Haftungsfrage nach Wohnungsübergabe

8. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
mbo123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftungsfrage nach Wohnungsübergabe

Hallo Forumsmitglieder,
ich bin aus einer Mietswohnung ausgezogen, in der ich letztes Jahr das Dachgeschoss zum Hobbyraum ausgebaut habe. Da es ein Hobbyraum geworden ist, brauchte ich keine Baugenehmigung. Der Vermieter (große Baugenossenschaft) hat diesem Umbau zugestimmt.
Ich habe also Fenster eingebaut, die Bodenlucke vergrößert, damit eine Treppe hindurchpasst, die Wände verkleidet, Treppe gebaut. Also alles was für einen schönen Hobbyraum notwendig ist.
Nun bin ich aus dieser Wohnung ausgezogen. Ein Nachmieter hat die Wohnung übernommen und wir haben uns auf einen Abstand geeingt. Nun will der Nachmieter aber keinerlei Haftung für die von mir geleisteten Ein- u. Umbauten übernehmen. Ich möchte natürlich auch keine Haftung übernehmen, weiß ich denn was der alles damit anstellt.
Wie sieht die Haftungsfrage denn hier aus? Hafte ich, haftet der derzeitige Mieter oder haftet der Eigentümer?
Muß ich was bei einem Übernahmevertrag beachten, damit ich aus der Haftungsfrage raus bin?
Vielen Dank für die Antworten
Gruß hemeybo

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