Handwerker / Familie oder Freunde von Vermieter ständig in Wohnung.

9. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
go497248-49
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Handwerker / Familie oder Freunde von Vermieter ständig in Wohnung.

Hallo :)
ich wollte mal nachhören ob ich rechtlich was dagegen unternehmen kann dass unsere Vermieter die Haus UND Wohnungsschlüssel an dritte weitergeben.
Es stehen plötzlich unangekündigt Handwerker, die Tochter vom Vermieter oder irgendwelche Nachbarn in der Wohnung mit der Begründung "ich darf hier rein ich hab einen Schlüssel bekommen". Also nicht nur im Flur sondern einfach in die Küche/ins Wohnzimmer geplatzt.

Über unserer Wohnung haben unsere Vermieter ihre Wohnung, die sie aber nur 1-2 x mal im Jahr aufsuchen. Um zu dieser zu gelangen müssen sie jedoch immer durch unseren Flur laufen. In letzter Zeit kommen dann ständig nicht mehr nur unsere Vermieter sondern auch einfach mal die Tochter die hier eine Woche übernachten will oder irgendwelche Bekannte von unseren Vermietern.

Gestern Abend haben sie uns auf den Anrufbeantworter gesprochen und uns mitgeteilt dass sie Freitag Nachmittag unsere Wohnung besichtigen wollen, da der Mieter in der Wohnung unter uns auszieht und sie deshalb sowieso hier in der Gegend sind. Ist das nicht etwas zu kurzfristig?

-- Editiert von go497248-49 am 09.08.2018 10:18

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zunächst etwas allgemeines: Als Mieter dürft ihr die Schlösser zu denjenigen Räumen austauschen, die ausschließlich ihr benutzen dürft. Typischerweise ist das nicht das Haustürschloss (wenn nicht das ganze Haus gemietet wurde) aber das Schloss zur Wohnungstür.

Die Beschreibung von eurer Wohnsitutation habe ich nun leider nicht vollständig verstanden. Ihr sprecht von einem Flur, den die Vermieter nutzen müssen, um zu ihrer eigenen Wohnung zu gelangen. Liegen eure Zimmer rund um diesen Flur verteilt (also ist das praktisch der Flur eurer Wohnung) oder gibt es einen abschließbaren Bereich, der von diesem Flur abgeht und den nur ihr selber benutzen dürft?

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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Denke auch, erst mal Schloss zu Eurer Wohnung austauschen und Fakten schaffen..... Dann steht schon mal keiner mehr unangemeldet bei Euch in den Wohnräumen.

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#3
 Von 
go497248-49
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Man kommt durch die Haustür und einen abschließbaren Bereich. In diesem ist die Treppe hoch zu unserer Wohnung und direkt am oberen Ende der Treppe ist unsere Wohnungstüre.
Da ist dann der Flur durch den unsere Vermieter hoch in ihre Wohnung kommen.
An diesem Flur ist eine Tür fürs Badezimmer ( Glasbausteinen, man kann ins Bad, direkt in die Dusche sehen), 2 Türen zu jeweils 2 Schlafzimmern, eine Tür in die Küche, durch die man ins Esszimmer, den Balkon und Wohnzimmer kommt.
In etwa so http://fs5.directupload.net/images/180809/46fc9vs5.pnghttp://

-- Editiert von go497248-49 am 09.08.2018 11:18

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#4
 Von 
go497248-49
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Denke auch, erst mal Schloss zu Eurer Wohnung austauschen und Fakten schaffen..... Dann steht schon mal keiner mehr unangemeldet bei Euch in den Wohnräumen.


Wenn ich das Schloss von unserer Wohnungstüre austausche kommen unsere Vermieter nicht mehr in ihre Wohnung

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#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von go497248-49):
Zitat (von Michael32):
Denke auch, erst mal Schloss zu Eurer Wohnung austauschen und Fakten schaffen..... Dann steht schon mal keiner mehr unangemeldet bei Euch in den Wohnräumen.


Wenn ich das Schloss von unserer Wohnungstüre austausche kommen unsere Vermieter nicht mehr in ihre Wohnung


Was steht denn zu dieser Situation im Mietvertrag ?
Der Vermieter hat aber sicherlich kein Recht irgendwelchen anderen Personen einen Schlüssel zu geben.....


PS: Der Link funktioniert nicht.... -> doch, nur man muss das hintere Http wegmachen...

Wo geht es denn jetzt zu dem Vermieter in die Wohnung ? Das geht aus dem Bild nicht hervor...

-- Editiert von Michael32 am 09.08.2018 11:33

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#6
 Von 
go497248-49
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

die müssen über die treppe hoch, durch unsere wohnungstüre, dann links rum ist die treppe hoch zu deren wohnung

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#7
 Von 
go497248-49
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Mietvertrag steht garnichts zu der Situation. Es wurde lediglich ausgemacht das sie bis zu 3x im Jahr für ein paar Tage vorbei kommen, aber immer vorher anrufen.
Das war dann die letzte Zeit nicht der Fall. Ich hatte jetzt im Sommer wo es so warm war mit offener Schlafzimmertüre geschlafen und bin den nächsten morgen wach geworden weil irgendwelche Handwerker im Flur standen und sich unterhalten haben.

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#8
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von go497248-49):
Es wurde lediglich ausgemacht das sie bis zu 3x im Jahr für ein paar Tage vorbei kommen, aber immer vorher anrufen.


Dann ist ein Schlossaustausch ja kein Problem, denn Ihr wisst ja rechtzeitig Bescheid, wenn die kommen, oder ?

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#9
 Von 
go497248-49
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Zitat (von go497248-49):
Es wurde lediglich ausgemacht das sie bis zu 3x im Jahr für ein paar Tage vorbei kommen, aber immer vorher anrufen.


Dann ist ein Schlossaustausch ja kein Problem, denn Ihr wisst ja rechtzeitig Bescheid, wenn die kommen, oder ?



das war mal so, vor 3-4 jahren. mittlerweile kündigen sie sich nicht mehr an und hinz und kunz hat einen schlüssel zu unserer wohnung. irgendwelche nachbarn und irgendwelche handwerker. die stehen dann plötzlich mal bei dir im schlafzimmer morgens um 8

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von michael32):
Dann ist ein Schlossaustausch ja kein Problem, denn Ihr wisst ja rechtzeitig Bescheid, wenn die kommen, oder ?


Ein Schlossaustausch würde das Problem erst einmal ab sofort lösen und dafür sorgen, dass sie sich wieder vorher anmelden....

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#11
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1345 Beiträge, 508x hilfreich)

Den Schlüssel von ihnen verdreht stecken lassen, wenn man zuhause ist geht nicht?

Ich würde den Vermieter auffordern dafür zu sorgen, dass niemand die von euch gemieteten Räume unbefungt betreten kann. Und ankündigen, dass man bis zu diesem Zeitpunkt das Schloss erstmal austauscht, da anscheindend zuviele Schlüssel im Umlauf sind und man sich so nicht mehr sicher fühlt.

Man könnte ja auch mal nach einer Liste der Personen, die in den letzten 2 Wochen ohne eure Kenntnis die Wohnung betreten haben anfordern, mit dem Hinweis darauf, dass man gerne den Personenkreis eingrenen möchte, der für das verschwundene Bargeld verantwortlich sein kann

-- Editiert von ratlose mama am 09.08.2018 12:54

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
go497248-49
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Zitat (von michael32):
Dann ist ein Schlossaustausch ja kein Problem, denn Ihr wisst ja rechtzeitig Bescheid, wenn die kommen, oder ?


Ein Schlossaustausch würde das Problem erst einmal ab sofort lösen und dafür sorgen, dass sie sich wieder vorher anmelden....


darf ich das denn überhaupt?sie stehen ja dann vor verschlossener türe wenn niemand zuhause ist und kommen nicht mehr in ihre wohnung rein

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#13
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3505 Beiträge, 557x hilfreich)

Dem Vermieter mitteilen, dass ihr das Schloss aufgrund des regen Besucherverkehrs ausgetauscht habt. Er soll auch zukünftig mitteilen, wann ein Handwerker kommt, damit ihr dann öffnen könnt. Die können ja in jedes Zimmer gehen?
Bezahlt ihr eine geringe Miete für diese Lösung, wenn nein, würde ich eine andere Wohnung suchen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von go497248-49):
darf ich das denn überhaupt?sie stehen ja dann vor verschlossener türe wenn niemand zuhause ist und kommen nicht mehr in ihre wohnung rein


Dann erinnern sie sich sicherlich schnell wieder daran, dass sie sich vorher anmelden wollten.....

Jetzt mal ganz im Ernst, was willst Du denn erreichen ?
Dass keiner mehr unangemeldet in Deiner Wohnung steht ? -> Schloss austauschen.....

Oder was sonst soll die Lösung sein ?

Und mal dazu, man sollte GRUNDSÄTZLICH bei Einzug in eine neue Wohnung das Schloss austauschen, da man NIE weis, wer alles noch einen Schlüssel hat.....

-- Editiert von Michael32 am 09.08.2018 13:08

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#15
 Von 
go497248-49
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir zahlen keine geringere Miete deswegen, sind aber auch schon länger auf der Suche nach einer anderen Wohnung.
Danke für eure Hilfe, werde das dann morgen bei der Besichtigung direkt ankündigen.

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#16
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Ich habe in meiner Antwort extra nach der Wohnsituation gefragt. Meiner Meinung nach darf der Mieter hier das Schloss der Wohnungstüre nicht austauschen, weil der Flur dahinter einen Gemeinschaftsbereich darstellt. Wenn der Mieter dennoch das Schloss tauscht, kann das zu ernsteren Problemen führen. Mindestens eine Abmahnung durch die Vermieter ist denkbar. Und ich möchte mir nicht ausmahlen was passiert, wenn die Vermieter doch mal übernachten wollen und nicht in ihre Wohnung kommen. Dann könnte es auch um Schadensersatz für Hotelkosten gehen.

Das Hauptproblem ist meiner Meinung nach, dass diese Situtation schon bei Anmietung so bestand. Solche Konstruktionen sind immer problematisch. Da wäre mindestens eine konkrete Regelung im Mietvertrag sinnvoll gewesen. Die existiert nicht, mündliche Absprache sind meistens nicht beweisbar. Daher wird man nun intepretieren müssen, welche Rechte bestehen.

Das wiederum ist kompliziert. Aufgrund der besonderen Situation wird man meiner Meinung nach durchsetzen können, dass nur ein überschaubarer, den Mietern bekannter Personenkreis Zugang zur Wohnung bekommt. Und auch eine Vorriegelung von innen wird man meiner Meinung nach durchsetzen können. Wenn sich jemand in der Wohnung befindet, ist es unzumutbar, wenn plötzlich Fremde im Flur auftauchen und direkt in die Zimmer (insbesondere ins Bad) blicken können.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von go497248-49):
Um zu dieser zu gelangen müssen sie jedoch immer durch unseren Flur laufen.


Ich stimme Die grundsätzlich zu, aber momentan ist die Sachlage nicht so, denn der TE schriebt ja von Ihrem Flur.
Sollte lt. Mietvertrag etwas anderes darin stehen, dann kann es durchaus so sein.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
go497248-49
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich schau dann besser die Tage nochmal genau nach was im Mietvertrag steht. Witziger weise sind unsere Vermieter heute schon gekommen statt wie angekündigt erst morgen

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von go497248-49):
sind aber auch schon länger auf der Suche nach einer anderen Wohnung.
Ich würde empfehlen, die Suche vielleicht etwas zu forcieren und bei der nächsten Wohnung sorgfältiger zu sein.

Die Konstruktion bei euch aktuell ist sehr problematisch. Stellt euch vor, die Vermieter vermieten auch noch die obere Wohnung und jeden Tage müssen die Mieter von oben durch euren Flur. Dann könnt ihr euch praktisch nicht mehr frei in eurer eigenen Wohnung bewegen, das Bad müsste man irgendwie verdecken (damit keiner mehr reinschauen kann) und alle Zimmer mit Wertgegenständen einzeln abschließen. Nein, das ist dann kein Spaß mehr.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von go497248-49):
Ich schau dann besser die Tage nochmal genau nach was im Mietvertrag steht. [/quote}
Besser ist das... Noch besser wäre es allerdings, wenn man den Inhalt seiner Verträge kennen würde und erst danach irgendwelche Fragen aufwirft.

Zitat (von go497248-49):

Witziger weise sind unsere Vermieter heute schon gekommen statt wie angekündigt erst morgen

Was soll daran witzg sein? Nach der bisher hier gelieferten Darstellung steht es dem Vermieter frei, wann immer es ihm in den Sinn kommt seine Wohnung zu betreten.
Ich gehe noch weiter: es steht dem Vermieter auch frei, beliebig über seine Wohnung zu verfügen, mithin diese Wohnung auch Dritten zu überlassen. Eine Beschränkung scheint mir nur durch eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag denkbar.

Dass der Vermieter irgendwann einmal erwähnt hat, er käme 3 mal im Jahr und würde sich vorher ankündigen, wird man als unverbindliche Absichtserklärung ansehen müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zunächst wundere ich mich, dass niemand danach gefragt hat, wieso denn dieser Durchgangsflur in der Schilderung als "unserer Flur" bezeichnet wird.
Jetzt gibt es dazu die Aussage:

Zitat:
Ich schau dann besser die Tage nochmal genau nach was im Mietvertrag steht.

Ich vermute mal, es ist kein Flur der ausschließlich zu der Mieterwohnung gehört sondern ein nicht mitvermieteter Durchgangsflur. Dann darf man diesen Durchgangsflur auch nicht durch einen Wechsel des Türschlosses absperren. Es gibt keine Wohnungseingangstür sondern nur eine Tür zu diesem nicht mitgemieteten Durchgangsflur von welchem dann die vermieteten Wohnungszimmer abgehen.
Der Vermieter und die Angehörige betreten/stehen auch gar nicht "in der Wohnung".

Und wenn die gemietete Räume zu diesem Flur hin in den Wänden Glasbausteine haben, war dies sicherlich schon bei der Anmietung bekannt.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Zunächst wundere ich mich, dass niemand danach gefragt hat, wieso denn dieser Durchgangsflur in der Schilderung als "unserer Flur" bezeichnet wird.
Ich habe doch in der 1. Antwort genau nach der Wohnsituation gefragt. Und es gab auch die entsprechende Antwort.

Natürlich bezeichnen die Mieter dies als ihren Flur, wenn davon alle Räume der Wohnung einzeln abgehen und sie zumindest bisher 95% des Jahres den alleine nutzen. Die rechtliche Einschätzung zum Flur wurde danach ja gegeben (u.a. in #16).

Im übrigen ist die Situtation bei Anmietung nur solange relevant, wie die Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand ist. Das ist natürlich ein weites Feld. Aber bei einem Bad mit Glasbausteinen zu einem Gemeinschaftsflur wird es eng.

Abgesehen davon ist dieser Flur sicherleich kein normaler Gemeinschaftsflur. Ich vermute, darin befinden sich persönliche Gegenstände der Mieter (Garderobe, Schuhschrank oder sowas), was im Zweifel auch schon bei Anmietung so war. Zumindest stelle ich mir gerade einen "normalen" Wohnungsflur vor und keinen Flur eines Mehrfamilienhauses. Auch würde ich mich wundern, wenn dieser Flur einen eigenen Stromzähler hätte, damit die Stromkosten für den Flur auf alle Hausbewohner aufgeteilt werden können.

Kurzum: Die Situation ist sehr speziell, die rechtliche Würdigung wird es daher auch sein.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

@cauchy

Sorry habe #3 nochmal gelesen.

-- Editiert von Spezi-2 am 09.08.2018 17:56

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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