn es hier zum Streit kommt, sollte man sich darüber im Klaren sein, daß ohne teuren GA nichts geht und das Ergebnis von dessen Votum abhängt.

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#19
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2042x hilfreich)

Wie lange wohnt der Mieter schon im Haus ?
Jedenfalls aber:

quote:
ich bin die Treppe schon mehr als 20 mal rauf und runter gegangen. Ohne Probleme.


Wenn diesmals er mit Überlast die Treppestufe kaputt gemacht hat, haftet er womöglich für die Reparatur.

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#22
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3726 Beiträge, 1171x hilfreich)

Ob und welche Versicherung haftet ist egal. Entscheidend, ob der Vermieter haftet! Ob und wo der Vermieter dann versichert ist, oder ob der Vermieter den Schaden aus eigener Tasche bezahlen muss, ist ein Problem des Vermieters.

Der Vermieter muss die Mietsache dem Mieter frei von Mängeln verschaffen. Den Vermieter trifft zudem eine Verkehrssicherungspflicht, wonach der Mieter von seinem Vermieter erwarten kann, dass dieser die verkehrsüblichen Maßnamen ergreift, den Mieter von Schäden durch die Mietsache freizuhalten.

Hier müsste zuerst einmal geprüft werden, aus welchem Grund es zu dem Sturz gekommen ist. Bei einer gerissenen Schraube, hilft da im Zweifel wohl tatsächlich nur der Gutachter, denn nur dieser wird feststellen können, warum die Schraube gerissen ist. Der Vermieter hat beispielsweise im Rahmen der ihm obliegenden Verkehrssicherungspflicht für den fachgerechten Einbau zu sorgen und müsste z.B. eine fehlerhafte Montage oder die Benutzung von grundsätzlich ungeeigneten Schrauben vertreten. Das ist dann auch kein Fall von § 536 BGB , mit der Möglichkeit für den Vermieter, sich aus der Verantwortung zu stehlen, sondern ein Verstoß gegen die dem Vermieter obliegenden Verkehrssicherungspflicht. Siehe dazu entsprechende Urteile zu zum Beispiel Feuerleitern, Balkon- und Treppengeländern etc., die ergoogelt werden können.
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht hat der Vermieter jedoch Materialfehler bei grundsätzlich geeigneten Schrauben nicht zu vertreten. Im obliegt auch nicht die Verpflichtung, die Dachbodentreppe ohne konkreten Anlass in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren.


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#23
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2042x hilfreich)

Wie alt ist das Haus bzw. die Treppe ?
Werden alle Treppestufen mit dengleichen Schrauben befestigt ?

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#26
 Von 
Oellness
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

das Haus ist von 1993.
Und bei zwei Schrauben ist der Kopf abgerissen. Die anderen sind aus dem Holz rausgerissen.

Gruß

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#27
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2509x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Und bei zwei Schrauben ist der Kopf abgerissen. <hr size=1 noshade>


Das könnte daruf hindeuten, daß es schlicht die falschen Schrauben waren.

Das würde, wenn das bereits bei Vermietung so war, einen Mangel bedeuten, für den Vm. verschuldensunabhängig eintreten muss.

Du musst auch noch mit dem Argument des Vm. rechnen, du hättest den Mangel und den drohenden Schaden erkennen können/müssen, hättest aber die gebotene Anzeige unterlassen, § 536c BGB .

Ob das ein Mangel i.d.S. ist, da sind wir wieder beim Thema Gutachter. Bevor du die Schlacht eröffnest, solltest du mindestens einen Fachmann deines Vertrauens beiziehen, der sich das mal ansieht. Am Zustand nichts verändern, alle losen Teile aufheben.

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#30
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2509x hilfreich)

quote:
Nach fast 20 Jahren?



Ja, ich denke schon. Die meisten Gutachter nehmen bei Holztreppen innen mindestens eine Lebensdauer von 30, eher von 50 Jahren an, gleiches gilt für einfache Beschläge, die wenig genutzt werden.

Die (richtigen) Schrauben müssten eigentlich ewig halten, solange sie nicht als Achse für den Klappmechanismus dienen.



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