Hallo, ich wohne in einem Mietshaus

3. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
hermann.hf
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 7x hilfreich)
Hallo, ich wohne in einem Mietshaus

Hallo, ich wohne in einem Mietshaus und in diesen Flur sind 4 Fenster vorhanden und eine unbekannte Person macht die Flurfenster immer auf eine Kippstellung drauf, sodass die dauerhaft den ganzen Tag so verbleiben. Ich habe schon 2 Briefe (per Einschreiben) an den Hauseigentümer geschrieben und geschrieben, dass diese Flurfenster bei der kalten Jahreszeit geschlossen bleiben sollten, um meine Heizkosten nicht unnötig nach oben zu treiben. Ferner habe ich auch geschrieben, wer bezahlt meine zukünftige Heizkostenabrechnung.
@
Es sind 9 Parteien in diesem Hause und bis jetzt ist nichts von dem Hauseigentümer rübergekommen und das war vor 4 Wochen gewesen. Egal was für eine Außentemperatur es ist, 2 von 4 Flurfenster bleiben dauerhaft auf eine Kippstellung. Ab wie viel Grad dürfen die Flurfenster auf eine Kippstellung verbleiben. Wer kann mir helfen und habe ich recht. Originaltext
@
Bitte leiten Sie das umgehend an alle weiter, dass jeder das in Zukunft weiß und jeder sich danach richten sollte oder sollte ich das machen? Vielleicht werde ich ein Lüftungsprotokoll erstellen für die spätere Beweisaufnahme, wenn die gebraucht wird.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Hallo, ich wohne in einem Mietshaus und in diesen Flur sind 4 Fenster vorhanden und eine unbekannte Person macht die Flurfenster immer auf eine Kippstellung drauf, sodass die dauerhaft den ganzen Tag so verbleiben.


Verfolgen Sie ggf. seit 12 Monaten die aktuelle Nachrichtenlage? Bzw. haben Sie schon einmal vom Coronavirus gehört, welches sich insb. über Aerosole verbreitet? Das ist es doch mehr als angebracht, dass dem Flur (wo mehrere Menschen aus verschiedenen Haushalten sich regelmäßig aufhalten) auch Frischluft zugeführt werden muss, um die Virenlast in der Luft zu verringern.

Zitat:
Bitte leiten Sie das umgehend an alle weiter, dass jeder das in Zukunft weiß und jeder sich danach richten sollte oder sollte ich das machen? Vielleicht werde ich ein Lüftungsprotokoll erstellen für die spätere Beweisaufnahme, wenn die gebraucht wird.


(Editiert)

-- Editiert von vundaal76 am 03.02.2021 19:55

-- Editiert von Moderator am 04.02.2021 01:21

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von hermann.hf):
dass diese Flurfenster bei der kalten Jahreszeit geschlossen bleiben sollten, um meine Heizkosten nicht unnötig nach oben zu treiben.

Deine Heizkosten werden nicht unnötig in die Höhe getrieben.



Zitat (von hermann.hf):
wer bezahlt meine zukünftige Heizkostenabrechnung.

Du - wie immer. Es gibt nichts was dagegen spricht.



Zitat (von hermann.hf):
und bis jetzt ist nichts von dem Hauseigentümer rübergekommen

Kein Wunder - der hat das wohl für einen Scherz gehalten.



Zitat (von hermann.hf):
Vielleicht werde ich ein Lüftungsprotokoll erstellen

Da die Fenster ja eh dauernd auf sind, was soll dann das Protokoll bringen?



Zitat (von hermann.hf):
habe ich recht.

Womit genau?


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Bei mir im Haus roch es ständig nach Essen und Rauch. Daher haben wir die Flurfenster auf "Kipp".

Irgendjemand macht die Fenster ständig wieder zu. Nikotin ist ein Nervengift und indische Gewürze irgendwie auch.

Was kann ich tun?
Ich denke bereits darüber nach in ein Eigenheim zu ziehen.

Grüße

Signatur:

3113

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#4
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Je nachdem wie dicht Wohnungstüren sind, kann es durchaus sein, dass das ständige Kipplüften zu höheren Heizkosten führt. Selbst in Zeiten von Corona scheint mir die Stoßlüftung immer noch sinnvoller zu sein als die Fenster 24/7 auf Kippstellung zu lassen.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von kathi2008):
Je nachdem wie dicht Wohnungstüren sind, kann es durchaus sein, dass das ständige Kipplüften zu höheren Heizkosten führt.

Dagegen gibt es was ungemein praktisches: Dichtungen.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dagegen gibt es was ungemein praktisches: Dichtungen.

Mag sein, aber häufig, v.a. in Altbauten, haben Wohnungstüren noch eine einfache Verglasung und die Wohnungswände, die an das Treppenhaus grenzen darf man auch nicht vergessen.
Die Dichtungen helfen aber sicher bei Nikotin,- oder Essensgerüchen.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von kathi2008):
v.a. in Altbauten, haben Wohnungstüren noch eine einfache Verglasung

Stimmt, machmal sind die auch noch etwas verzogen / verformt.
Aber die Dichtung hilft schon, durch Spalten ist es ja extrem zugig.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Das Kipplüften sorgt auch für Schimmelbildung und lässt das Mauerwerk auskühlen. Das "zieht" dann auch bis in die benachbarten Wohnungen. Kipplüftung ist im Sommer kein Problem, wenn es draußen kälter ist als drinnen, ist es alles andere als sinnvoll!
Stoßlüftung ist das einzig richtige, sei es "Corona" oder "Geruch" oder "Feuchtigkeit".

Ich würde dem Vermieter erneut schreiben, eine Frist setzen und verlangen, dass alle Hausbewohner dazu aufgefordert werden, die Kipplüftung unverzüglich einzustellen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4611 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von GMB):
Ich würde dem Vermieter erneut schreiben, eine Frist setzen und verlangen, dass alle Hausbewohner dazu aufgefordert werden, die Kipplüftung unverzüglich einzustellen.


Und auf welchem Rechtsanspruch fußt diese Aufforderung?

-- Editiert von Solan196 am 04.02.2021 14:05

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Zitat (von GMB):
Ich würde dem Vermieter erneut schreiben, eine Frist setzen und verlangen, dass alle Hausbewohner dazu aufgefordert werden, die Kipplüftung unverzüglich einzustellen.


Und auf welchem Rechtsanspruch fußt diese Aufforderung?

-- Editiert von Solan196 am 04.02.2021 14:05


Wie, Rechtsanspruch? Ich fordere es ja erstmal. Als Mieter kann man erstmal alles fordern.

Darüber hinaus sollte der Vermieter hier ein Interesse haben, dieser Aufforderung nachzukommen, denn die Feuchtigkeitsschäden am Flur und ggfl. in den Wohnungen könnte teuer für ihn werden...

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von GMB):
Ich fordere es ja erstmal. Als Mieter kann man erstmal alles fordern.

Richtig.

Probleme gibt es erst wenn die Forderungen nicht erfüllt werden (müssen) oder man nicht mehr ernst genommen wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Richtig, aber mit dem Hinweis auf die drohenden Schäden an der Bausubstanz sollte jeder vernünftig und klar denkende Vermieter darauf pochen, das vernünftig gelüftet wird...

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4611 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Probleme gibt es erst wenn die Forderungen nicht erfüllt werden (müssen) oder man nicht mehr ernst genommen wird.


Ist das nicht genau des Problem des TE? Er fordert und nix tut sich.

Zitat (von GMB):
Richtig, aber mit dem Hinweis auf die drohenden Schäden an der Bausubstanz sollte jeder vernünftig und klar denkende Vermieter darauf pochen, das vernünftig gelüftet wird...


Träum weiter ...

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Ist das nicht genau des Problem des TE? Er fordert und nix tut sich.

Korrekt.


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