Haupteingangsnutzung wird untersagt

25. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
FräuleinLangstrumpf
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Haupteingangsnutzung wird untersagt

Hallo zusammen ,

Ich bin letztes Jahr in ein Zweifamilienhaus gezogen.ich wohne im Erdgeschoss.
Die Mieterin von oben möchte nicht das ich den Haupteingang über die Treppe zu meiner Wohnung nutze.
Meine Terrasse Türe sei ja abschließbar oder ich könne ja über den heizungsraum zu meiner Wohnung laufen.In meinen Augen ist eine Terrassen Türe kein Haupteingang zur Wohnung.Meines Erachtens geht man über das Treppenhaus über Flur in die Wohnung.zudem muss ich anmerken das meine obere Mitmietern alle Gänge voll gestellt hat also ein durchkommen ist manchmal unmöglich selbst Sanitäter oder sonstige Helfer hätten hier Probleme irgendwo hin zu kommen.
Welche Rechte habe ich hier ?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6209 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat (von FräuleinLangstrumpf ):
Welche Rechte habe ich hier ?


Nutze die Haupteingangstür, dafür ist sie vorgesehen.

Wenn dich das Gerümpel im Flur stört, Fotos machen und dem VM schicken mit der Aufforderung hier für Einhaltuung der gesetzl. Sicherheitsvorschriften zu sorgen (freundlich natürlich; wer was will, sollte freundlich sein)

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#2
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 547x hilfreich)

Zitat:
Die Mieterin von oben möchte nicht das ich den Haupteingang über die Treppe zu meiner Wohnung nutze.

Das hat keine Relevanz.
Welchen Grund gibt die Dame an?

Zitat:
alle Gänge voll gestellt hat also ein durchkommen ist manchmal unmöglich selbst Sanitäter oder sonstige Helfer hätten hier Probleme irgendwo hin zu kommen

Wie Solan196 schreibt…

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41033x hilfreich)

Zitat (von FräuleinLangstrumpf ):
Welche Rechte habe ich hier ?

Wie kommt man überhaupt auf die Idee, das "irgendeine Mieterin von oben" hier überhaupt irgendwas von Relevanz zu sagen hat?



Zitat (von FräuleinLangstrumpf ):
zudem muss ich anmerken das meine obere Mitmietern alle Gänge voll gestellt hat also ein durchkommen ist manchmal unmöglich selbst Sanitäter oder sonstige Helfer hätten hier Probleme irgendwo hin zu kommen.

Das ist aber nur wenn man zu ihr gehen will, Deine Wohnungstüre ist problemlos erreichbar?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1863 Beiträge, 239x hilfreich)

Zitat (von FräuleinLangstrumpf ):
Die Mieterin von oben möchte nicht das ich den Haupteingang über die Treppe zu meiner Wohnung nutze.


Ich bin immer wieder erstaunt, was sich manche Leute rausnehmen.

Zitat (von FräuleinLangstrumpf ):
Welche Rechte habe ich hier ?


Du hast selbstverständlich das Recht, die Eingangstüre zu benutzen...das kann dir kein Vermieter und schon gar keine Hausbewohnerin verbieten.

Zitat (von FräuleinLangstrumpf ):
zudem muss ich anmerken das meine obere Mitmietern alle Gänge voll gestellt hat also ein durchkommen ist manchmal unmöglich selbst Sanitäter oder sonstige Helfer hätten hier Probleme irgendwo hin zu kommen.


Das verstößt mit Sicherheit gegen die Brandschutzbestimmungen.

Ich würde die Dame zunächst selber auffordern, die Sachen aus dem Hausflur zu entfernen - und mich ansonsten an den Vermieter wenden.

Zitat (von Despi):
Welchen Grund gibt die Dame an?


Das würde mich auch interessieren...

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#5
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4039 Beiträge, 648x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Ich würde die Dame zunächst selber auffordern, die Sachen aus dem Hausflur zu entfernen - und mich ansonsten an den Vermieter wenden.

Das wird sie nicht machen, sie könnte ein Messi sein.
Deshalb den direkten Weg zum Vermieter, Fotos machen, im Brandfall käme die Feuerwehr vermutlich nicht von innen durch.

-- Editiert von User am 26. Januar 2025 09:42

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#6
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1863 Beiträge, 239x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Das wird sie nicht machen (...)


Mag sein.

Ich würde sie trotzdem erst mal selber ansprechen.

Ich mag es nicht, wenn Leute immer gleich zum Vermieter rennen...das kann man immer noch machen, wenn man auf taube Ohren stößt.

Zitat:
(...) sie könnte ein Messi sein.


Sie könnte auch einfach nur dreist sein.

-- Editiert von User am 26. Januar 2025 10:16

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#7
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6209 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Zitat (von Loni12):
Das wird sie nicht machen (...)



Mag sein.


Eher unwahrscheinlich, dass diese Nachbarin zugänglich ist, zumal sie schon den Eintritt über die Haupteingangstür zu unterbinden versucht.

Zitat (von Nana71):
Ich mag es nicht, wenn Leute immer gleich zum Vermieter rennen


Bei mir gäbe es da keinerlei Diskussion mit Nachbarn, ich würde direkt mit meinem Vertragspartner reden, schon der Sicherheit wegen.

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#8
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 547x hilfreich)

Das kann ja jeder handhaben, wie er mag.

Wichtig ist die Botschaft: beide zur Diskussion gestellten Verhaltensweisen der Nachbarin sind unzulässig.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#9
 Von 
FräuleinLangstrumpf
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die gute Frau (meiner Mitbewohnerin)
Ist leider recht dicke mit der Vermieterin befreundet.sie kann sich hier praktisch alles erlauben. Ich denke nicht das man einfach so sagen kann als oben die haupteingangstüre darf ich als Mieter nicht benutzen und soll bitte durch eine terassentüre (nur weil abschließbar )oder durch den heizungsraum in meine Wohnung gelangen können!
Der heizungsraum wie gesagt ist voller als voll gestellt mit ihren Sachen
Hab oft genug schon versucht mit ihr zu reden bei der kommt es gar nicht an und es interessiert die gute Frau auch nicht

Signatur:

Ck

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37482 Beiträge, 6270x hilfreich)

Zitat (von FräuleinLangstrumpf ):
Welche Rechte habe ich hier ?
Du hast das Recht, deine Wohnung über die Hauseingangstür zu erreichen. Dieses Recht kann dir weder die gute Frau Nachbarin noch die Vermieterin nehmen.
Die Frau übrigens nicht deine Mitbewohnerin. Sie ist Mieterin wie du und hat eine eigene Wohnung im OG.

Alles andere ist Gerede und Gelaber und nicht relevant.
Zitat (von FräuleinLangstrumpf ):
Ich denke nicht das man einfach so sagen
Ist doch egal, ob die Frau das so einfach sagt. Sie kann es und du hast es selbst gehört.
Du hast nach deinen Rechten gefragt. Also nutze sie.
Wiederholungen ändern nichts an deinen Rechten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 547x hilfreich)

Zitat:
leider recht dicke mit der Vermieterin befreundet

Das ändert nichts an der Rechtslage.

Zitat:
Ich denke nicht das man einfach so sagen kann als oben die haupteingangstüre darf ich als Mieter nicht benutzen und soll bitte durch eine terassentüre (nur weil abschließbar )oder durch den heizungsraum in meine Wohnung gelangen können!

Dass das nicht rechtens ist, haben wir dir ja bereits mitgeteilt, zuletzt Anami recht klar:
Zitat:
Du hast das Recht, deine Wohnung über die Hauseingangstür zu erreichen. Dieses Recht kann dir weder die gute Frau Nachbarin noch die Vermieterin nehmen.


Zitat:
Hab oft genug schon versucht mit ihr zu reden

Ich handhab das so: ist der Nachbar nicht kooperativ, kommuniziere ich ausschließlich mit dem Vermieter.


Wie wirkt sich der Wunsch der Dame denn aus. Hat sie das einmalig erwähnt oder spricht sie dich regelmäßig an, wenn du den Haupteingang nutzt?


Signatur:

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#12
 Von 
FräuleinLangstrumpf
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich durfte den Haupteingang des Hauses nie benutzen mir wurde nie ein Schlüssel ausgehändigt.es hieß die tersssentüre dei ja abschließbar ….

Signatur:

Ck

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41033x hilfreich)

Zitat (von FräuleinLangstrumpf ):
Ich denke nicht das man einfach so sagen kann als oben die haupteingangstüre darf ich als Mieter nicht benutzen und soll bitte durch eine terassentüre (nur weil abschließbar )oder durch den heizungsraum in meine Wohnung gelangen können!

Und warum denkt man das, wo sie es doch laufend macht?



Zitat (von FräuleinLangstrumpf ):
Der heizungsraum wie gesagt ist voller als voll gestellt mit ihren Sachen

Nun, bei mir war es sehr hilfreich den zuständigen Bezirksschornsteinfeger zu informieren und das zuständige Amt der Gemeinde.
Denn sowas ist im Heizungsraum wegen Brandschutz nicht gestattet.



Zitat (von FräuleinLangstrumpf ):
Hab oft genug schon versucht mit ihr zu reden bei der kommt es gar nicht an und es interessiert die gute Frau auch nicht

Dann ist es halt so.
Mach es wie die Frau mit Dir, ignoriere sie und nutzte den normalen Zugang zu Deiner Wohnung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41033x hilfreich)

Zitat (von FräuleinLangstrumpf ):
Ich durfte den Haupteingang des Hauses nie benutzen mir wurde nie ein Schlüssel ausgehändigt.es hieß die tersssentüre dei ja abschließbar ….

Schön, das die wichtigsten Sachen dann auch schon mal in #12 kommen ...

Damit hat man dann wohl den Zugang über die Terrassentüre als vertragsgemäß akzeptiert und auf sein Recht auf Zugang über die Hauseingangstüre verzichtet.

Bleibe nur noch zu diskutieren, ob man auch über ein Ausgangsrecht über die Hauseingangstüre verzichtet hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#15
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 547x hilfreich)

Was für ein Plottwist…

Wie war das? Für neue Themen bitte einen neuen Beitrag aufmachen.. :grins:

Signatur:

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