Hauptmieter gekündigt. Problem Untermieter

8. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
kazong
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauptmieter gekündigt. Problem Untermieter

Hallo,

also ich habe folgendes Problem. Ich wohne zusammen mit einem Freund in einer Mietwohnung. Er ist Hauptmieter, ich sein Untermieter. Die Wohnung gehört einem Freund des Hauptmieters. Nun hat mein Freund am Anfang der Woche eine Kündigung bekommen. Das Kündigungsschreiben sieht wie folgt aus:

"Betreff: Kündigung

Hiermit kündige ich fristgemäß zum 01.07.2011 das Mietverhältnis mit XYZ

Mit freundlichen Grüßen



Vermieter"

Ich weiss durch meinen Freund das es sich dabei um eine Kündigung aus Eigenbedarf handelt, da seine Tochter gerne mit ihrem Freund in die Wohnung ziehen würde, da ihr Freund seine alte Wohnung zum 01.07.2011 gekündigt hat. Meine Recherche im Internet hat ergeben das bei einer Kündigung durch den Vermieter eine Begründung erfolgen muss, die in diesem Fall wohl kaum gegeben ist. Wie dem auch sei, mein Freund hat sich entschlossen nichts gegen die Kündigung zu unternehmen. Nun habe ich aber grade die Nachricht von ihm bekommen, das er vom Vermieter gefragt wurde, ob er zusammen mit seiner Tochter und deren Freund die Wohnung bewohnen möchte und er hat dem wohl zugesagt. Was am Ende bedeutet das ich zum 01.07.2011 ausziehen müsste und er hier wohnen bleibt. Ich frage mich nun ob ich das alles so akzeptieren muss, zumal die Kündigung durch den Vermieter ja in der Form falsch zu sein scheint.
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichem Gruß

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47421 Beiträge, 16789x hilfreich)

Die Kündigung durch den Vermieter ist unwirksam, da sie nicht begründet wurde.

Du hast einen gültigen Mietvertrag, der vom Hauptmieter Dir gegenüber auch erst einmal gekündigt werden müsste. Wenn der Hauptmieter Dir gegenüber seine Kündigungsfrist nicht einhalten kann, dann macht er sich schadenersatzpflichtig. Außerdem muss auch der Hauptmieter Dir gegenüber einen gesetzlich zulässigen Kündigungsgrund haben.

Es sollte Dir jedoch klar sein, dass Du Deine Kündigung allenfalls hinauszögern kanst.

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#2
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Außerdem muss auch der Hauptmieter Dir gegenüber einen gesetzlich zulässigen Kündigungsgrund haben.

Hatte ich jetzt ein wenig anders in Erinnerung.



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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47421 Beiträge, 16789x hilfreich)

Der Hauptmieter kann auch nach § 573a BGB ohne Grund kündigen, dann aber mit einer um 3 Monate verlängerten Kündigungsfrist. Insofern hat Mortinghale Recht.

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#4
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Außerdem muss auch der Hauptmieter Dir gegenüber einen gesetzlich zulässigen Kündigungsgrund haben.

von hh am 08.04.2011 21:40 <hr size=1 noshade>


Das nach § 573 Abs. 1 BGB erforderliche berechtigte Interesse liegt in der Beendigung des eigenen Mietverhältnisses.

§ 573 Abs. 2 BGB zählt die zulässigen Kündigungsgründen keineswegs abschließend auf.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119152 Beiträge, 39688x hilfreich)

quote:
das bei einer Kündigung durch den Vermieter eine Begründung erfolgen muss, die in diesem Fall wohl kaum gegeben ist.

Warum sollte Eigenbedarf für die Tochter des Vermieters kein Grund sein?



quote:
Ich frage mich nun ob ich das alles so akzeptieren muss,

Wurde DIR denn überhaupt schon gekündigt?
Wenn ja von wem?



quote:
zumal die Kündigung durch den Vermieter ja in der Form falsch zu sein scheint.

Damit hast DU nichts zu tun.
Zumal die Kündigung ja wohl nun zurückgezogen wurde?






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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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