Hat der Vermieter ein Recht auf weisse Wände?

14. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
eggi-nord
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Hat der Vermieter ein Recht auf weisse Wände?

Wir haben mal wieder Ärger mit dem Vermieter.
Er meint wir müßten die Wände neu streichen da diese nicht weiss sind.
Die Wände wurden vor 1,5 Jahren alle neu von uns gestrichen und haben keine extremen Farbtöne. Sind nur "sanfte" blau, gelb und rottöne.

Hat der Vermieter ein Recht darauf daß die Wände weiss gestrichen werden müssen?
Im Mietvertrag steht dazu nichts, nur die starre Fristenregelung die eh nicht greift weil wir lange davor wieder ausziehen und diese vom BGH aufgehoben wurde.
Wir hatten die Wohnung unrenoviert und im sehr schlechten Zustand übernommen.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eggi-nord
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Sollte noch erwähnen dass wir ausgezogen sind.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sammy1
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo!
Wenn Ihr vor dem Einzug renoviert habt,
braucht Ihr beim Auszug NICHT zu renovieren!!!!

Gruss SAMMY1

-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Übrigens hat der Vermieter nur dann ein Recht auf weiße Wände, wenn dies vereinbart gewesen wäre. Wenn es sich um die üblichen Renovierungen handelt und ihr keine extremen Farbtöne genommen habt, ist dies hinzunehmen (z.B. Besenrein).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

quote:

...und ihr keine extremen Farbtöne genommen habt...


Hellrosa und babyblau, das kann interessant werden.

Gruss
CAM

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Die Annahme mit dem nicht renovieren bei Auszug wenn man bei Einzug nicht renoviert hat ist falsch.
Da kommt es drauf an, was im Mietvertrag steht.
Aber was in jedem Fall genauestens zu prüfen ist, wäre die Fristenregelung, d.h. ob die Klausel im MV überhaupt gültig ist. Dafür würde ich einen Fachanwalt für Mietrecht aufsuchen, das lohnt sich auf jeden Fall.
Und nein: auf weisse Wände besteht kein Anspruch. Schwarz, Pink oder dunkellila ist aber nciht ok.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

wenn der mv eine starre regelung beinhaltet, wie sie neuerdings als ungültig erklärt worden ist, dann ist es so, als wäre dazu garnichts geregelt und ihr seid zu keiner schönheitsreparatur verpflichtet. somit würde sich die frage nach ros und hellblau mit erledigt haben. aber die nichtigkeit muss sozusagen bombensicher sein. aber, selbt wenn es anders ist: wie auch oben schon gesagt: der vm braucht bloß extreme farbgebung nicht zu akzeptieren.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.182 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen