Hat die Hausordnung vom Vermieter Vorrang vor den gesetzlichen Vorgaben?

5. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
anno_69
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Hat die Hausordnung vom Vermieter Vorrang vor den gesetzlichen Vorgaben?

Hallo!

Meine Frage ist:

Hat die Hausordnung vom Vermieter vorrang vor den gesetzlichen Vorgaben oder sind die gesetzlichen Bestimmungen bindend?

Es geht darum, dass bei uns in der Hausordnung, z.B. Bohrarbeiten, in der Zeit so eingeschränkt sind, dass man als Berufstätiger kaum die Möglichkeit hat arbeiten zügig zu erledigen. Der Gesetzgeber gibt mir aber in seinen Vorgaben mehr Spielraum.

Deshalb meine Frage nach wem ich mich richten kann.

Gruß Micha

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Der Gesetzgeber macht da überhaupt keine zeitlichen Einschränkungen, allenfalls die Rechtssprechung. Das sind aber immer Einzelfallentscheidungen.

lg

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#2
 Von 
anno_69
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht mir darum, dass in der Hausordnung andere Zeiten stehen, als die ich im Internet gefunden habe.
So wird zum Beispiel im Internet auf verschiedenen Seiten für Mieter, der Samstag als Wochentag eingeordnet und somit die gleichen Zeiten wie in der Woche angegeben.
Bei mir in der Hausordnung darf ich am Samstag nur von 8 - 12 Uhr solche Tätigkeiten ausüben.
Deshalb meine Frage ob die Zeitangaben des Vermieters gelten oder die eines Mietvereins bzw. die Satzung der Stadt.

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#3
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
anno_69
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja sie ist im Mietvertrag enthalten.

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#5
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Nur als Denkanstoß:
Wie ist es denn, Du kannst ja nicht, wenn Du einem Gewerbebetrieb irgendeinen Aufrag in Deiner Wohnung gibst, denen sagen, aber von 12 bis 14 Uhr dürft ihr nicht bohren und hämmern. Deren Boren und Hämmern hört sich nicht viel anders an als Dein eigenes!
Wenn es absehbar ist, daß Deine Arbeiten z.B. 3 Tage dauern, dann sagst Du einfach den Nachbarn Bescheid, notfalls durch einen freundlichen Aushang.
Man muß doch nicht für alles gleich nach höchstrichterlicher Entscheidung suchen! Stimmt´s? :sweat:

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#6
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Ich hab da auch eine Denkanstoss.

In vielen Hausordnungen ist immer noch angegeben, dass nächtliches Duschen oder Baden verboten ist.
Die Rechtssprechung sagt aber deutlich, dass es erlaubt ist, wenn auch eingeschränkt mit einer halben Stunde im Schnitt.



-----------------
"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#7
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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