Folgender Sachverhalt:
Der Mieter M einer Wohnung stellt fest, dass im Keller der Wohnung Wasser eintritt (offenbar durch mangelnde Abdichtung der darüberliegenden Terrasse).
Er teilt das Problem dem Vermieter mit, der Vermieter möchte den Mangel beheben, am Tage des vereinbarten Termins erscheinen zwar Mitarbeiter des Vermieters (Vermieter ist GmbH), diese kümmern sich jedoch nicht um die Mangelbeseitigung des Wasserschadens, sondern führen andere Reparaturen durch. Aussage "Haben wir heute keine Zeit für, dauert zu lange."
Es erfolgt erneute Mitteilung an den Vermieter mit 14-tägiger Frist. Diese lässt der Vermieter jedoch verstreichen. Danach folgten die Weihnachtsfeiertage.
Es entwickelt sich durch den Mangel nun Feuchtigkeit auch an anderen Stellen des Kellers, so auch im Kellerraum, welcher der Mietwohnung M zugeteilt ist (ebenfalls in einem anderen "Mieterkeller", im Flur (=Zuweg Waschraum).
Durch die Feuchtigkeit bröckelt nun der Putz von der Decke, es ist nicht auszuschließen, dass sich bereits Schimmel gebildet hat.
Der Putz bröckelt nun auf die Gegenstände im Keller des M. Darunter Teppichmaterial, hochwertiges Alcantara etc.
Inwieweit ist der Vermieter hier für die Schäden, insbesondere an den Gegenständen des/der Mieter, haftbar zu machen? Ist ein einzelner "versäumter" Termin zur Mängelbeseitigung ausreichend?
Inwieweit ist hier eine Mietminderung gerechtfertigt?