Hallo!
Meine Frage ist:
Hat die Hausordnung vom Vermieter vorrang vor den gesetzlichen Vorgaben oder sind die gesetzlichen Bestimmungen bindend?
Es geht darum, dass bei uns in der Hausordnung, z.B. Bohrarbeiten, in der Zeit so eingeschränkt sind, dass man als Berufstätiger kaum die Möglichkeit hat arbeiten zügig zu erledigen. Der Gesetzgeber gibt mir aber in seinen Vorgaben mehr Spielraum.
Deshalb meine Frage nach wem ich mich richten kann.
Gruß Micha
Hat die Hausordnung vom Vermieter Vorrang vor den gesetzlichen Vorgaben?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Der Gesetzgeber macht da überhaupt keine zeitlichen Einschränkungen, allenfalls die Rechtssprechung. Das sind aber immer Einzelfallentscheidungen.
lg
Es geht mir darum, dass in der Hausordnung andere Zeiten stehen, als die ich im Internet gefunden habe.
So wird zum Beispiel im Internet auf verschiedenen Seiten für Mieter, der Samstag als Wochentag eingeordnet und somit die gleichen Zeiten wie in der Woche angegeben.
Bei mir in der Hausordnung darf ich am Samstag nur von 8 - 12 Uhr solche Tätigkeiten ausüben.
Deshalb meine Frage ob die Zeitangaben des Vermieters gelten oder die eines Mietvereins bzw. die Satzung der Stadt.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--- editiert vom Admin
Ja sie ist im Mietvertrag enthalten.
Nur als Denkanstoß:
Wie ist es denn, Du kannst ja nicht, wenn Du einem Gewerbebetrieb irgendeinen Aufrag in Deiner Wohnung gibst, denen sagen, aber von 12 bis 14 Uhr dürft ihr nicht bohren und hämmern. Deren Boren und Hämmern hört sich nicht viel anders an als Dein eigenes!
Wenn es absehbar ist, daß Deine Arbeiten z.B. 3 Tage dauern, dann sagst Du einfach den Nachbarn Bescheid, notfalls durch einen freundlichen Aushang.
Man muß doch nicht für alles gleich nach höchstrichterlicher Entscheidung suchen! Stimmt´s?
Ich hab da auch eine Denkanstoss.
In vielen Hausordnungen ist immer noch angegeben, dass nächtliches Duschen oder Baden verboten ist.
Die Rechtssprechung sagt aber deutlich, dass es erlaubt ist, wenn auch eingeschränkt mit einer halben Stunde im Schnitt.
-----------------
"MfG
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
10 Antworten
-
2 Antworten
-
14 Antworten
-
1 Antworten
-
23 Antworten
-
39 Antworten