Haufriedensbruch und Stromdiebstahl

7. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
umaack
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 4x hilfreich)
Haufriedensbruch und Stromdiebstahl

Hallo alle zusammen.

folgendes ist mir im September passiert.

Ich habe zum 15.09.2011 eine neue Wohnung angemietet.

Da mein Chef meinen Lohn auf ein Falsches Konto überwiesen hat, ist mein Lohn erst 12 Tage gekommen, weil ich von ihm sofort einen Verrechnungscheck bekommen habe.
Da ich somit also halbe Miete nicht sofort begleichen konnte habe ich mit der Vermieterin Telefniert und ihr erklärt das die Miete kommt.

Als ich eines Abends von der Arbeit nach Haus egekommen bin, bemerkte ich das jemand in meiner Wohnung gewesen ist.

Plötzlich schrieb die Vermieterin mir einen Brief und erklärte, dass ich Sie belogen hätte und falsche angaben in der Selbstauskunft gemacht hätte.
Die Vermieterin schlug vor, ich solle den Mietvertrag stornieren und die Schlüssel heraus geben.

Sofort gin ich in die Küche und schaute nach, ob der 2te Satz den ich bei der Wohnungsübergabe noch da liegt.

Der 2te Schlüssel war nicht mehr an seinem Platz in der Küche.
Am folgenden Abend kam ich von der Arbeit nach Hause und bemerkte das ich keinen Strom mehr habe.

Ich habe der Vermieterin einen Brief geschrieben und eine Frist für das einschalten des Stroms gesetzt.
Diese Frist hatte die Vermieterin unbeantwortet vertsreichen lassen.

Da der Strom an einem Freitag gesperrt wurde, konnte ich somit auch bei dem Stromversorger ( Stadtwerke ) keinen mehr erreichen.
Ich zog in ein Hotel.

Ich habe dann bei der Polizei eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch und Diebs´tahl gestellt und Zeugen für die Richtig benannt.
Die Vermieterin hatte bei Ihrer Aussage so gelogen, dass durch die Staatsanwaltschaft Lüneburg das Verfahren ohne anhörung der Zeugen nach § 170 Abs. StPo eingestellt wurde.
Selbst der Enerigeversorger ( Stadtwerke ) haben Schriftlich bestätigt, dass ich bei den Stadtwerken keine offene Forderungen oder altforderungen habe.
Die Stromsperre sei von der Vermieterin in Auftrag gegeben worden.

Wenn kann ich jetzt für den Entstandenen Schaden ( Hotelkosten ) haftbar machen ?

Liegt hier durch die Vermieterin ein Vegehen nach § 248c durch die Vermieterin vor ?

Lieben Gruß
Uwe

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Telefniert und ihr erklärt das die Miete kommt.

Das versprechen immer alle M und was kommt raus ?
Nix als heiße Luft.

quote:
die Vermieterin...erklärte, dass ich Sie belogen hätte und falsche angaben in der Selbstauskunft gemacht hätte.

Oh weh, das kann teuer werden.
Stimmt das denn ?
Wie hat sie davon erfahren ?

quote:
Die Vermieterin schlug vor, ich solle den Mietvertrag stornieren und die Schlüssel heraus geben.

Sehr guter Vorschlag, billiger kommste nicht mehr davon.

quote:
Sofort gin ich in die Küche und schaute nach, ob der 2te Satz den ich bei der Wohnungsübergabe noch da liegt.
Der 2te Schlüssel war nicht mehr an seinem Platz in der Küche.

Dann hast Du ihn verlegt.
Das wird nicht billig bei der WHG-Rückgabe.

quote:
Ich zog in ein Hotel.

Da haste den Vorteil, mußt keine Selbstauskunft abgeben, gelle.

quote:
dass durch die Staatsanwaltschaft Lüneburg das Verfahren ohne anhörung der Zeugen nach § 170 Abs. StPo eingestellt wurde.

Normal, denn solche Geschichten sind immer höchst unglaubwürdig.
Der Wind dreht sich.

quote:
Die Stromsperre sei von der Vermieterin in Auftrag gegeben worden.


Hat sie denn das abgestritten ?

quote:
Wenn kann ich jetzt für den Entstandenen Schaden ( Hotelkosten ) haftbar machen ?

Niemand !
Bist schließlich aus freien Stücken ins Hotel gezogen !

quote:
Liegt hier durch die Vermieterin ein Vegehen nach § 248c durch die Vermieterin vor ?

Du könntest ja nochmal eine Anzeige machen.
Paß aber auf, dass Du nicht wegen Behinderung der Justiz selbst zur Zielscheibe wirst.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
ist mein Lohn erst 12 Tage gekommen, weil ich von ihm sofort einen Verrechnungscheck bekommen habe.

Wenn du dann SOFORT mit dem Scheck das richtige getan hättest, wäre die Miete wohl nicht zu spät gekommen.

Es ist immer problematisch, wenn man keine Reserve für Notfälle hat ...



quote:
Die Stromsperre sei von der Vermieterin in Auftrag gegeben worden.

Das hast du vom Energieversorger schriftlich?



quote:
Wenn kann ich jetzt für den Entstandenen Schaden ( Hotelkosten ) haftbar machen ?

Niemand, es war ja deine Entscheidung. Die Wohnung war ja - wenn auch minimal eingeschränkt - nutzbar.



quote:
Liegt hier durch die Vermieterin ein Vegehen nach § 248c durch die Vermieterin vor ?

Nein.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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