Handwerker verdreckt Wohnung und weigert sich zu putzen

14. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Ballot1
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Handwerker verdreckt Wohnung und weigert sich zu putzen

Guten Tag,

meine Vermieterin und ich sind zerstritten, und nun hat der Vermieter angekündigt mich schon zum Auszug zu bewegen durch umfangreiche Modernisierungen.

Dazu hat ein Elektriker die ganzen Stromleitungen im Haus aus den Wänden herausgerissen und ausgewechselt, obwohl nicht defekt war, ich habe dies geduldet obwohl ich es nicht hätte machen müssen da Modernisierungen 3 Monate vorher schriftlich angekündigt werden müssen, und dies nicht gemacht wurde.

Der Elektriker hat die ganzen Wände aufgerissen, dadurch wurden meine persönlichen Sachen und der Teppichboden mit Bauschutt und Feinstaub übersehen. Obwohl ich im Haus war hat der Elektriker nicht gesagt das ich die Sachen wegstellen soll, hat sie auch selber nicht weggestellt und auch keinen Staubschutz oder eine Folie als Unterlage verwendet.

Es handelt sich bei dem Bauschutt und Staub womöglich um Quarzstaub welcher Krebserregen ist.

Der Elektriker hat dann einen Handfeger genommen oberflächlich gefegt was jedoch nichts gebracht hat, da man mit dem Handfeger der Bauschutt nicht aus dem Teppichboden herausbekommt und nur Staub aufwirbelt.

Er hat dann gesagt das es nicht seine Aufgabe ist zu putzen, hat gesagt man darf auch den Stausauber nicht benutz, da dieser nicht für Bauschutt gedacht ist und diesen kaputt machen würde, und mir dann geraten ich solle mir einen Industriestaubsauger kaufen.

1. Meine Frage ist nun was ist die Definition von "besenrein"? Dazu gibt es ja keine BGH Definition.

Wenn ich auf Parkettboden Bauschutt habe kann ich das wunderbar mit dem Handfeger wegmachen. Bei mir jedoch ist es Teppichboden wo ein Handfeger nichts bringt.

2. Darf ich eine Reinigungfirma beauftagen und dem Handwerker die Kosten in Rechnung stellen, oder muss ich der Vermieterin sagen das sie dies reinigen soll?

Danke.


-- Editiert von Ballot1 am 14.10.2020 14:22

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35 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4576 Beiträge, 554x hilfreich)

Wenn das Verhältnis zum VM eh nicht gut ist, dann würde ich einen Sauger in die Hand nehmen und den Teppich saugen.

Zitat (von Ballot1):
2. Darf ich eine Reinigungfirma beauftagen und dem Handwerker die Kosten in Rechnung stellen, oder muss ich der Vermieterin sagen das sie dies reinigen soll?


Klar, die Rechnung müsstest du erst mal selber bezahlen und der Handwerker käme wohl nicht mehr aus dem Lachen raus.

Mängelanzeige an den Vermieter. Einwurf-Einschreiben, Mängel auflisten und Frist zur Beseitigung setzen.

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#2
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Wenn im ganzen Haus die Arbeiten erledigt wurden/werden, kann dir vielleicht ein Nachbar mit einem Industriestaubsauger aushelfen oder man leiht sich einen im Baumarkt.

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Ich fokussiere mich jetzt mal rein auf die Rechtslage. Insoweit ist es meines Wissens nach eindeutig, dass der Vermieter die Reinigung zu organisieren und zu bezahlen hat. Das hat er nicht gemacht. Nun kann der Mieter selber eine auf Baureinigung spezialisierte Firma beauftragen und die Kosten aufgrund von § 555a (3) BGB dem Vermieter in Rechnung stellen. Notfalls könnte der Mieter sie auch nach ausreichender Vorankündigung mit der Miete verrechnen.

Natürlich kann der Mieter vorher dem Vermieter eine Frist zur Beseitigung setzen, notwendig ist das meiner Meinung nach jedoch nicht.

In Zukunft würde ich empfehlen, Arbeiten des Vermieters nur noch zuzulassen, wenn er einen angemessenen Vorschuss für die zu erwartenden Reinigungsarbeiten bezahlt hat. § 555a (3) BGB gibt dieses Recht her.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4576 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Ich fokussiere mich jetzt mal rein auf die Rechtslage. Insoweit ist es meines Wissens nach eindeutig, dass der Vermieter die Reinigung zu organisieren und zu bezahlen hat.


Das bereitet mir etwas Bauchweh, da nicht bekannt ist, ob der VM überhaupt von dem Mangel Kenntnis hat. Evtl. wird die TE auf den Kosten hocken bleiben. § 536a BGB interpretiere ich so, dass der VM verpflichtet ist (ist ja klar), aber er muss auch in Verzug sein. Um in Verzug zu sein, müsste er doch erst mal in den Zustand versetzt werden oder nicht?

(sry zu früh abgedrückt)


-- Editiert von Solan196 am 14.10.2020 16:31

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#5
 Von 
Ballot1
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Wenn das Verhältnis zum VM eh nicht gut ist, dann würde ich einen Sauger in die Hand nehmen und den Teppich saugen.


Geht nicht weil der Sauger gehört der Vermieterin und der Handwerker hat gesagt durch den Feinstaub und Bauschutt geht der Sauger kaputt.

Zitat (von cauchy):
Nun kann der Mieter selber eine auf Baureinigung spezialisierte Firma beauftragen und die Kosten aufgrund von § 555a (3) BGB dem Vermieter in Rechnung stellen. Notfalls könnte der Mieter sie auch nach ausreichender Vorankündigung mit der Miete verrechnen.


OK danke das würde ich dann machen. Spielt es eine Rolle, dass sich 555a BGB Instandsetzungsmaßnahmen bezieht? Weil bei mir war es eigentlich eine unnötige Modernisierungen, die Stromleitungen waren nicht defekt.

Zitat (von Solan196):
Mängelanzeige an den Vermieter. Einwurf-Einschreiben, Mängel auflisten und Frist zur Beseitigung setzen.


Kann ich die Mängelanzeige auch per Email mit Lesebestätigung oder Fax machen, weil ich habe mal etwas per Einwurf Einschreiben gemeldet aber die Vermieterin hat dann einfach gesagt sie hat den Brief erhalten aber er war leer, was natürlich eine Lüge war.

Zitat (von Solan196):
Das bereitet mir etwas Bauchweh, da nicht bekannt ist, ob der VM überhaupt von dem Mangel Kenntnis hat. Evtl. wird die TE auf den Kosten hocken bleiben.


Der Handwerker hat dies der Vermieterin gemeldet das ich ihn angeblich nötigen wollte den Bauschutt wegzumachen. Es ist ja erst 1 Tag her somit kann ich das ja noch förmlich nachmelden auch wenn sie es schon weiß. Aber wieso schreibst du das ich auf den Kosten sitzen bleiben könnte, es ist ja noch nichts verfristet oder verwirkt, oder?

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#6
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4576 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Ballot1):
Kann ich die Mängelanzeige auch per Email mit Lesebestätigung oder Fax machen


Würde ich von abraten. Da würde ich das nächste Mal tatsächlich per Gerichtsvollzieher zustellen lassen.

Zitat (von Ballot1):
Der Handwerker hat dies der Vermieterin gemeldet das ich ihn angeblich nötigen wollte den Bauschutt wegzumachen.


Sagt wer?

Zitat (von Ballot1):
Geht nicht weil der Sauger gehört der Vermieterin und der Handwerker hat gesagt durch den Feinstaub und Bauschutt geht der Sauger kaputt.


Der Sauger deiner Vermieterin steht bei dir in der Wohnung?

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#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
§ 536a BGB interpretiere ich so,
Um den geht es aber nicht. Es geht - wie ich bereits geschrieben habe - um § 555a (3) BGB bei Erhaltungsmaßnahmen oder alternativ § 555d (6) BGB bei Modernisierungsmaßnahmen. In diesen Gesetzen ist weder Verschulden noch Verzug des Vermieters vorausgesetzt. Es kommt nur darauf an, dass der Mieter Aufwendungen hatte, die direkt durch die Arbeiten des Vermieters notwendig wurden.

-- Editiert von cauchy am 14.10.2020 18:31

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#8
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4576 Beiträge, 554x hilfreich)

Stimmt, Fehler meinerseits.

Wir gehen davon aus, dass die von der TE bewohnte Wohnung betroffen ist. (Man mag sich das gar nicht vorstellen, wie dreist manche VM sind)

_____

@TE
Nur zur Klarheit, du hast ein Haus gemietet und dein VM hat jetzt die Wände aufgerissen um die Stromleitungen zu erneuern?

-- Editiert von Solan196 am 14.10.2020 19:35

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#9
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)


Da hat der Vermieter ohne Ankündigung einen Handwerker in dein Haus (Einfamilienhaus?) geschickt um die Stromleitungen zu erneuern? Den hätte ich persönlich erstmal gar nicht reingelassen.
Dann schreibst du hier nur über den Baustaub und das finde ich etwas seltsam, denn in einem EFH hättest du doch jetzt überall kaputte Wände, die neu tapeziert, verputzt o.ä. werden müssten. Das würde mich viel mehr nerven, und ist auch ein viel grösserer Aufwand, als durchzuputzen. Davon schreibst du gar nichts.
Kann es evtl. sein, dass nur im Treppenhaus eines MFH die Leitungen erneuert wurden und nur die Sachen, die du im Treppenhaus stehen hattest, eingestaubt wurden? Denn sonst verstehe ich deinen alleinigen Ärger um den Baustaub nicht.

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#10
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4576 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von kathi2008):
Kann es evtl. sein, dass nur im Treppenhaus eines MFH die Leitungen erneuert wurden


War auch mein erster Gedanke, aber das kommt mit dem hier nicht hin:

Zitat (von Ballot1):
Obwohl ich im Haus war hat der Elektriker nicht gesagt das ich die Sachen wegstellen soll,


da im Treppenhaus ja keine persönlichen Sachen stehen .. sollten.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Zitat (von kathi2008):
Kann es evtl. sein, dass nur im Treppenhaus eines MFH die Leitungen erneuert wurden


War auch mein erster Gedanke, aber das kommt mit dem hier nicht hin:

Zitat (von Ballot1):
Obwohl ich im Haus war hat der Elektriker nicht gesagt das ich die Sachen wegstellen soll,


da im Treppenhaus ja keine persönlichen Sachen stehen .. sollten.

Es kommt schon hin, da viele Mieter nunmal trotzdem ihre Sachen im Treppenhaus parken. Den meisten Mietern ist doch gar nicht bewusst, dass die Dinge dort nichts zu suchen haben.
Aber ich verstehe dann nicht, wie TE auf die Ankündigungspflicht von 3 Monaten kommt. Es ist doch nicht die eigene Wohnung und von einer evtl. Modernisierungserhöhung lese ich auch nichts.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4576 Beiträge, 554x hilfreich)

Wenn es das Treppenhaus wäre, würde sich das mit dem Staubsauger auch erklären.

Zitat (von Ballot1):
Zitat (von Solan196):
Wenn das Verhältnis zum VM eh nicht gut ist, dann würde ich einen Sauger in die Hand nehmen und den Teppich saugen.

Geht nicht weil der Sauger gehört der Vermieterin und der Handwerker hat gesagt durch den Feinstaub und Bauschutt geht der Sauger kaputt.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Ballot1
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zuerst einmal möchte ich mich für die zahlreichen Antworten bedanken von cauchy, Solan196, kathi2008, Catslove.

@Solan196, @kathi2008

Also ich wohne in einem Reihenhaus mit 4 Zimmern von dem ich ein Zimmer gemietet habe + gemeinschaftliche Benutzung von Bad, Wohnzimmer, Küche. Es war früher als WG gedacht, und ich habe mit mehreren Leuten zusammengewohnt. Letztes Jahr jedoch hat die Vermieterin Räumungsklage gegen mich eingereicht, welche ich in beiden Instanzen gewonnen habe. Ich wohne jetzt seit einem halben Jahr alleine in dem Haus, die 3 leerstehenden Zimmer sind nicht vermietet und abgeschlossen.

Die Vermieterin wohnt 10m entfernt auf der anderen Straßenseite und ist extrem sauer auf mich weil ihre Räumungsklage nicht durchgegangen ist. Sie ist außerdem Millionärin was sie besonders gefährlich macht, weil jetzt nachdem sie von 4 Richtern (1 Amtsgericht, 3 Landgericht) gesagt bekommen hat das ihre Ansichten als Vermieterin ein Witz sind, keine rechtliche Handhabe gegen mich mehr hat.

Der Elektriker hat die ganzen Wände im Haus aufgerissen, neue Stromkabel reingemacht, und dann wieder verspachtelt. Neu tapeziert wurde natürlich nicht, es sind riesige Risse in der Wand, welche nicht beseitigt wurden, + Bauschutt und Baustaub auf Teppichboden, Treppe.

Das ganze hat nun 2 Monate gedauert, der Elektriker kommt einfach mit dem Zweitschlüssel von der VM ins Haus ohne vorherige Terminvereinbarung, dann wenn er mal Zeit hat oder in der Nähe ist, ohne zu klingeln. Dieser hat mir dann auch erklärt, dass er von der VM beauftragt wurde. Ich wollte nach der Räumungsklage die VM nicht noch unnötig provozieren und habe gegenüber dem Elektriker eingewilligt obwohl es keine Modernisierungsankündigung drei Monate vorher gab und ich dies somit auch nicht hätte dulden müssen. Damals wusste ich auch gar nicht das die Wände aufgerissen werden müssen, der Elektriker hat mir das so verkauft das er einfach nur die ganzen Steckdosen im Haus austauschen muss.

Der Staubsauger gehört der VM wie auch die Möbel in Wohnzimmer, Küche, sowie Fernseher, Waschmaschine usw. Der Elektriker hat gesagt das man mit dem Staubsauger den Bauschutt,Baustaub nicht aufsaugen darf,da er sonst kaputt geht.

Die Wände sind Ziegelwände und beim Aufbohren entsteht Quarzstaub, welcher besonders gefährlich ist und krebserregend. Dieser ganze Staub ist im ganzen Haus verteilt und auf meinen persönlichen Sachen, + ein wenig Bauschutt auf Treppe und Gang.

Hier zu den Gefahren von Baustaub/Quarzstaub:

https://www.kaercher.com/de/professional/loesungen-fuer-professionals/anwendungsloesungen/gefahren-von-baustaub.html


Update:
Ich hatte gestern ein Telefongespräch mit der VM. Dabei hat sie gesagt das sie den Baustaub und Bauschutt nicht wegmachen wird, es sei angeblich alles besenrein, ich solle mich nicht so anstellen, wenns mich stört selber putzen. Dann hat sie mich noch 3 mal beleidigt und gesagt das ich einfach ausziehen soll. Die Gesundheitsgefahren von Baustaub/Quarzstaub hat sie als Spinnereien abgetan.



-- Editiert von Ballot1 am 15.10.2020 17:39

-- Editiert von Ballot1 am 15.10.2020 17:42

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#14
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4576 Beiträge, 554x hilfreich)

Nu aber .... jetzt habe ich erst mal Schnappatmung.

Zitat (von Ballot1):
der Elektriker kommt einfach mit dem Zweitschlüssel von der VM ins Haus ohne vorherige Terminvereinbarung


Muss er auch nicht. Du hast ja - wie üblich in der WG - lediglich das Zimmer gemietet für dich, und alles andere kannst du nutzen.

Du hast also deine Klamotten in den Gemeinshaftsräumen und nicht in deinem Zimmer gemeint?

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#15
 Von 
Ballot1
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Muss er auch nicht. Du hast ja - wie üblich in der WG - lediglich das Zimmer gemietet für dich, und alles andere kannst du nutzen


Was bedeutet das jetzt genau? Habe ich jetzt keine rechtliche Handhabe auf Beseitigung vom Schmutz, weil ich 1 Zimmer gemietet habe + Gemeinschatfräume? Und kann die VM in den Gemeinschatfräume machen was sie will ohne Ankündigung und diese auch verdreckt lassen?

Zitat (von Solan196):
Du hast also deine Klamotten in den Gemeinshaftsräumen und nicht in deinem Zimmer gemeint?


Ja ich habe persönlichen Dinge in den Gemeinschatfräume, Treppe, Gänge.

-- Editiert von Ballot1 am 15.10.2020 18:20

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#16
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zumindest sind Ihre Aussichten deutlich geschmälert, wenn das Problem außerhalb ihrer gemieteten Räume liegt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#17
 Von 
Ballot1
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Zumindest sind Ihre Aussichten deutlich geschmälert, wenn das Problem außerhalb ihrer gemieteten Räume liegt.


Es gibt nur einen mündlichen Mietvertrag und ich habe mich auch niemals vertraglich verpflichtet die Gemeinschatfräume zu putzen. So wie ich das versehe habe ich die Gemeinschatfräume auch gemietet aber eben nur zur gemeinschaftlichen Benutzung.

Kann man meine Situation mit Bewohnern eines Mehrfamienhauses vergleichen, bei denen das Treppenhaus als Gemeinschatfsfläche gilt? Bei mir ist ja der meißte Dreck auch auf der Treppe und den Gängen. Das habe ich gerade per Internetrecherche gefunden:

"Wer muss das Treppenhaus putzen?

Grundsätzlich sieht das Mietrecht keine Verpflichtung zur Reinigung des Treppenhauses durch den Mieter vor. Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, ist das die Sache des Vermieters (§ 535 BGB). Dabei hat der Vermieter die Möglichkeit einen kostenpflichtigen Putzdienst für die Reinigung der Gemeinschaftsflächen zu engagieren oder den Hausmeister damit zu beauftragen. "

"Wie sauber geputzt werden soll, ist zudem vom sozialen oder wohnlichen Umfeld abhängig. Grobe Verschmutzungen nach Renovierung, Verdreckung wegen Vandalismus wie Graffiti sowie Staub- und Spinnweben an den Deckenkanten fallen jedoch unter die Pflicht des Vermieters. Ein reinigungspflichtiger Mieter braucht diese nicht zu beseitigen."

https://www.vermieter1x1.de/Fachinfo/Mietrecht-Wer-muss-wann-und-wie-das-Treppenhaus-reinigen.html



-- Editiert von Ballot1 am 15.10.2020 19:47

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#18
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4576 Beiträge, 554x hilfreich)

Wird immer besser, was du hier häppchenweise raushaust.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4576 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Ballot1):


Es gibt nur einen mündlichen Mietvertrag und ich habe mich auch niemals vertraglich verpflichtet die Gemeinschatfräume zu putzen.

.... gek. ...

Wie sauber geputzt werden soll, ist zudem vom sozialen oder wohnlichen Umfeld abhängig


Zitat (von Ballot1):
Ein reinigungspflichtiger Mieter braucht diese nicht zu beseitigen."


Dann lässte es halt liegen, wo ist das Problem? Deine Plörren haste nicht in den von dir gemieteten Zimmer gehabt, sondern verteilt, da bist du mal selber schuld wenn es verschmutzt während der Handwerkarbeiten.

Du kannst die Gemeinschaftsräume ja nutzen, niemand hindert dich und wenn du in dein Zimmer gehst, ziehste die Schuhe aus.





-- Editiert von Solan196 am 15.10.2020 19:50

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Dann lässte es halt liegen, wo ist das Problem? Deine Plörren haste nicht in den von dir gemieteten Zimmer gehabt, sondern verteilt, da bist du mal selber schuld wenn es verschmutzt während der Handwerkarbeiten.

Naja, ganz kann man die Gemeinschaftsräume einer WG nicht mit einem Treppenhaus vergleichen. Ein Treppenhaus bewohnt man nicht. In einer Gemeinschaftsküche, Flur, Bad etc. darf man sich schon ausbreiten.
Meiner Meinung nach muss die Vermieterin den Baustaub, Schutt, etc. beseitigen.
Also das übliche: Frist setzen zur Beseitigung, dann Reinigungsfirma beauftragen, und mit Miete verrechnen, wenn die Vermieterin nicht zahlen will.

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Ballot1
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Dann lässte es halt liegen, wo ist das Problem?


Es geht primär um die Gesundheitsgefährdung durch den Quarzstaub der sich in der ganzen Luft verteilt und wer für die Reinigung zuständig ist. Wenn man das einfach wegsaugen könnte hätte ich es doch schon längst gemacht, aber man braucht wohl einen Industriesaubsauger/Professionelle Reinigung.

Zitat (von Solan196):
Deine Plörren haste nicht in den von dir gemieteten Zimmer gehabt, sondern verteilt, da bist du mal selber schuld wenn es verschmutzt während der Handwerkarbeiten.


Ich weiß nicht ob du schon mal in einer WG warst. Benutzung der Gemeinschatfräume heißt, dass man seine Sachen reinstellen darf, zumindest war es so in den letzen 4 Jahren und das kenne ich auch aus anderen WGs so. Ich habe zumindest noch nie eine WG gesehen in der die Bewohner alle ihre Sachen im Zimmer lagern und dann in einem kahlen Wohnzimmer/Flur/Küche abhängen.


-- Editiert von Ballot1 am 15.10.2020 20:27

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Ballot1
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von kathi2008):
Also das übliche: Frist setzen zur Beseitigung, dann Reinigungsfirma beauftragen, und mit Miete verrechnen, wenn die Vermieterin nicht zahlen will.


OK danke das werde ich dann machen.

Es ist mir aber noch nicht ganz klar was der Begriff "besenrein" bedeutet, weil die Vermieterin meint das muss nur alles besenrein sein und wenn sich der Baustaub nicht mit einem Besen entfernen lässt, dann sie das auch nicht wegmachen.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32130 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von Ballot1):
Es handelt sich bei dem Bauschutt und Staub womöglich um Quarzstaub welcher Krebserregen ist.
Was jetzt? Womöglich ist Quarzstaub dabei?
Zitat (von Ballot1):
was der Begriff "besenrein" bedeutet,
Das bedeutet, es muss nur gefegt werden.
Es muss nicht gesaugt, gewischt oder gar porentief mit Spezialreinigungsgeräten gearbeitet werden.
Zitat (von Ballot1):
meine Vermieterin und ich sind zerstritten,..nun hat der Vermieter angekündigt mich schon zum Auszug zu bewegen durch umfangreiche Modernisierungen.
Dann weißt du doch Bescheid. Und weißt auch, warum die Leitungen erneuert wurden. Sie müssen nicht defekt sein. Es ist Modernisierung.

Zitat (von Ballot1):
Darf ich eine Reinigungfirma beauftagen und dem Handwerker die Kosten in Rechnung stellen,
Ja. Das darfst du tun. Da lacht der Handwerker wieder.
Du hast nur mit der Vermieterin zu tun. Dieser kannst du die Kosten in Rechnung stellen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Sie müssen nicht defekt sein. Es ist Modernisierung.

Beinhaltet Modernisierung nicht automatisch auch eine Verbesserung? Das reine Ziehen neuer Leitungen ist doch keine Verbesserung.

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32130 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von kathi2008):
Beinhaltet Modernisierung nicht automatisch auch eine Verbesserung?
Ich weiß nicht, ob dort nur neue Leitungen gelegt werden.

Das Problem des TE ist aber der Staub, der richtige Sauger und die Kosten für die Staubentfernung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich weiß nicht, ob dort nur neue Leitungen gelegt werden.

Das weiss nur die/der TE. Neue Leitungen für erweiterte Steckdosen etc., evtl. stärkere Leitungen für den Anschluss moderner Geräte wären eine Modernisierung, zumindest zum Teil.

Zitat (von Anami):
Das Problem des TE ist aber der Staub, der richtige Sauger und die Kosten für die Staubentfernung.

Und dafür ist für mich ganz klar die Vermieterin zuständig. Sie hat den Dreck verursacht, bzw. verursachen lassen und muss ihn auch entfernen (lassen).

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32130 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von kathi2008):
Und dafür ist für mich ganz klar die Vermieterin zuständig.
Das mag so sein. Das wurde oben schon hinreichend beantwortet. Der TE hat sogar bestätigt: OK, werde ich so machen...

Die beiden Fragen des TE habe ich beantwortet.
1. was besenrein ist
2. wie das mit der Reinigung geht.

Das Spannende für mich ist hier nur, ob ich mal lese, was draus wurde.
zB wer wann und wie gereinigt hat, und wie das mit den Kosten geendet hat.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Ballot1
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was jetzt? Womöglich ist Quarzstaub dabei?


Ich weiß es nicht 100%. Ich weiß nur das die Wände aus Ziegelstein sind. Der Link den ich weiter oben gepostet habe sagt das Ziegel Quarzstaub enthalten. Ich habe keine Probe ans Labor geschickt.

Zitat (von Anami):
Das bedeutet, es muss nur gefegt werden.
Es muss nicht gesaugt, gewischt oder gar porentief mit Spezialreinigungsgeräten gearbeitet werden.


Das habe ich im Internet gefunden:

"Obwohl besenrein ein weit dehnbarer Begriff zu sein scheint und es grundsätzlich den Mieter nur dazu verpflichtet, die gröbsten Verschmutzungen zu beseitigen, hat der Bundesgerichtshof hier noch einmal einige Schwerpunkte aufgegriffen, die unter den Begriff besenrein zu verstehen sind:

- grobe Reinigung von Teppichböden, also absaugen

- Laminat, Parkett oder auch Bodenfliesen müssen gekehrt werden"

Quelle: https://www.fachanwalt.de/magazin/mietrecht/besenreine-uebergabe#was-heisst-bdquobesenreinldquo

Zitat (von kathi2008):
Das weiss nur die/der TE. Neue Leitungen für erweiterte Steckdosen etc., evtl. stärkere Leitungen für den Anschluss moderner Geräte wären eine Modernisierung, zumindest zum Teil.


Ich dachte auch immer das bei einer Modernisierung etwas verbessert werden muss. Das Haus ist Baujahr 1960 und alle Stromleitungen wurden ausgewechselt. Für den Mieter ist keine Verbesserung erkennbar.

Zitat (von kathi2008):
Und dafür ist für mich ganz klar die Vermieterin zuständig. Sie hat den Dreck verursacht, bzw. verursachen lassen und muss ihn auch entfernen (lassen).


Zitat (von Anami):
Das Spannende für mich ist hier nur, ob ich mal lese, was draus wurde.
zB wer wann und wie gereinigt hat, und wie das mit den Kosten geendet hat.


Die Vermieterin lehnt eine Reinigung ab. Es wird behauptet dass der Boden besenrein ist, was eine Lüge ist. Ich habe jetzt eine Abmahnung verfasst und ihr eine Woche Zeit gegeben den Dreck zu beseitigen, mit der Drohung, dass ich einen Reinigungsdienst beauftrage und die Kosten von der Miete abziehen.

-- Editiert von Ballot1 am 18.10.2020 17:11

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32130 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von Ballot1):
Ich weiß es nicht 100%. Ich weiß nur das die Wände aus Ziegelstein sind.
Ja. Ob nun Quarzstaub enthalten ist oder nicht--- der Staub muss weg. In deinem eigenen Interesse. Und die Fa Kärcher bietet Geräte dafür an. ;)
Du bist allerdings nicht beruflich und ständig solchen ungeheuren gefährlichen Staubbelastungen ausgesetzt. Bei dir wird vermutlich keine Krebserkrankung auftreten, wenn du mal 2 Wochen über den Staub hüpfst.
Bei dir handelt es sich um Langzeitstreit mit deinem Vermieter.
Zitat (von Ballot1):
Für den Mieter ist keine Verbesserung erkennbar.
Trotzdem kann es eine solche sein. Und du hast sie geduldet. Drops gelutscht.
Was hat das jetzt mit Staubsauger/Teppichreinigungsaktion zu tun?

Möchtest du klagen, den Staub liegenlassen, bis ein Sachverständiger ihn im Labor untersucht und dem Gericht ein Gutachten vorlegt?
Zitat (von Ballot1):
Die Vermieterin lehnt eine Reinigung ab.
Es wurde dir hier doch ausführlich geschrieben, was du tun kannst.
Du hattest sogar schon ok-- geschrieben. Also mach es doch möglichst zeitnah. Tritt sich doch sonst fest...
Zitat (von Ballot1):
Ich habe jetzt eine Abmahnung verfasst und ihr eine Woche Zeit gegeben den Dreck zu beseitigen, mit der Drohung, dass ich einen Reinigungsdienst beauftrage und die Kosten von der Miete abziehen.
Eine Abmahnung. Eine Drohung. Noch ne Woche...
Ganz toll. :crazy:

Es bleibt spannend.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat (von Ballot1):
Die Vermieterin lehnt eine Reinigung ab. Es wird behauptet dass der Boden besenrein ist, was eine Lüge ist.

Ich frage mich was der Begriff "besenrein" im Zusammenhang mit dem Thread überhaupt zu suchen hat. Das ist ein Begriff, der normalerweise nur - soweit mir bekannt - eigentlich nur in Mietverträgen zu finden ist, was bedeutet, dass der Mieter bei Übergabe nur kehren oder saugen muss und damit wars das.
Für diesen Fall ist das aber irrelevant.
Zitat (von Ballot1):
Ich dachte auch immer das bei einer Modernisierung etwas verbessert werden muss. Das Haus ist Baujahr 1960 und alle Stromleitungen wurden ausgewechselt. Für den Mieter ist keine Verbesserung erkennbar.

Sagt so noch nichts aus, wenn der Mieter vielleicht nie versucht hat seine Steckdosen bis aufs Maximum auszutesten.
Nach 60 Jahren kann man ruhig mal die Elektrik austauschen.
Zitat (von Anami):
Eine Abmahnung. Eine Drohung. Noch ne Woche...
Ganz toll.

Die Frist muss sie ihr meines Wissens setzen. Ich weiss nicht, ob der Rest vorher nachweisbar wäre.

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