Hallo eine Frage meine Eltern wohnen in einen Haus mit Hof und einer alten Scheune zusammen mit ihren Vermieter.mein Vater sagt, er muss einen Teil der Haftpflicht mitbezahlen. Stimmt das???
Danke für die schnelle Antwort
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Haftpflicht fürs haus
15. April 2014
Thema abonnieren
Frage vom 15. April 2014 | 11:36
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftpflicht fürs haus
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#1
Antwort vom 15. April 2014 | 11:58
Von
Status: Schüler (324 Beiträge, 167x hilfreich)
Moin,
ja die Versicherung ist umlagefähig.
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#2
Antwort vom 16. April 2014 | 22:11
Von
Status: Student (2107 Beiträge, 626x hilfreich)
Hallo,
ja, sie ist umlagefähig. Zahlen muss man aber nur, wenn es im Mietvertrag so geregelt ist. Sonst nicht.
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"Chylla"
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#3
Antwort vom 16. April 2014 | 22:24
Von
Status: Senior-Partner (6291 Beiträge, 2294x hilfreich)
quote:
in einen Haus mit Hof und einer alten Scheune
und auch nur von den Anteil der auf das Haus entfällt.
Der Hof und die Scheune müssen ausgesondert werden.
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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."
#4
Antwort vom 16. April 2014 | 22:51
Von
Status: Student (2107 Beiträge, 626x hilfreich)
Hallo,
das stimmt zumindest dann, wenn man die Scheune nicht selbst als Lager oder Unterstellmöglichkeit nutzen darf.
Bzw. nicht selbst auf dem Hof parken darf. Dann muss das geteilt werden. Ggf. ein Angebot von der gleichen Versicherung nur für das Haus einholen.
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"Chylla"
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