Handwerker selbst bezahlen

16. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
pucki123123
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 21x hilfreich)
Handwerker selbst bezahlen

Hallo,meine Mutter ist 78 ,hat vor 8 jahren einen Mietvertrag unterschrieben und nicht richtig durchgelesen.
Jetzt war ein Heizungsventil kaputt.Meiner Mutter flatterte eine Rechnung von 72,-Euro ins Haus bezahlbar
bis 25.01..Im Mietvertag gibt es eine Klausel die besagt
dass Ersatzteile von stark benutzten Gegenständen wie z.B.
Installation Rollos usw.bis 75.-Euro zu Lasten des Mieters
gehen.Ist so eine Klausel zulässig?

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4 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
pucki123123
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 21x hilfreich)


Danke für die schnelle Antwort
Bitter,aber dann muss sie halt in den sauren Apfel beissen.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6442 Beiträge, 2318x hilfreich)

quote:
Im Mietvertag gibt es eine Klausel die besagt
dass Ersatzteile von stark benutzten Gegenständen wie z.B.
Installation Rollos usw.bis 75.-Euro zu Lasten des Mieters
gehen.Ist so eine Klausel zulässig?


Wenn die Klausel auch einen Jahreshöchstbetrag enthält: JA.

Es ist aber zweifelhaft ob die bei Heizungsventilen schadhaften werdenden Teile dem ständigen Zugriff des Mieters unterliegen. Was war denn defekt ?

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"Bewertungen freuen mich immer"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Wenn die Klausel schon älter ist, wäre es sinnvoll, hier mal den genauen Wortlaut einzustellen, um zu prüfen, ob die Klausel überhaupt wirksam ist.

Dann wäre die Frage, was genau defekt war, das Thermostat oder das darunteliegende Ventil ??

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