Hallo, folgendes Problem:
Mein VM hat Handwerker beauftragt weil unsere Toilette verstopft war (irgendwo tief in den Rohren).
Die Reinigungsfirma hat mir nun eine Rechnung über 455€ geschickt.
Mein Freund hat den Durchschlag unterschrieben und darauf stand mein Name.
Ich habe der Firma weder meinen Namen gegeben, noch habe ich unterschrieben.
Eigentlich müsste die Rechnung doch an dem VM gehen, da dieser Beauftragt hat.
Die Verstopfung wurde auch nicht durch uns verursacht. Wir haben die Toilette jederzeit sachgemäß benutzt.
Der Vermieter unterstellte mir Tampons und binden darin entsorgt zu haben, später dann haben wir angeblich nicht richtig abgespült (was alles nicht zutrifft).
Die Reinigungsfirma ist ein Bekannter von ihm.
Der Vermieter will die Rechnung nicht bezahlen. Er sagt, dass sein Abfluss ja nicht verstopft war.
Die Firma meinte zu uns vor Ort übrigens auch, dass es eben alte Rohre sind.
Außer Schlacke und etwas Toilettenpapier konnten sie nix entfernen. Sie haben 12,5m Spirale gelegt, erfolglos.
Die Verstopfung löste sich dann plötzlich von selbst.
Auch mit der Kamera konnten sie die Ursache nicht feststellen.
Nun also meine Frage:
An wen geht die Rechnung und wer zahlt?
Wie gesagt: ich habe nie was unterschrieben noch beauftragt, noch meinen Namen angegeben.
Handwerker von Vermieter beauftragt aber Rechnung an mich
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Also, erst einmal würde ich der Firma mitteilen, dass es wohl zu einer Verwechslung kam und die Rechnung ja auf den Auftraggeber, Vermieter, lauten und gehen muss. Weswegen hat denn dein Freund da was unterschrieben, wenn es nicht seine Wohnung zu sein scheint?
Wir wohnen beide in der Wohnung. Stehen auch beide im Mietvertrag.
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ZitatWir wohnen beide in der Wohnung. Stehen auch beide im Mietvertrag. :
Dann ist das natürlich nicht optimal, dass er unterschrieben hat. Was genau wurde unterschrieben?
Zitatich habe nie was unterschrieben noch beauftragt, noch meinen Namen angegeben. :
War offenbar gar nicht nötig
ZitatMein Freund hat den Durchschlag unterschrieben :
ZitatAn wen geht die Rechnung und wer zahlt? :
Kommt ganz darauf an, was auf dem Durchschlag steht den man da unterschieben hat.
Wenn das der übliche Durchschlag eines seriöse Unternehmens war, dann wäre das nur der Stundenzettel gewesen - in der anderen "üblichen" Variante wäre es das "Geständnis" des Mieters.
ZitatDie Verstopfung wurde auch nicht durch uns verursacht. Wir haben die Toilette jederzeit sachgemäß benutzt. :
Und wie können sie das beweisen?
ZitatMein VM hat Handwerker beauftragt weil unsere Toilette verstopft war (irgendwo tief in den Rohren). :
Offenbar ging es so schneller. Bei einer Verstopfung hat man schnell die "Überraschung" in der Wohnung haben.
Wie viele Wohneinheiten gibt es im Haus? Wer könnte außer ihnen die Verstopfung verursacht haben?
Und ja, aufgrund steigender NK kann durch Wassersparen so eine Verstopfung entstehen.
ZitatUnd wie können sie das beweisen? :
Bitte korrigieren, wenn ich falsch liege. Aber wenn der Vermieter Kosten für das Beseitigen einer Rohrverstopfung vom Mieter haben möchte, dann ist normalerweise auch der Vermieter in der Pflicht, zu beweisen, dass die Verstopfung vom Mieter verursacht wurde. Und nicht der Mieter, dass er es nicht war. Und wenn es sich auch noch um ein Mehrparteienhaus handelt, sieht es für den Vermieter leider düster aus, den Schädiger genau zu ermitteln. Besonders, wenn das Handwerksunternehmen 12,5 Meter Spirale einsetzen musste (was auf der Rechnung ganz sicher als Position auftaucht). Das ist ziemlich viel und geht in den meisten Fällen über die explizit einer Wohneinheit zuordbaren Rohre hinaus.
ZitatDie Reinigungsfirma ist ein Bekannter von ihm. :
Das könnte für die Mieter in diesem Fall natürlich ungünstig sein, aber auch Richter haben tatsächlich schon von Gefälligkeitsaussagen gehört. Solange da also zusätzlich keine Bilder vorgelegt werden können, in denen ein Haufen Tampons/Binden aus der Toilette geholt wurden, würde eine Aussage des Handwerkers ggf. nicht als Beweis ausreichen. Ggf. aber schon, kommt auf den Einzelfall an.
ZitatKommt ganz darauf an, was auf dem Durchschlag steht den man da unterschieben hat. :
Dem stimme ich zu. Wenn der Mieter auf diesem Durchschlag unterschrieben hat, dass er die Kosten übernimmt und die Rechnung direkt an ihn/die gemeinsam im Vertrag stehenden Mieter geschickt werden kann, ist der Drops wohl gelutscht. Wenn das nur der Stundenzettel war, dann das:
ZitatAlso, erst einmal würde ich der Firma mitteilen, dass es wohl zu einer Verwechslung kam und die Rechnung ja auf den Auftraggeber, Vermieter, lauten und gehen muss. :
-- Editiert von User am 07.08.2022 06:49
-- Editiert von User am 07.08.2022 06:51
@Ino75,
keine Aufregung am Sonntagmorgen.
Ist es ein Mehrfamilienhaus, schaut es ganz anders aus als bei einem Zweifamilienhaus.
Darüber wurde nichts mitgeteilt.
-- Editiert von User am 07.08.2022 07:31
Danke schonmal für die zahlreichen Antworten.
Es handelt sich um ein Zwei-Familien-Haus.
Der Vermieter wohnt oben und wir unten.
Schlecht für uns wie es scheint.
Der Zettel, den mein Freund unterschrieben hat ist der "Tagesbericht/Lieferschein". Da steht nur drauf, was gemacht wurde. Für mich eher eine Art Stundenzettel.
Ich frage mich halt, wer die Schuld trägt, wenn sich in alten Rohren eine Verstopfung bildet. Selbst wenn die Verstopfung jetzt wirklich in einem unsrer Rohre gewesen wäre.
Wir haben mit 100% reinem Gewissen die Toilette sachgemäß benutzt.
Da sind weder Binden, noch Tampons, noch Essensteste drin gelandet. Ich denke alleine schon umwelttechnisch gehört sich das nicht und dass es die Rohre verstopft sollte jedem normaldenkenden Menschen klar sein. Ich habe sogar extra einen kleinen Mülleiner neben der Toilette stehen für die Hygieneartikel der Gäste (allerdings hatten sogar wir noch nicht mal weibliche Gäste, die nicht bereits in der Menopause sind. Also selbst hier könnte ich Übeltäter ausschließen.)
Einzig unser Geschäft und Toilettenpapier landet also in dieser Toilette.
Der Handwerker konnte wie gesagt die Ursache auch nicht finden oder beheben. Die Verstopfung hat sich von alleine gelöst.
Auf der Rechnung und auf dem "Zettel" steht von diesen 12,5m Spirale nichts drauf.
Es wird folgendes aufgeführt:
2 Std. - Einsatz und Bereitstellung eines Kanalreinigungsfahzeuges 138€
2 Std. Monteur 1 98€
2 Std. Menteur 2 98€
1 Pauschal Einsatz und Bereitstellung einer Kleinkamera (Schiebesystem) 49€
zzgl MwSt. insgesamt also 455,77€
Der Vermieter hat behauptet, wir würden nicht genug spülen. Und selbst hier liegt er falsch, denn bei der Spülung läuft der Spülkasten einmal komplett leer. Man kann das zwar stoppen, aber das machen wir nicht.
Der Handwerker sagte zu uns ja auch es liegt einfach an den alten Rohren.
Nur der Vermieter behauptet, dass der Handwerker ihm ebenfalls bestätigt hätte, wir würden nicht genug spülen.
Leider ist unser Vermieter ein Exemplar, der immer seinen Mietern die Schuld gibt.
So war zum Beispiel auch ein "Defekt in der Verteilerdose", die für den Starkstrom (Herd) zuständig war.
Erst waren wir schuld. Als er aber nicht nachweisen konnte, dass wir den defekt verursacht haben, war der Vormieter schuld. Dass die Wohnung alt ist und Dinge eben mal kaputt gehen, sieht er nicht so. Er lässt ja immer alles "fachmännisch" prüfen, bevor er wieder vermietet.
Auf jeden Fall möchten wir uns einfach nur schützen. 455€ sind für uns sehr viel Geld, welches wir anderweitig dringender benötigen.
Wir suchen bereits nach einer anderen Wohnung , da wir mit dem Vermieter einfach unglücklich sind und befürchten bereits, dass er auch die Provision nicht einfach so herausgeben wird. Denn dieses Spiel hat er bei der Vormieterin auch getrieben.
Leider weiß man meist es erst, wenns zu spät ist.
Zitatch frage mich halt, wer die Schuld trägt, wenn sich in alten Rohren eine Verstopfung bildet. Selbst wenn die Verstopfung jetzt wirklich in einem unsrer Rohre gewesen wäre. :
Eine Verstopfung kann sich auch in neuen Rohren bilden, wenn zu wenig Wasser verwendet wird.
War die Verstopfung im Hauptrohr, dann betrifft es den Vermieter genauso.
War es in einem Rohr welches nur von ihrer Toilette ausgeht, dann dürfte die Ursache klar sein. Häufig haben alte Rohre einen größeren Durchmesser, da gibt es dann weniger Verstopfungen.
Damit wird der Mieter nicht zum Auftraggeber. Es reicht also ein Hinweis an den Handwerker, er möge sich an seinen Auftraggeber wenden.ZitatDer Zettel, den mein Freund unterschrieben hat ist der "Tagesbericht/Lieferschein". Da steht nur drauf, was gemacht wurde. Für mich eher eine Art Stundenzettel. :
Nö, für zumindest dieses Problem ist das irrelevant. Die Antwort in #7 ist nicht zutreffend.ZitatEs handelt sich um ein Zwei-Familien-Haus. :
Der Vermieter wohnt oben und wir unten.
Schlecht für uns wie es scheint.
So oder so muss der Vermieter beweisen, dass ihr den Schaden durch nicht vertragsgemäßen Gebrauch verursacht habt. Wenn die Verstopfung in einem Rohr war, durch das Abwasser aus mehreren Wohungen fließt, ist das nahezu unmöglich. Wenn die Verstopfung in einem Rohr war, welches nur von eurer Wohnung kommt, wird es etwas einfacher. Aber auch da muss der Vermieter beweisen, dass durch normalen Gebrauch diese Verstopfung nicht entstanden wäre. Aus meiner Sicht ist das praktisch immernoch fast unmöglich, wenn bei der Beseitigung nicht offensichtlich falsch entsorgtes Material wie z.B. Damenbinden oder Katzenstreu gefunden wird.
Es kann vieles sein. Es können auch Ablagerungen vom Vormieter sein oder ein falsch verlegtes Rohr. "Kann" hilft dem Vermieter absolut nichts. Er muss beweisen, dass nur falsches Verhalten des Mieters für diesen Defekt in Frage kommt.ZitatEine Verstopfung kann sich auch in neuen Rohren bilden, wenn zu wenig Wasser verwendet wird. :
Das erscheint mir sinnvoll. In einem Zweifamilienhaus mit Vermieter in der anderen Wohnung gibt es ein erleichtertes Kündigungsrecht, siehe § 573a BGB. Dies sollte man bei Problemen mit dem Vermieter immer bedenken. Wenn ihr aber eh etwas neues sucht, dann spielt das vielleicht keine so große Rolle.ZitatWir suchen bereits nach einer anderen Wohnung :
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