Hallo zusammen ,
Ich bin letztes Jahr in ein Zweifamilienhaus gezogen.ich wohne im Erdgeschoss.
Die Mieterin von oben möchte nicht das ich den Haupteingang über die Treppe zu meiner Wohnung nutze.
Meine Terrasse Türe sei ja abschließbar oder ich könne ja über den heizungsraum zu meiner Wohnung laufen.In meinen Augen ist eine Terrassen Türe kein Haupteingang zur Wohnung.Meines Erachtens geht man über das Treppenhaus über Flur in die Wohnung.zudem muss ich anmerken das meine obere Mitmietern alle Gänge voll gestellt hat also ein durchkommen ist manchmal unmöglich selbst Sanitäter oder sonstige Helfer hätten hier Probleme irgendwo hin zu kommen.
Welche Rechte habe ich hier ?
Haupteingangsnutzung wird untersagt
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



ZitatWelche Rechte habe ich hier ? :
Nutze die Haupteingangstür, dafür ist sie vorgesehen.
Wenn dich das Gerümpel im Flur stört, Fotos machen und dem VM schicken mit der Aufforderung hier für Einhaltuung der gesetzl. Sicherheitsvorschriften zu sorgen (freundlich natürlich; wer was will, sollte freundlich sein)
Zitat:Die Mieterin von oben möchte nicht das ich den Haupteingang über die Treppe zu meiner Wohnung nutze.
Das hat keine Relevanz.
Welchen Grund gibt die Dame an?
Zitat:alle Gänge voll gestellt hat also ein durchkommen ist manchmal unmöglich selbst Sanitäter oder sonstige Helfer hätten hier Probleme irgendwo hin zu kommen
Wie Solan196 schreibt…
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ZitatWelche Rechte habe ich hier ? :
Wie kommt man überhaupt auf die Idee, das "irgendeine Mieterin von oben" hier überhaupt irgendwas von Relevanz zu sagen hat?
Zitatzudem muss ich anmerken das meine obere Mitmietern alle Gänge voll gestellt hat also ein durchkommen ist manchmal unmöglich selbst Sanitäter oder sonstige Helfer hätten hier Probleme irgendwo hin zu kommen. :
Das ist aber nur wenn man zu ihr gehen will, Deine Wohnungstüre ist problemlos erreichbar?
ZitatDie Mieterin von oben möchte nicht das ich den Haupteingang über die Treppe zu meiner Wohnung nutze. :
Ich bin immer wieder erstaunt, was sich manche Leute rausnehmen.
ZitatWelche Rechte habe ich hier ? :
Du hast selbstverständlich das Recht, die Eingangstüre zu benutzen...das kann dir kein Vermieter und schon gar keine Hausbewohnerin verbieten.
Zitatzudem muss ich anmerken das meine obere Mitmietern alle Gänge voll gestellt hat also ein durchkommen ist manchmal unmöglich selbst Sanitäter oder sonstige Helfer hätten hier Probleme irgendwo hin zu kommen. :
Das verstößt mit Sicherheit gegen die Brandschutzbestimmungen.
Ich würde die Dame zunächst selber auffordern, die Sachen aus dem Hausflur zu entfernen - und mich ansonsten an den Vermieter wenden.
ZitatWelchen Grund gibt die Dame an? :
Das würde mich auch interessieren...
ZitatIch würde die Dame zunächst selber auffordern, die Sachen aus dem Hausflur zu entfernen - und mich ansonsten an den Vermieter wenden. :
Das wird sie nicht machen, sie könnte ein Messi sein.
Deshalb den direkten Weg zum Vermieter, Fotos machen, im Brandfall käme die Feuerwehr vermutlich nicht von innen durch.
-- Editiert von User am 26. Januar 2025 09:42
ZitatDas wird sie nicht machen (...) :
Mag sein.
Ich würde sie trotzdem erst mal selber ansprechen.
Ich mag es nicht, wenn Leute immer gleich zum Vermieter rennen...das kann man immer noch machen, wenn man auf taube Ohren stößt.
Zitat:(...) sie könnte ein Messi sein.
Sie könnte auch einfach nur dreist sein.
-- Editiert von User am 26. Januar 2025 10:16
ZitatZitat (von Loni12): :
Das wird sie nicht machen (...)
Mag sein.
Eher unwahrscheinlich, dass diese Nachbarin zugänglich ist, zumal sie schon den Eintritt über die Haupteingangstür zu unterbinden versucht.
ZitatIch mag es nicht, wenn Leute immer gleich zum Vermieter rennen :
Bei mir gäbe es da keinerlei Diskussion mit Nachbarn, ich würde direkt mit meinem Vertragspartner reden, schon der Sicherheit wegen.
Das kann ja jeder handhaben, wie er mag.
Wichtig ist die Botschaft: beide zur Diskussion gestellten Verhaltensweisen der Nachbarin sind unzulässig.
Die gute Frau (meiner Mitbewohnerin)
Ist leider recht dicke mit der Vermieterin befreundet.sie kann sich hier praktisch alles erlauben. Ich denke nicht das man einfach so sagen kann als oben die haupteingangstüre darf ich als Mieter nicht benutzen und soll bitte durch eine terassentüre (nur weil abschließbar )oder durch den heizungsraum in meine Wohnung gelangen können!
Der heizungsraum wie gesagt ist voller als voll gestellt mit ihren Sachen
Hab oft genug schon versucht mit ihr zu reden bei der kommt es gar nicht an und es interessiert die gute Frau auch nicht
Du hast das Recht, deine Wohnung über die Hauseingangstür zu erreichen. Dieses Recht kann dir weder die gute Frau Nachbarin noch die Vermieterin nehmen.ZitatWelche Rechte habe ich hier ? :
Die Frau übrigens nicht deine Mitbewohnerin. Sie ist Mieterin wie du und hat eine eigene Wohnung im OG.
Alles andere ist Gerede und Gelaber und nicht relevant.
Ist doch egal, ob die Frau das so einfach sagt. Sie kann es und du hast es selbst gehört.ZitatIch denke nicht das man einfach so sagen :
Du hast nach deinen Rechten gefragt. Also nutze sie.
Wiederholungen ändern nichts an deinen Rechten.
Zitat:leider recht dicke mit der Vermieterin befreundet
Das ändert nichts an der Rechtslage.
Zitat:Ich denke nicht das man einfach so sagen kann als oben die haupteingangstüre darf ich als Mieter nicht benutzen und soll bitte durch eine terassentüre (nur weil abschließbar )oder durch den heizungsraum in meine Wohnung gelangen können!
Dass das nicht rechtens ist, haben wir dir ja bereits mitgeteilt, zuletzt Anami recht klar:
Zitat:Du hast das Recht, deine Wohnung über die Hauseingangstür zu erreichen. Dieses Recht kann dir weder die gute Frau Nachbarin noch die Vermieterin nehmen.
Zitat:Hab oft genug schon versucht mit ihr zu reden
Ich handhab das so: ist der Nachbar nicht kooperativ, kommuniziere ich ausschließlich mit dem Vermieter.
Wie wirkt sich der Wunsch der Dame denn aus. Hat sie das einmalig erwähnt oder spricht sie dich regelmäßig an, wenn du den Haupteingang nutzt?
Ich durfte den Haupteingang des Hauses nie benutzen mir wurde nie ein Schlüssel ausgehändigt.es hieß die tersssentüre dei ja abschließbar ….
ZitatIch denke nicht das man einfach so sagen kann als oben die haupteingangstüre darf ich als Mieter nicht benutzen und soll bitte durch eine terassentüre (nur weil abschließbar )oder durch den heizungsraum in meine Wohnung gelangen können! :
Und warum denkt man das, wo sie es doch laufend macht?
ZitatDer heizungsraum wie gesagt ist voller als voll gestellt mit ihren Sachen :
Nun, bei mir war es sehr hilfreich den zuständigen Bezirksschornsteinfeger zu informieren und das zuständige Amt der Gemeinde.
Denn sowas ist im Heizungsraum wegen Brandschutz nicht gestattet.
ZitatHab oft genug schon versucht mit ihr zu reden bei der kommt es gar nicht an und es interessiert die gute Frau auch nicht :
Dann ist es halt so.
Mach es wie die Frau mit Dir, ignoriere sie und nutzte den normalen Zugang zu Deiner Wohnung.
ZitatIch durfte den Haupteingang des Hauses nie benutzen mir wurde nie ein Schlüssel ausgehändigt.es hieß die tersssentüre dei ja abschließbar …. :
Schön, das die wichtigsten Sachen dann auch schon mal in #12 kommen ...
Damit hat man dann wohl den Zugang über die Terrassentüre als vertragsgemäß akzeptiert und auf sein Recht auf Zugang über die Hauseingangstüre verzichtet.
Bleibe nur noch zu diskutieren, ob man auch über ein Ausgangsrecht über die Hauseingangstüre verzichtet hat.
Was für ein Plottwist…
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