(Haftpflicht-)Schaden an Tür und Laminat in Mietwohnung

6. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
Gerri8585
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
(Haftpflicht-)Schaden an Tür und Laminat in Mietwohnung

Hallo zusammen,

ich habe in der Küche in meiner Mietwohnung seit Anfang des Jahres einen Schaden im Bodenbelag und in der Türe welchen ich leider verursacht habe. Mir ist in der Küche schwindelig geworden, ich bin gegen die Tür der Küche und die Tür gegen den Heizungsthermostat geknallt. In der Holz-Tür ist dadurch ein Loch entstanden. Beim Zurückfallen habe ich leider auch den Herd angemacht und eine darauf befindliche Glasplatte wurde angekokelt. Als ich die Glasplatte entfernt habe ist sie mir zersprungen und es sind heiße Glassplitter auf den Laminat Boden geflogen und haben Brandflecken hinterlassen.

Dem Vermieter und der Haftpflichtversicherung hatte ich den Schaden zeitnah gemeldet.
Die Versicherung möchte von dem Bodenbelag eine Rechnungen haben.

Der Vermieter hat keine Rechnungen mehr.
Der Bodenbelag wurde damals beim Einzug vor sechs Jahren neu verlegt. Es handelt sich um Laminat.

In der Küche in welcher der Schaden verursacht wurde befindet sich eine von mir eingebaute Einbauküche.

Um den Bodenbelag zu tauschen müsste die Küche ab und wieder aufgebaut werden.
Mitte des Jahres war auch ein Handwerker da und hat den Schaden inklusive Ab- und Aufbau der Küche auf etwa 1500 € geschätzt.

Ich werde nun Ende des Jahres aus der Wohnung ausziehen und der Vermieter pocht darauf, dass der Boden ausgetauscht werden soll und hat schon damit gedroht meine Kaution einzubehalten.

Ich möchte gerne, dass der Schaden über meine Versicherung abgewickelt wird, aber die stellt sich quer, weil der Vermieter keine Belege oder Rechnungen des Laminats vorweisen kann.

Wie gehe ich am besten vor?

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Gerri8585):
ich habe in der Küche in meiner Mietwohnung seit Anfang des Jahres einen Schaden im Bodenbelag und in der Türe welchen ich leider verursacht habe. Mir ist in der Küche schwindelig geworden, ich bin gegen die Tür der Küche und die Tür gegen den Heizungsthermostat geknallt. In der Holz-Tür ist dadurch ein Loch entstanden. Beim Zurückfallen habe ich leider auch den Herd angemacht und eine darauf befindliche Glasplatte wurde angekokelt. Als ich die Glasplatte entfernt habe ist sie mir zersprungen und es sind heiße Glassplitter auf den Laminat Boden geflogen und haben Brandflecken hinterlassen.

Da hast Du ja ganze Arbeit geleistet :)
Zitat (von Gerri8585):
Der Vermieter hat keine Rechnungen mehr.
Der Bodenbelag wurde damals beim Einzug vor sechs Jahren neu verlegt. Es handelt sich um Laminat.

I.d.R. sind solche Rechnungen 10 Jahre aufzubewahren, sofern es sich nicht um Schwarzarbeit handelt. Das nimmt die Versicherung an und bezahlt ohne Rechnung nicht.
Zitat (von Gerri8585):
Ich möchte gerne, dass der Schaden über meine Versicherung abgewickelt wird, aber die stellt sich quer, weil der Vermieter keine Belege oder Rechnungen des Laminats vorweisen kann.

Wie schon gesagt..

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#2
 Von 
*darling*
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Gerri8585):
Ich möchte gerne, dass der Schaden über meine Versicherung abgewickelt wird, aber die stellt sich quer, weil der Vermieter keine Belege oder Rechnungen des Laminats vorweisen kann.

Wie gehe ich am besten vor?


Deine HV hat hier die Forderung für dich abgewehrt. Das ist nämlich die Hauptaufgabe einer Haftpflichtversicherung - sie prüft das alles und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Somit musst du nichts zahlen. Ignoriere seine Drohungen und lehn dich zurück. Er weiß es nicht besser.
Der VM ist nicht berechtigt, die Kaution einzubehalten. Er müsste dich auf Schadensersatz verklagen, wobei ich für ihn wenig Chancen auf Erfolg sehe, wenn er keine Belege vorweisen kann.
Höchstwahrscheinlich wirst jedoch du beim nicht einsichtigen VM auf Rückzahlung der Kaution klagen müssen. Aber bis dahin vergehen noch einige Monate.

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#3
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von *darling*):
Er müsste dich auf Schadensersatz verklagen, wobei ich für ihn wenig Chancen auf Erfolg sehe, wenn er keine Belege vorweisen kann.


Die Erfolgsaussichten einer Schadenersatzklage dürften bei 100% liegen.
Der Schaden ist unstreitig vorhanden und die Verursachung ist ebenfalls unstreitig. Damit sind die Voraussetzungen für einen Ersatzanspruch erfüllt.
Eine Rechnung aus grauer Vorzeit vorlegen zu können ist keine Voraussetzung für einen Schadenersatzanspruch.

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#4
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 281x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
I.d.R. sind solche Rechnungen 10 Jahre aufzubewahren, sofern es sich nicht um Schwarzarbeit handelt. Das nimmt die Versicherung an und bezahlt ohne Rechnung nicht.


Tatsächlich ist das aber für den eigentlichen Anspruch des Vermieters auf Schadensersatz völlig egal. Die Rechnungen würden nur die Beweislage verbessern. Die 10 Jahre gelten übrigens nur für gewerbliche Vermietung.

Zitat (von *darling*):
Deine HV hat hier die Forderung für dich abgewehrt. Das ist nämlich die Hauptaufgabe einer Haftpflichtversicherung - sie prüft das alles und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Somit musst du nichts zahlen.


Völliger Quatsch. Aktuell stellt sich die Versicherung nur Quer die im Raum stehende Summe einfach so zu zahlen. Wenn die Versicherung nach den Rechnungen fragt, kann man eigentlich davon ausgehen, dass sie zumindest eine hohe Bereitschaft hat zu zahlen.

Das was die ganze Sache jetzt aufhält ist der fehlende Nachweis der Kosten für das Ursprungslaminat... denn danach berechnet sich der Restwert. Ein Lamitnatboden hat nämlich gemäß vorherrschender Rechtssprechung aktuell eine Lebensdauer von ca. 10 Jahren. Sprich der Vermieter hat nur Anspruch auf 4/10 des Wertes. Die restlichen 6/10 sind "abgewohnt" und über die reguläre Miete bezahlt.

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#5
 Von 
*darling*
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Völliger Quatsch. Aktuell stellt sich die Versicherung nur Quer die im Raum stehende Summe einfach so zu zahlen. Wenn die Versicherung nach den Rechnungen fragt, kann man eigentlich davon ausgehen, dass sie zumindest eine hohe Bereitschaft hat zu zahlen.


VM hat jedoch trotzdem keinen Zahlungsanspruch an @Gerri8585. Da nutzen ihm auch keine Drohungen. Er muss warten, wie die Versicherung entscheidet.


-- Editiert von *darling* am 06.10.2021 18:16

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#6
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Zitat (von *darling*):
VM hat jedoch trotzdem keinen Zahlungsanspruch an @Gerri8585. Da nutzen ihm auch keine Drohungen. Er muss warten, wie die Versicherung entscheidet


Das ist absoluter Schwachsinn, natürlich hat der Vermieter gegenüber dem Mieter Anspruch auf Schadenersatz, egal ob der Mieter eine Versicherung hat oder nicht, ob die Versicherung zahlt oder nicht

-- Editiert von Catslove am 06.10.2021 18:30

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat (von Gerri8585):
Um den Bodenbelag zu tauschen müsste die Küche ab und wieder aufgebaut werden.
Mitte des Jahres war auch ein Handwerker da und hat den Schaden inklusive Ab- und Aufbau der Küche auf etwa 1500 € geschätzt.

Nimmst du denn die Küche beim Auszug nicht mit? Sonst wäre es doch Blödsinn die Küche kurz vor Auszug ab- und wieder aufzubauen.
Zitat (von Gerri8585):
Ich möchte gerne, dass der Schaden über meine Versicherung abgewickelt wird, aber die stellt sich quer, weil der Vermieter keine Belege oder Rechnungen des Laminats vorweisen kann.

Die Versicherung verweigert die Zahlung komplett nur weil der Beleg für die Kosten des Laminats fehlt? Der Materialwert des Laminats dürfte den geringsten Anteil an den geschätzten 1500€ haben.

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#8
 Von 
*darling*
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Catslove):
Das ist absoluter Schwachsinn, natürlich hat der Vermieter gegenüber dem Mieter Anspruch auf Schadenersatz, egal ob der Mieter eine Versicherung hat oder nicht, ob die Versicherung zahlt oder nicht

Ah ja, und wofür hat @Gerri8585 dann eine Versicherung??

Ich zitiere:
Aufgabe des Haftpflichtversicherers ist es, im Schadenfall zu prüfen, ob die gegen Sie gestellten Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Dabei schützt Sie eine Haftpflichtversicherung umfassend: Hält der Versicherer sie für unberechtigt, wehrt er die Ansprüche auf eigene Kosten und Gefahr ab.
Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/private-haftpflichtversicherung-ein-absolutes-muss-fuer-jeden-13891

Von mir wollte vor Jahren mal eine Person 3.000€ Schadenersatz haben. Meine HV hat nicht bezahlt, weil die Gutste keinen Beleg dafür hatte. Da ist sie leer ausgegangen.
In dem Fall müsste sie mich verklagen, wobei die HV mich anwaltlich vertreten hätte. Wenn man dann unterliegt, kommt die Versicherung für die Verfahrenskosten auf und leistet Schadenersatz je nach Urteil.

Daher @Gerri8585: lehn' dich zurück. Deine Aufgabe war es, den Schaden deiner HV zu melden. Die regelt das dann mit deinem VM. Du musst nichts mehr tun. Sollte VM gegen dich klagen, leitest du die Klage einfach an deinen Versicherer weiter. Der erledigt alles für dich.

Aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird er die Kosten einer Klage scheuen - falls er selbst keine RSV hat - und einfach unberechtigt die Kaution einbehalten. Dann bist du an der Reihe, wie oben schon gesagt.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
*darling*
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 12x hilfreich)

Auch ganz wichtig (ebenfalls obige Quelle):
Wann ist der Versicherungsschutz gefährdet?
Bei einem Haftpflichtschaden dürfen Sie den Anspruch des Geschädigten nicht anerkennen oder Schadenersatz leisten, ohne dass eine schriftliche Zustimmung des Versicherers vorliegt. Unterschreiben Sie also kein Schuldeingeständnis und zahlen Sie kein Geld. Das kann sonst Ihren Versicherungsschutz gefährden.

Sie müssen den Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung melden.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat (von *darling*):
Das kann sonst Ihren Versicherungsschutz gefährden.

Betonung liegt auf "kann". Die TE war eindeutig schuld. Löcher in Türen und Brandlöcher auf dem Boden entstehen nicht "einfach so" und schon gar nicht durch den Vermieter.
Warum sich die Versicherung jetzt an den fehlenden Kaufbelegen für das Laminat aufhängt und gar nichts zahlen will, weiss ich nicht.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119980 Beiträge, 39812x hilfreich)

Zitat (von *darling*):
Ah ja,

Ja.

Und mit ein klein wenig nachdenken hätte man da sogar selber drauf kommen können ...
Zitat (von *darling*):
In dem Fall müsste sie mich verklagen,




Zitat (von *darling*):
Daher @Gerri8585: lehn' dich zurück. .... Du musst nichts mehr tun.

Die Antwort ist nicht nur Schwachsinn, die ist sogar gefährlich ...

@Gerri8585:
Als Versicherter hat man Mitwirkungspflichten, will man den Versicherungsschutz nicht gefährden. Dazu bitte die vertraglichen Vereinbarungen mit der Versicherung lesen, welche das sind.
Zurücklehen und nichts mehr tun ist es garantiert nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119980 Beiträge, 39812x hilfreich)

Zitat (von kathi2008):
Warum sich die Versicherung jetzt an den fehlenden Kaufbelegen für das Laminat aufhängt und gar nichts zahlen will, weiss ich nicht.

Einfach hochscrollen, da wurde es erklärt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Einfach hochscrollen, da wurde es erklärt.

Kannst du das bitte zitieren. In meinen Augen wurde es nirgends erklärt.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 281x hilfreich)

Zitat (von kathi2008):
Kannst du das bitte zitieren. In meinen Augen wurde es nirgends erklärt.


Ja:

Zitat (von Tehlak):
Das was die ganze Sache jetzt aufhält ist der fehlende Nachweis der Kosten für das Ursprungslaminat... denn danach berechnet sich der Restwert. Ein Lamitnatboden hat nämlich gemäß vorherrschender Rechtssprechung aktuell eine Lebensdauer von ca. 10 Jahren. Sprich der Vermieter hat nur Anspruch auf 4/10 des Wertes. Die restlichen 6/10 sind "abgewohnt" und über die reguläre Miete bezahlt.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119980 Beiträge, 39812x hilfreich)

Da war Tehlak schneller ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Gerri8585):
Der Vermieter hat keine Rechnungen mehr.
Der Bodenbelag wurde damals beim Einzug vor sechs Jahren neu verlegt. Es handelt sich um Laminat.

Bei diesen Angaben müßte eigentlich die Rechnung noch vorhanden sein, sofern diese bei der Einkommensteuererklärung angegeben wurde.
Versicherungen suchen gerne nach Gründen um eine Kostendeckung auszuschlagen.

Zitat (von RMHV):
Eine Rechnung aus grauer Vorzeit vorlegen zu können ist keine Voraussetzung für einen Schadenersatzanspruch.

Da wäre ich mir nicht sicher, ob nicht doch die Rechnung für die Dekungszusage
ausschlaggebend wäre. Vor 6 Jahren eingebaut....


Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119980 Beiträge, 39812x hilfreich)

Zitat (von RMHV):
Eine Rechnung aus grauer Vorzeit vorlegen zu können ist keine Voraussetzung für einen Schadenersatzanspruch.

Stimmt, der Vermieter kann seine Beweislast auch anders erfüllen.

Wenn er allerdings nichts macht, muss er sich nicht wundern wenn es genau das gibt: nichts.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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