Hallo Zusammen,
Ich habe eine Frage zu Haupt-/Zweitwohnsitzen... und vielleicht kann mir hier jemand dazu etwas sagen.
Und zwar habe ich eine Wohnung in der ich mit meinem Bruder (offizieller Untermieter) zusammen lebe. Nun würde ich jedoch gerne zu meiner Freundin ziehen und meinem Bruder die Wohnung als neuen Hauptmieter überlassen. Doch der Vermieter
weigert sich diese "Umschreibung" zu machen, sondern erwartet nun, dass ich kündige und mein Bruder mitauszieht.
Da es ja das Meldegesetz in Deutschland gibt, komme ich ja nicht drumherum mich bei meiner Freundin zu melden. Nun überlegen mein Bruder und ich, dass ich die aktuelle Wohnung als Zweitwohnsitz melde (Übernachtungsmöglichkeit für mich wär weiterhin vorhanden und von mir sicher auch mal genutzt werden) und die Wohnung meiner Freundin mein Hauptwohnsitz wird, da ich dort auch meinen Lebensmittelpunkt haben werde.
Gibt es irgendein Gesetz oder eine Pflicht mir ggü. dem Vermieter, dass ich als Hauptmieter die Wohnung als Hauptwohnsitz verwenden muss?
Danke und viele Grüße,
Stophi
Haupt-/Zweitwohnsitz - Meine Pflicht ggü. Vermieter?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatGibt es irgendein Gesetz oder eine Pflicht mir ggü. dem Vermieter, dass ich als Hauptmieter die Wohnung als Hauptwohnsitz verwenden muss? :
Per Gesetz nicht.
Eventuell steht was dazu in den vertraglichen Vereibarungen - da müsste mandann mal schauen, ob die Klausel zulässig wäre.
Ne, im Mietvertrag steht nix bzgl. Meldepflichten.
Danke schonmal! =)
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Nun überlegen mein Bruder und ich, dass ich die aktuelle Wohnung als Zweitwohnsitz melde Was dann evtl. zur Zweitwohnsitzsteuer führt.
ZitatWas dann evtl. zur Zweitwohnsitzsteuer führt. :
Ja, ist bekannt und wird es auch. Doch die Lage und vorallem die Kosten von der Wohnung sind unschlagbar... Darum will der Vermieter meinen Bruder wohl nicht...
Halten wir mal fest: Der Vermieter weiß, dass der Mieter ausziehen will und erwartet deshalb die Kündigung. Nun plant der Mieter, nicht zu kündigen. Das wird den Vermieter hellhörig machen. Melderechtliche Problematiken werden nicht das Hauptproblem werden. Viel entscheidener ist die Frage, ob der Vermieter von sich aus aufgrund unberechtigter Überlassung des gesamten Wohnraums an einen Dritten kündigen kann.
Wie ist diese Genehmigung zur Untervermietung durch den Vermieter dokumentiert? Was steht da genau drin?ZitatUnd zwar habe ich eine Wohnung in der ich mit meinem Bruder (offizieller Untermieter) zusammen lebe. :
Hintergrund: Solange der Hauptmieter die Sachherrschaft über die Wohnung hat und der Bruder nur mit drin wohnt, mag alles okay sein. Aber der Hauptmieter will komplett ausziehen und die gesamte Wohnung dem Bruder überlassen. Es ist egal, ob er noch da gemeldet ist. Er wird da nicht mehr wohnen. Und wenn der Vermieter das beweisen kann, kann das zur Kündigung führen, sofern die Untervermietungsgenehmigung nicht irgendwas anderes hergibt.
ZitatAber der Hauptmieter will komplett ausziehen und die gesamte Wohnung dem Bruder überlassen. :
Da wird das
nicht ausreichen...ZitatÜbernachtungsmöglichkeit für mich wär weiterhin vorhanden und von mir sicher auch mal genutzt werden :
Schonmal danke für eure Antworten! Hilft mir alles weiter um das "Gesamte" mehr zu verstehen.
Was definiert dann Zweitwohnsitz?
Die Wohnung die ich neben dem "eigenen Hausstand", also der Hauptwohnung der Familie oder Partnerschaft nutze.
Wenn ich die Wohnung weiterhin noch nutze... was spricht dann gegen unser geplantes vorgehen?
Alles was in der Wohnung ist, gehört mir und bleiben auch meine Sachen.
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ZitatWie ist diese Genehmigung zur Untervermietung durch den Vermieter dokumentiert? Was steht da genau drin? :
Dazu gibt es nicht viel. Mein Bruder war dort, hat sich vorgestellt mit Ausweis und einen Zettel bekommen, dass er bei mir als Untermieter leben darf, ohne viel Text. Dann kam sein Name an die Tür und Briefkasten und fertig...
Zitat:
Solange der Hauptmieter die Sachherrschaft über die Wohnung hat und der Bruder nur mit drin wohnt, mag alles okay sein. Aber der Hauptmieter will komplett ausziehen und die gesamte Wohnung dem Bruder überlassen. Es ist egal, ob er noch da gemeldet ist. Er wird da nicht mehr wohnen. Und wenn der Vermieter das beweisen kann, kann das zur Kündigung führen, sofern die Untervermietungsgenehmigung nicht irgendwas anderes hergibt.
Wie gesagt, bleibt alles was mir gehört in der Wohnung auch drin in der Wohnung und gehört weiterhin mir. Küche, Schränke, Bett, Tische, etc... ebenso werde ich dort auch weiterhin ab und zu sein, so wie man eben einen Zweitwohnsitz nutzt.
Danke!
Es gibt Wohnungen, die voll möbliert vermietet werden. Da gehören dann auch alle Möbel dem Vermieter, dennoch wohnt er nicht darin.ZitatWie gesagt, bleibt alles was mir gehört in der Wohnung auch drin in der Wohnung und gehört weiterhin mir. Küche, Schränke, Bett, Tische, etc.. :
Aber du musst nicht uns überzeugen, sondern den Vermieter und, wenn das nicht gelingt, dann irgendwann einen Richter. Wie wird es denn mit der Miete aussehen? Beteiligst du dich an der Miete oder zahlt dein Untermieter die dann komplett?
ZitatEs gibt Wohnungen, die voll möbliert vermietet werden. Da gehören dann auch alle Möbel dem Vermieter, dennoch wohnt er nicht darin. :
Stimmt... aber die wollen da ja nicht ihren Zweitwohnsitz haben ^^...
ZitatAber du musst nicht uns überzeugen, sondern den Vermieter und, wenn das nicht gelingt, dann irgendwann einen Richter. Wie wird es denn mit der Miete aussehen? Beteiligst du dich an der Miete oder zahlt dein Untermieter die dann komplett? :
Ja, hast scho Recht... find das alles so doof ... wir sind ja liebe und brave Mieter. Dann soll er uns eben sagen wieviel Kohle er mehr will, dann schaun wir mal. Das werde ich ihn auch das nächste Mal fragen... ^^
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