Hallo zusammen!
Folgender Sachverhalt: Ich habe bis Ende November 2011 mit meinem EX Freund in einer angemieteten Wohnung gewohnt.(EX Freund war hierbei Untermieter) Durch Trennung kündigte ich die Wohnung, zog aber bereits vor den 3 Monaten Kündigungsrecht aus dieser Wohnung aus. Mein EX Freund blieb in der Wohnung, da er die Wohnung übernehmen wollte und dies mit dem Vermieter vereinbarte(Hierbei kam jedoch nichts schriftliches bezüglich eines neuen Mietvertrages zustande). Ende Februar2012 (Ich hatte die 3 Monate November - Februar gezahlt) teilte der Vermieter mir mit, dass mein EX Freund keinen neuen Mietvertrag erhalten könnte und ausziehen muss. Dies tat er erst 3 Monate später. In dieser Zeit zahlte er keine Miete an den Vermieter!. Nun Mitte September erhielt ich ein Schreiben meines EX Vermieters das Ich die 3 Monate(in dem der EX ohne Mietvertrag in der Wohnung gewohnt hat zu zahlen habe. Nun meine Frage: Wie sieht dies gesetzlich aus?, Muss ich diese 3 Monate vonMärz2012 - Mai2012 bezahlen? obwohl ich bereits im Februar 2012 aus dem schriftlichen Mietverhältnis draussen war??, Welche Chancen hätte es dagegen anzugehen??..Vielen Dank im Vorraus für Ihre Hilfe
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Hauptmieter/ Vermieter...Zahlungsproblem!!!!!
4. Oktober 2012
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Frage vom 4. Oktober 2012 | 19:02
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauptmieter/ Vermieter...Zahlungsproblem!!!!!
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 4. Oktober 2012 | 19:31
Von
Status: Bachelor (3595 Beiträge, 1455x hilfreich)
Selbstverständlich. Dein Untermieter hätte mir dir ausziehen müssen. DU warst der Hauptmieter und DU hättest die Wohnung zur Verfügung stellen müssen. Du kannst die Miete ja von deinem Untermieter einklagen.
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#2
Antwort vom 4. Oktober 2012 | 21:12
Von
Status: Bachelor (3214 Beiträge, 995x hilfreich)
Wenn durch die mündliche Vereinbarung zwischen dem Ex und dem Vermieter bereits ein neuer Mietvertrag zustande gekommen ist, dann nicht.
Das zu beweisen könnte nur schwer werden, wenn Vermieter und Ex plötzlich Gedächtnisschwund haben.
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