Hat der Vermieter in einem Mehrfamilienhaus das Re

6. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
wintermute
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hat der Vermieter in einem Mehrfamilienhaus das Re

Wir sind am schwarzen Brett von unserem Vermieter dazu aufgefordert worden, unsere Fahrräder im abschließbaren (Schließsystem) Fahrradraum mit der Wohnungsnummer zu kennzeichen. Dies mit der Begründung, dass dort der Platz für neu zugezogene Mieter nicht vorhanden sei und man deshalb Räder entfernen wolle, denen man keinen Eigentümer mehr zuordnen kann.

Ich selbst hatte zwei Fahrräder in diesem Raum stehen, die ich nicht gekennzeichnet habe und von denen mal eben das neuwertigere entfernt wurde. Das zweite, welches noch steht, ist getrost als Rostlaube zu bezeichen und ich könnte es verstehen, wenn dieses in Anbetracht, Platz schaffen zu wollen entfernt worden wäre. Beide Räder waren um Rahmen und Reifen mit Schlössern gesichert, das neuere, "entfernte" Rad sogar mit einem massiven Bügelschloss.

Und außer dass man mein schrottreifes Rad hat stehen lassen ist der Fahrradraum nunmehr so leer (etwa 50 Prozent), und das in den Wintermonaten, so dass ich die Begründung dieser Aktion stark in Zweifel ziehe.

Ist das Verhalten des Vermieters in diesem Fall rechtmäßig und auf welche Rechtsgrundlage geht das ggf. zurück?
Kann ich mit einer Anzeige wegen Diebstahls bzw. Unrechtmäßiger Entfernung fremden Eigentums "drohen"? Welchen Betrag kann ich in Abhängigkeit von best. Faktoren ggf. fordern? Welches Vorgehen ist generell anzuraten?

Vielen Dank.


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7 Antworten
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#1
 Von 
guest-12302.07.2014 22:40:46
Status:
Praktikant
(536 Beiträge, 219x hilfreich)

Natürlich kannst Du eine Anzeige wegen Diebstahls machen.

Aber hast Du denn Deinen Vermieter oder seine Gehilfen beim Diebstahl beobachtet.

Im Übrigen, frag doch beim Vermieter erst einmal nach, wenn er schlau war hat er die Räder vor der Entsorgung zwischengelagert und Du bekommst es gegen Eigentumsnachweis zurück.

Sonst würd ich sagen, ch als Vermieter wollte das Rad grad entsorgen aber ein Dieb ist mir zuvor gekommen.

;-)

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#2
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
das neuere, "entfernte" Rad sogar mit einem massiven Bügelschloss.

Ketten, Schlösser, Bügelschlösser, usw... sind für geübte VM nicht wirklich ein Hindernis.

quote:
Ist das Verhalten des Vermieters in diesem Fall rechtmäßig und auf welche Rechtsgrundlage geht das ggf. zurück?


quote:
Kann ich mit einer Anzeige wegen Diebstahls bzw. Unrechtmäßiger Entfernung fremden Eigentums "drohen"?

Willst Du denn bald wieder ausziehen ?

quote:
Welchen Betrag kann ich in Abhängigkeit von best. Faktoren ggf. fordern?

Aufgerundet, ganz genau 0,00 €.

quote:
Welches Vorgehen ist generell anzuraten?

Aushänge in Zukunft ernst nehmen, Rostlaube sichern, sonst haste im Sommer gar nix mehr zum fahren.

quote:
Aber hast Du denn Deinen Vermieter oder seine Gehilfen beim Diebstahl beobachtet.

Wenn schon, dann :
Aber hast Du denn Deinen Vermieter oder seine Gehilfen beim fristgerechten Entsorgen der angemahnten störenden Gegenstände beobachtet ?

quote:
und Du bekommst es gegen Eigentumsnachweis

und Lager- und Transportkosten zurück.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wintermute
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also hat der Vermieter das Recht, dies zu tun?
WO steht das? Worauf gründet sich sein Handlungsspielraum?


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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

Alles was in nicht angemieteten Räumen, also allgemein zugänglich, steht oder liegt darf selbstverständlich vom VM nach z.Bsp. Ankündigung am schw. Brett auf Kosten der M entsorgen. Das zählt nämlich als Müll.
Dazu gibts auch ein BGH-Urteil.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ist das Verhalten des Vermieters in diesem Fall rechtmäßig und auf welche Rechtsgrundlage geht das ggf. zurück? <hr size=1 noshade>

Es kommt hier zivilrechtlich aufgrund der Umstände die Aufgabe des Eigentums in Betracht (§ 959 BGB ).
Der Verzichtswille wurde ja hier recht deutlich zum Ausdruck gebracht.
Herrenlose Gegenstände auf Gemeinschaftseigentum (Schrott, Müll) muss der Vermieter gemäß der Gerfahrenabwehr und der entsprechend der jeweils regionalen Abfallsatzung entsorgen. Die Kosten werden auf alle Mieter umgelegt.



quote:<hr size=1 noshade>Kann ich mit einer Anzeige wegen Diebstahls bzw. Unrechtmäßiger Entfernung fremden Eigentums "drohen"? <hr size=1 noshade>

Drohen kannst du damit, aber ob er sich davon beindrucken lässt?



quote:<hr size=1 noshade>Welchen Betrag kann ich in Abhängigkeit von best. Faktoren ggf. fordern? <hr size=1 noshade>

Sofern das Fahrrad unrechtmäßig entfernt wurde, kann man von dem Täter die Rückgabe fordern. Ist die Rückgab nur verschlechtert oder gar nicht möglich, wäre Schadensersatz fällig. Schadensersatz wäre der Zeitwert.
Dazu musst du beweisen:
- Das du überhaupt Eigentümer des Farrades warst
- Das der Täter für die entdernung verantwortlich ist.
- Wann zu welchem Preis das Fahrrad gekauft wurde
- Welchen Zustand/Wert das Fahrrad zum Zeitpunkt der Entwendung hatte



quote:<hr size=1 noshade>Welches Vorgehen ist generell anzuraten? <hr size=1 noshade>

- Aushänge und sonstige Weisungen des Vermieters nicht nur lesen, sondern auch ernst nehmen und danach handeln.
- Sich Gedanken machen über die Bedeutung der Worte 'Eigentum verpflichtet' machen.
- Beim Vermieter mal ganz lieb nachfragen, ob er etwas von dem Verbleib des Fahrrades weis.
- Falls er nichts weis, Strafanzeige gegen unbekannt stellen wegen Diebstahls.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38440 Beiträge, 14004x hilfreich)

Da hat wohl jemand gehofft, dass seine Rostlaube auf Kosten aller Mieter oder des Vermieters günstig entsorgt wird.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

@Wintermute:
"Wir sind am schwarzen Brett von unserem Vermieter dazu aufgefordert worden, unsere Fahrräder im abschließbaren (Schließsystem) Fahrradraum mit der Wohnungsnummer zu kennzeichen."

Und da stand nicht, was passiert, wenn man das nicht tut? Und auch keine Frist?

Mutmaßlich ist das Fahrrad eingelagert, Nachfrage beim Vermieter dürfte helfen.

-- Editiert hamburgerin01 am 06.01.2012 22:34

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