Haupt-/Zweitwohnsitz - Meine Pflicht ggü. Vermieter?

22. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Stophi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Haupt-/Zweitwohnsitz - Meine Pflicht ggü. Vermieter?

Hallo Zusammen,
Ich habe eine Frage zu Haupt-/Zweitwohnsitzen... und vielleicht kann mir hier jemand dazu etwas sagen.

Und zwar habe ich eine Wohnung in der ich mit meinem Bruder (offizieller Untermieter) zusammen lebe. Nun würde ich jedoch gerne zu meiner Freundin ziehen und meinem Bruder die Wohnung als neuen Hauptmieter überlassen. Doch der Vermieter weigert sich diese "Umschreibung" zu machen, sondern erwartet nun, dass ich kündige und mein Bruder mitauszieht.

Da es ja das Meldegesetz in Deutschland gibt, komme ich ja nicht drumherum mich bei meiner Freundin zu melden. Nun überlegen mein Bruder und ich, dass ich die aktuelle Wohnung als Zweitwohnsitz melde (Übernachtungsmöglichkeit für mich wär weiterhin vorhanden und von mir sicher auch mal genutzt werden) und die Wohnung meiner Freundin mein Hauptwohnsitz wird, da ich dort auch meinen Lebensmittelpunkt haben werde.

Gibt es irgendein Gesetz oder eine Pflicht mir ggü. dem Vermieter, dass ich als Hauptmieter die Wohnung als Hauptwohnsitz verwenden muss?

Danke und viele Grüße,
Stophi

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120142 Beiträge, 39836x hilfreich)

Zitat (von Stophi):
Gibt es irgendein Gesetz oder eine Pflicht mir ggü. dem Vermieter, dass ich als Hauptmieter die Wohnung als Hauptwohnsitz verwenden muss?

Per Gesetz nicht.
Eventuell steht was dazu in den vertraglichen Vereibarungen - da müsste mandann mal schauen, ob die Klausel zulässig wäre.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Stophi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ne, im Mietvertrag steht nix bzgl. Meldepflichten.

Danke schonmal! =)

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Nun überlegen mein Bruder und ich, dass ich die aktuelle Wohnung als Zweitwohnsitz melde Was dann evtl. zur Zweitwohnsitzsteuer führt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Stophi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Was dann evtl. zur Zweitwohnsitzsteuer führt.


Ja, ist bekannt und wird es auch. Doch die Lage und vorallem die Kosten von der Wohnung sind unschlagbar... Darum will der Vermieter meinen Bruder wohl nicht...

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9907 Beiträge, 4487x hilfreich)

Halten wir mal fest: Der Vermieter weiß, dass der Mieter ausziehen will und erwartet deshalb die Kündigung. Nun plant der Mieter, nicht zu kündigen. Das wird den Vermieter hellhörig machen. Melderechtliche Problematiken werden nicht das Hauptproblem werden. Viel entscheidener ist die Frage, ob der Vermieter von sich aus aufgrund unberechtigter Überlassung des gesamten Wohnraums an einen Dritten kündigen kann.

Zitat (von Stophi):
Und zwar habe ich eine Wohnung in der ich mit meinem Bruder (offizieller Untermieter) zusammen lebe.
Wie ist diese Genehmigung zur Untervermietung durch den Vermieter dokumentiert? Was steht da genau drin?

Hintergrund: Solange der Hauptmieter die Sachherrschaft über die Wohnung hat und der Bruder nur mit drin wohnt, mag alles okay sein. Aber der Hauptmieter will komplett ausziehen und die gesamte Wohnung dem Bruder überlassen. Es ist egal, ob er noch da gemeldet ist. Er wird da nicht mehr wohnen. Und wenn der Vermieter das beweisen kann, kann das zur Kündigung führen, sofern die Untervermietungsgenehmigung nicht irgendwas anderes hergibt.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120142 Beiträge, 39836x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Aber der Hauptmieter will komplett ausziehen und die gesamte Wohnung dem Bruder überlassen.

Da wird das
Zitat (von Stophi):
Übernachtungsmöglichkeit für mich wär weiterhin vorhanden und von mir sicher auch mal genutzt werden
nicht ausreichen...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Stophi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Schonmal danke für eure Antworten! Hilft mir alles weiter um das "Gesamte" mehr zu verstehen.

Was definiert dann Zweitwohnsitz?
Die Wohnung die ich neben dem "eigenen Hausstand", also der Hauptwohnung der Familie oder Partnerschaft nutze.

Wenn ich die Wohnung weiterhin noch nutze... was spricht dann gegen unser geplantes vorgehen?
Alles was in der Wohnung ist, gehört mir und bleiben auch meine Sachen.

----------------------------

Zitat (von cauchy):
Wie ist diese Genehmigung zur Untervermietung durch den Vermieter dokumentiert? Was steht da genau drin?


Dazu gibt es nicht viel. Mein Bruder war dort, hat sich vorgestellt mit Ausweis und einen Zettel bekommen, dass er bei mir als Untermieter leben darf, ohne viel Text. Dann kam sein Name an die Tür und Briefkasten und fertig...

Zitat (von cauchy):

Solange der Hauptmieter die Sachherrschaft über die Wohnung hat und der Bruder nur mit drin wohnt, mag alles okay sein. Aber der Hauptmieter will komplett ausziehen und die gesamte Wohnung dem Bruder überlassen. Es ist egal, ob er noch da gemeldet ist. Er wird da nicht mehr wohnen. Und wenn der Vermieter das beweisen kann, kann das zur Kündigung führen, sofern die Untervermietungsgenehmigung nicht irgendwas anderes hergibt.


Wie gesagt, bleibt alles was mir gehört in der Wohnung auch drin in der Wohnung und gehört weiterhin mir. Küche, Schränke, Bett, Tische, etc... ebenso werde ich dort auch weiterhin ab und zu sein, so wie man eben einen Zweitwohnsitz nutzt.

Danke!

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#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9907 Beiträge, 4487x hilfreich)

Zitat (von Stophi):
Wie gesagt, bleibt alles was mir gehört in der Wohnung auch drin in der Wohnung und gehört weiterhin mir. Küche, Schränke, Bett, Tische, etc..
Es gibt Wohnungen, die voll möbliert vermietet werden. Da gehören dann auch alle Möbel dem Vermieter, dennoch wohnt er nicht darin. ;)

Aber du musst nicht uns überzeugen, sondern den Vermieter und, wenn das nicht gelingt, dann irgendwann einen Richter. Wie wird es denn mit der Miete aussehen? Beteiligst du dich an der Miete oder zahlt dein Untermieter die dann komplett?

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#9
 Von 
Stophi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Es gibt Wohnungen, die voll möbliert vermietet werden. Da gehören dann auch alle Möbel dem Vermieter, dennoch wohnt er nicht darin. ;)

Stimmt... :augenroll: aber die wollen da ja nicht ihren Zweitwohnsitz haben ^^...

Zitat (von cauchy):
Aber du musst nicht uns überzeugen, sondern den Vermieter und, wenn das nicht gelingt, dann irgendwann einen Richter. Wie wird es denn mit der Miete aussehen? Beteiligst du dich an der Miete oder zahlt dein Untermieter die dann komplett?


Ja, hast scho Recht... find das alles so doof ... wir sind ja liebe und brave Mieter. Dann soll er uns eben sagen wieviel Kohle er mehr will, dann schaun wir mal. Das werde ich ihn auch das nächste Mal fragen... ^^

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