Hallo!
Folgendes: Ich habe letzte Woche mein Bad unter Wasser gesetzt (Duschschlauch hat sich verselbständigt - und das habe ich nicht mitbekommen). Trotz dass das Bad gefliest ist, lief das Wasser in die Wohnung darunter. Der Schaden ist an sich nicht groß, nur: In meinem Mietvertrag steht, dass ich für Sach- und Haftpflichtversicherung zahle. Nun war der Hausmeister da und meinte, dass ich selbst für den Schaden aufkommen müsste, da es sich um Eigenverschulden handle und nicht um einen Rohrbruch oder Ähnliches. Aber wozu zahle ich dann Haftpflichtversicherung? Ich dachte bisher immer, dass man gerade durch diese bei Eigenverschulden abgesichert ist...
Wer kann helfen? (der Mieterbund nicht, da ich leider kein Mitglied bin)
Gruß, der Nassmacher.
Haftpflichtversicherung?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ganz einfach:
Frag bei der Halftpflichtversicherung nach.
Hallo,
Deine Haftpflichtversicherung zahlt, wenn Du den Schaden nicht grob fahrlässig verursacht hast. Ich hatte mal einen Wasserschaden durch eine ausgelaufene Waschmaschine und das hat die Versicherung anstandslos bezahlt. Wichtig hierbei war, dass ich zu Hause war und die Maschine nicht unbeaufsichtigt habe laufen lassen. Dann hätte ich ein Problem bekommen!
Also solltest Du Dir gut überlegen, wie Du der Versicherung den Hergang schilderst....
Gruß
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Dazu müsst ich erstmal wissen, welche das ist. Und ob der Vermieter damit herausrückt?
Versteh ich jetzt nicht. Das heisst, Du bist selbst gar nicht Haftpflicht-versichert? Solltest Du unbedingt machen, Haftpflicht gehört m.E. nach zu den Versicherungen, die man haben sollte.
Gruß
Na schon Deine Versicherung, nicht die vom Mieter. Wennst keine abgeschlossen hast muß Du es selbst bezahlen. Deine Polizze wird ja nicht der Vermieter haben.
Hallo!
Ich verstehe es so, dass der Vermieter eine Haftpflichtversicherung hat.
Die legt er anteilig auf die Mieter um
und Nassmacher versteht es so, dass die
Versicherung nun auch für ihn einspringt!
Richtig, ich selbst habe keine. Die wurde im Mietvertrag angegeben als "Sach- und Haftpflichtversicherung", wofür ich natürlich auch zahle.
Ich kenne zwar diese Regelung nicht, aber wenn es so ist verstehe ich nicht wieso der Schaden dem Vermieter nicht gleich gemeldet wurde. (der Hausmeister wird das nicht melden) Wenn er seine Haftpflichtversicherung an die Mieter anteilig zahlen lässt muß er dann wohl den Schaden auch der Versicherung melden.
Die Vermieter- oder Hauseigentümer-Haftpflicht ist was gänzlich anderes als eine eigene PHV. Erste tritt ein bei Schäden, die durch das Hauseigentum bzw. die vermietete Immobilie verursacht werden - z.B. wenn einem vorbeifahrenden Radler ein Dachziegel auf den Kopf fällt oder ein Mieter auf der vereisten (und vom Hausmeister nicht gestreute) Gemeinschaftstreppe stürzt. Die Kosten für diese Hauseigentümer-HV dürfen auf die Nebenkosten umgelegt werden, deswegen sind sie auch im Mietvertrag erwähnt. Für Schäden, die durch die Mieter selbst (oder deren Eigentum) verursacht werden, ist sie jedoch nicht zuständig.
@ Nassmacher
Hast du etwa auch gedacht, diese erwähnte Haftpflichtversicherung würde sämtliche durch dich verursachten Schäden zahlen, die überhaupt nicht im Zusammenhang mit der Mietsache stehen? Sowas zu glauben wäre ja schon mehr als naiv ...
Menschenskinder, eine eigene PHV ist die wichtigste aller Versicherungen! Stell dir mal vor, du rennst z.B. aus Unachtsamkeit einem Mofa-Fahrer vor die Nase und zahlst fortan lebenslang Rente an einen querschnittsgelähmten Menschen ... da kommst du ohne PHV auf keinen grünen Zweig mehr.
Wenn der Duschschlauch zum Inventar der Wohnung gehört (und davon gehe ich aus), würde ich trotzdem darauf bestehen, dass der Schaden der Hauseigentümer-Haftpflicht gemeldet wird. Vielleicht hast du ja eine Kopie der Beitragsrechnung bei deiner letzten Nebenkostenabrechnung beigefügt und kannst so rausfinden, welche Versicherungsgesellschaft es ist? Ansonsten wird der Vermieter mit dieser Info wohl auch rausrücken müssen.
Nun, ich dachte bisher auch, dass das ausreichen dürfte. Nur mir sagte man, dass es Eigenverschulden wäre, bei Rohrbruch hätte es angeblich jemand übernommen, was ich allerdings nicht begreife, denn das läuft unter Gebäudeversicherung.
Im Mietvertrag steht allerdings Sach- und Haftpflichtversicherung und bei solchen Lappalien habe ich mir eigentlich Unterstützung erhofft. Wozu ich das monatlich mit der Miete bezahle, wird mir daher nicht klar.
Ich war 3 Sekunden schneller.
Da haben sich die Beiträge wohl überschnitten. Danke, Schnuckelchen.
Schäden am gebäude werden auf jeden Fall von der Gebäudeversicherung bezahlt.
Schäden am Eigentum anderer Mieter (Hausrat) werden von deren Hausratversicherung bezahlt.
Du selbst musst nur dann zahlen, wenn Dich ein Verschulden trifft. Ob das der Fall ist, geht aus Deiner Frage nicht so ganz klar hervor.
Wie ist es denn dazu gekommen, dass sich der Duschschlauch verselbständigt hat? Normalerweise passiert doch nichts, wenn das Wasser durch die zugehörige Armatur abgesperrt ist.
Ich habe nur eine Art Duschwanne. Am Schlauch ist kein Duschkopf, da es sich damit nicht gut duschen lässt (wohne im Dachgeschoss, das Wasser hat daher nur wenig Druck). Der Schlauch lag somit in der Wanne. Nur ist das so ein störriger Lümmel, sodass er sich irgendwie über die Wanne hinübergenudelt hat. Und da ich den Hahn unabsichtlich nicht ganz zugedreht hatte, sammelte sich das Wasser stufenweise in einer Ecke des Raumes und lief trotz gefliestem Boden bei der Nachbarin durch die Decke.
Wahrscheinlich kann man die Sache eh abhaken, da der Schlauch mit Sicherheit in der dafür vorgesehenen Vorrichtung hätte klemmen müssen. Nur welcher Mensch achtet da ständig drauf? Ich sehe da keinen großen Unterschied, ob sich ein Schlauch beispielsweise von einer Waschmaschine löst und dieselbe Sauerei anrichtet. Auch der Anschluss zur Waschmaschine müsste IMO häufig überprüft werden.
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