Handwerker auf dem Balkon

5. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
charibert
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Handwerker auf dem Balkon

Ich habe gerade eben von meiner Frau erfahren, dass Sie aufgrund des Lärms das Schlafzimmer heute vormittag verließ und mit erstaunen feststellte, das Handwerker auf dem BAlkon zugange waren...
Diese wurden nicht durch den Vermieter angekündigt und haben sich Zugang über eine Leiter in den 2.Stock verschafft.
Ist dies zulässig???
Ich finde das es ein sehr harter Eingriff in die Privatssphäre ist.

Welche Konsequenzen könnte ich rein rechtlich aus dieser Aktion ziehen?

Vielen Dank für Hinweise

MfG
Charibert

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charibert
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

hmmm.
Also nochmal, ich finde es nicht normal, das Handwerker willkürlich ohne meine Zustimmung auf meinem Balkon werkeln...
Hat denn keiner Erfahrungswerte diesbezüglich?

Gehört der Balkon zur Wohnung?
Wäre ja dann folglich ein Hausfriedensbruch...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Das Sie nicht informiert worden sind ist äußerst ungewöhnlich und sollte natürlich nicht einfach hingenommen werden. Haben Sie schon mit dem Vermieter gesprochen? Wie erklärt er sein Vorgehen??

Eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch erscheint mir nicht angemessen, es wäre auch eine Mietminderung denkbar, sie fällt allerdings gering aus. Von der täglichen Nettokaltmiete wäre die Minderungsquote x abzuziehen, der Aufwand lohnt kaum...

Sprechen Sie lieber ein klares Wort mit dem Vermieter und verlangen Sie in Zukunft ein umsichtigeres Vorgehen.

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