Hauptmieter ./. Klingelbeschriftung

8. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12302.07.2014 22:40:46
Status:
Praktikant
(536 Beiträge, 219x hilfreich)
Hauptmieter ./. Klingelbeschriftung

2 Personen mieten eine Wohnung an.

2 Jahre lang stehen beide Namen an Klingelschild, Briefkasten und Wohnungstür.

Person 1 zieht aus. Meldet sich polizeilich um.
Dies wird Vermieter mitgeteilt, mit der Bitte nunmehr nur noch Person 2 auf den Schilder zu vermerken.

Vermieter sagt, auf Klingeltableau kommen die Namen, die auch im Mietvertrag stehen und fertig.

Die 2 Personen wollen das nicht.

Eigene selbst angefertigte Namenschilder (selbe Schriftgröße und Schriftart wie vorher) werden entfernt,
da Sie die Optik stören würden.
Da man nicht den Schlüssel für Tableau hat, kann man das Schild auch nicht korrekt anbringen, ist halt über dem Platik statt unter dem Plastik.

Wie kann man argumentieren bzw. das Ziel erreichen?

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-- Editiert Black No.1 am 08.02.2013 11:13

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von Black No.1 am 08.02.2013 11:12

2 Personen mieten eine Wohnung an.
(..)
Person 1 zieht aus. Meldet sich polizeilich um. Dies wird Vermieter mitgeteilt

Abgesehen von eurem Kindergartenkram mit dem Briefkasten und dem Kligeltableau sehe ich noch ein viel größeres und ausnahmsweise mal ernsthafteres Problem. Egal wo Person 1 jetzt ist, er ist weiter noch Mieter der Wohnung und haftet auch gemeinschuldnerisch für Miete, Nebenkosten und weiteres.
Wenn Person 2 nun die Miete nicht mehr zahlen kann, wir der Vermieter sich an Person 1 wenden und von ihm die Knete verlangen. Und Person 1 kann nicht damit argumentieren, dass er seit X Tagen/Wochen/Monaten/Jahren nicht mehr dort wohnt.
Aber dies nur mal so am Rande!

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten."

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die Person, welche ausgezogen ist, könnte sich an den Vermieter wenden und den Mietvertrag kündigen mit deutlichem Verweis, dass das Mietverhältnis nur noch mit Person 1 fortbesteht und der Mietvertrag auf ihn umzutragen ist.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12302.07.2014 22:40:46
Status:
Praktikant
(536 Beiträge, 219x hilfreich)

Das beide gesamtschuldnerisch haften ist bekannt.
Darum geht es nicht, sondern um den Kinderkram.

Es wurde dem Vermieter auch mitgeteilt, dass der Umstand der gesamtschuldnerischen Haftung bekannt ist und die BEschriftungsaktion kein Versuch ist, den Anschein zu erwecken, der Mietvertrag würde mit Person 2 allein fortgeführt.

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#4
 Von 
guest-12302.07.2014 22:40:46
Status:
Praktikant
(536 Beiträge, 219x hilfreich)

Der Vermieter wird den Vertrag nicht mit Person 2 allein fortsetzen wollen, da die Wohnung in zentraler Lage von Berlin ist, und er bei einer Neuvermietung sich statt 6,50 € mal eben locker 8,5 € nehmen kann.

Aber wie gesagt, wir sollten nicht die Themen durcheinander bringen.



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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12302.07.2014 22:40:46
Status:
Praktikant
(536 Beiträge, 219x hilfreich)

Person 1 besorgt sich den passenden Spezialdip mit dem er das Tableau öffnen kann. Dann kommt sein Name ran.

Hausmeister sicher zu faul, dass wieder zu ändern.
Nach 6 Wochen hat er's dann eh vergessen.

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-- Editiert Black No.1 am 08.02.2013 13:56

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