Hallo,meine Mutter ist 78 ,hat vor 8 jahren einen Mietvertrag unterschrieben und nicht richtig durchgelesen.
Jetzt war ein Heizungsventil kaputt.Meiner Mutter flatterte eine Rechnung von 72,-Euro ins Haus bezahlbar
bis 25.01..Im Mietvertag gibt es eine Klausel die besagt
dass Ersatzteile von stark benutzten Gegenständen wie z.B.
Installation Rollos usw.bis 75.-Euro zu Lasten des Mieters
gehen.Ist so eine Klausel zulässig?
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Handwerker selbst bezahlen
16. Januar 2012
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Frage vom 16. Januar 2012 | 10:31
Von
Status: Beginner (72 Beiträge, 21x hilfreich)
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Fragen zur Miete?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 16. Januar 2012 | 11:23
Von
Status: Beginner (72 Beiträge, 21x hilfreich)
Danke für die schnelle Antwort
Bitter,aber dann muss sie halt in den sauren Apfel beissen.
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#3
Antwort vom 16. Januar 2012 | 11:24
Von
Status: Senior-Partner (6442 Beiträge, 2318x hilfreich)
quote:
Im Mietvertag gibt es eine Klausel die besagt
dass Ersatzteile von stark benutzten Gegenständen wie z.B.
Installation Rollos usw.bis 75.-Euro zu Lasten des Mieters
gehen.Ist so eine Klausel zulässig?
Wenn die Klausel auch einen Jahreshöchstbetrag enthält: JA.
Es ist aber zweifelhaft ob die bei Heizungsventilen schadhaften werdenden Teile dem ständigen Zugriff des Mieters unterliegen. Was war denn defekt ?
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"Bewertungen freuen mich immer"
#4
Antwort vom 16. Januar 2012 | 12:02
Von
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Wenn die Klausel schon älter ist, wäre es sinnvoll, hier mal den genauen Wortlaut einzustellen, um zu prüfen, ob die Klausel überhaupt wirksam ist.
Dann wäre die Frage, was genau defekt war, das Thermostat oder das darunteliegende Ventil ??
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