Hauptmieter hat Stromschulden, Wechsel gesperrt

13. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
2015recht123456
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 1x hilfreich)
Hauptmieter hat Stromschulden, Wechsel gesperrt

Hey, folgende Sache:

Ich wohne zur Untermiete und die Hauptmieterin hat Stromschulden bei den Stadtwerken, also bei dem Netzbetreiber selbst. Sie ist dort in der Grundversorgung und hat deshalb eine 14-tägige Kündigungsfrist.

Vor ein paar Tagen haben die Stadtwerke eine Stromsperre in 4 Wochen angedroht.

Daraufhin habe ich selbst versucht dort den Strom bei einem Lieferanten meiner Wahl anzumelden. Der Wechsel wurde aber vom Netzbetreiben blockiert.

Jetzt überlege ich, welche Möglichkeiten es gibt:

1. Die Möglichkeit dass die Hauptmieterin ihre Schulden zurückzahlt, scheidet aus. (Sie ist sehr unmotiviert. Für den in Frage kommenden Zeitraum soll sie einen Vertrag mit einem anderen Lieferanten gehabt haben, und hat dorthin regelmäßig Geld überwiesen. Dieser hätte aber aus irgendwelchen Gründen nicht geliefert, sodass die Stadtwerke als Grundversorger eingesprungen haben und sie am Ende des Jahres eine unbeglichene Rechnung von diesen im Briefkasten hatte. So hofft sie nun erstmal das gezahlte Geld zurück zu bekommen, bevor sie nochmal zahlt... Außerdem ist ihr an der Wohnung nicht viel gelegen, sie wohnt hier nicht mehr und vor allem habe ich keinen Einfluss auf ihre Entscheidungen.)

2. Ist so eine Wechselsperre überhaupt rechtens? Habe ich Erfolgsaussichten, wenn ich dagegen vorgehe?

3. Sie könnte die Grundversorgung selbst kündigen. In diesem Fall würde der Zähler auf den Namen des Eigentümers gemeldet werden. Ich habe gehört, dass es dann kompliziert wäre, wenn ich, als eine formal relativ außenstehende Person, mich dann über diesen Zähler anmelden wollte. Aber dass es möglich ist, ist auch nicht ausgeschlossen - ich weiß es nicht.

Wenn jd. hinsichtlich dieser Möglichkeit mehr weiß, wäre es super.

Ich wäre auch für weitere konstruktive Ideen sehr dankbar!!

Schönen Abend und bitte keine Dummschwätzer und Moralapostel!

-- Editiert von User am 13. Januar 2025 18:40

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37483 Beiträge, 6270x hilfreich)

Zitat (von 2015recht123456):
Der Wechsel wurde aber vom Netzbetreiben blockiert.
Ja, zahlen wäre die Alternative gewesen, zumindest dort Ratenzahlung anbieten.
Zitat (von 2015recht123456):
eine Stromsperre in 4 Wochen angedroht.
Um wieviel gehts denn?

zu 1: Was bleibt, wenn sie nicht mehr dort wohnt und du als Untermieter einzig und allein den Strom brauchst? ...Dass du zahlst und das entspr. bei der Mietzahlung *berücksichtigst*.

zu 2: Höchstwahrscheinlich ja. Wer will sich schon bekannte Stromschuldner als Kunden an Land ziehen? Ganz genau wird sich im Vertragsangebot finden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
2015recht123456
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von 2015recht123456):
Der Wechsel wurde aber vom Netzbetreiben blockiert.
Ja, zahlen wäre die Alternative gewesen, zumindest dort Ratenzahlung anbieten.
Zitat (von 2015recht123456):
eine Stromsperre in 4 Wochen angedroht.
Um wieviel gehts denn?

zu 1: Was bleibt, wenn sie nicht mehr dort wohnt und du als Untermieter einzig und allein den Strom brauchst? ...Dass du zahlst und das entspr. bei der Mietzahlung *berücksichtigst*.

zu 2: Höchstwahrscheinlich ja. Wer will sich schon bekannte Stromschuldner als Kunden an Land ziehen? Ganz genau wird sich im Vertragsangebot finden.


Bitte, keine sinnbefreiten Beiträge! Lesen - denken - schreiben, in dieser Reihenfolge. Danke

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#3
 Von 
2015recht123456
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von 2015recht123456):
Der Wechsel wurde aber vom Netzbetreiben blockiert.
Ja, zahlen wäre die Alternative gewesen, zumindest dort Ratenzahlung anbieten.
Zitat (von 2015recht123456):
eine Stromsperre in 4 Wochen angedroht.
Um wieviel gehts denn?

zu 1: Was bleibt, wenn sie nicht mehr dort wohnt und du als Untermieter einzig und allein den Strom brauchst? ...Dass du zahlst und das entspr. bei der Mietzahlung *berücksichtigst*.

zu 2: Höchstwahrscheinlich ja. Wer will sich schon bekannte Stromschuldner als Kunden an Land ziehen? Ganz genau wird sich im Vertragsangebot finden.


Bitte, keine sinnbefreiten Beiträge! Lesen - denken - schreiben, in dieser Reihenfolge. Danke

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#4
 Von 
2015recht123456
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 1x hilfreich)

ps

Zu 2. Letzten Endes habe ich doch ein Grundrecht auf Energieversorgung, einen Untermietvertrag und bin auch nicht verschuldet. Wahrscheinlich müsste ich dann ein Rechtsmittel einlegen?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41033x hilfreich)

Zitat (von 2015recht123456):
Der Wechsel wurde aber vom Netzbetreiben blockiert.

Von wem konkret wurde er blockiert?
Und mit welcher konkreten Begründung?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
2015recht123456
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Von wem konkret wurde er blockiert?
Und mit welcher konkreten Begründung?


Von den Stadtwerken. Die genaue Begründung werde ich morgen erfragen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41033x hilfreich)

Zitat (von 2015recht123456):
Die genaue Begründung werde ich morgen erfragen.

Bitte den Wortlaut notieren und hier posten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2486 Beiträge, 1129x hilfreich)

Du bist nicht Vertragspartner, das ist ihre Angelegenheit. Ist aber dein Problem. Du kannst dich nur mit ihr auseinandersetzen, auch bzgl. alternativer Stromzufuhr und Höhe der Mietkosten.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41033x hilfreich)

In der Regel läuft es recht problemlos, wenn man sich als neuer Stromkunde auf den Zähler XY anmeldet, wenn der andere Vertrag gekündigt ist.

Das Problem dürfte hier vermutlich sein, dass der alte Vertrag noch besteht.

Insofern könnte sie den alten Vertrag selbst kündigen, ist nur die Frage, ob sie dazu bereit wäre, denn

Zitat (von 2015recht123456):
Sie ist sehr unmotiviert



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
neuhierangemeldet
Status:
Schüler
(362 Beiträge, 23x hilfreich)

Zitat (von 2015recht123456):
Ich wohne zur Untermiete und die Hauptmieterin hat Stromschulden bei den Stadtwerken, also bei dem Netzbetreiber selbst.

Daraufhin habe ich selbst versucht dort den Strom bei einem Lieferanten meiner Wahl anzumelden. Der Wechsel wurde aber vom Netzbetreiben blockiert.


Du hast denke ich hier mehrere Probleme:

1.
Du bist nicht der Hauptmieter, kannst Dich also nicht an den Vermieter wenden (denke ich mal)

2.
Die Hauptmieterin ist weiter dort gemeldet -> daher wird der Versorger denken, dass jetzt halt versucht wird, unter anderem Namen einen neuen Vertrag mit neuen Schulden einzugehen

Zitat (von 2015recht123456):
Zitat (von Anami):
Zitat (von 2015recht123456):


Bitte, keine sinnbefreiten Beiträge! Lesen - denken - schreiben, in dieser Reihenfolge. Danke


Diese Bitte wird Dir bei diesem User nichts bringen :augenroll:

Signatur:

Blockiert User: Anami

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
2015recht123456
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Bitte den Wortlaut notieren und hier posten.


Hallo,

ich habe nun mit den Stadtwerken telefoniert und habe mehr Klarheit.

Das Problem sei, dass der Zähler derzeit auf den Namen einer Mieterin laufe und ich eine fremde Person sei.

Es gäbe für mich zwei Möglichkeiten:

1. Ich sei der Nachmieter und müsste dann nur noch das Übergabeprotokol einreichen.

2. Wenn ich der Untermieter bin, müsste sie sich abmelden und ich könnte meinen Anspruch auf den Zähler mit einem Untermietvertrag legitimieren.


Vielen Dank an alle für die Beiträge!

-- Editiert von User am 14. Januar 2025 11:46

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6209 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat (von 2015recht123456):
2. Wenn ich der Untermieter bin, müsste sie sich abmelden und ich könnte meinen Anspruch auf den Zähler mit einem Untermietvertrag legitimieren.


Wenn da so geht, achte darauf, dass du dich da nicht id Nesseln setzt.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
2015recht123456
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Wenn da so geht, achte darauf, dass du dich da nicht id Nesseln setzt.


Ich habe deswegen auch gefragt. Durch meine Anmeldung hätte ich mit ihren Schulden angeblich nichts zu tun.

-- Editiert von User am 14. Januar 2025 11:50

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41033x hilfreich)

Ja, das habe ich mir gedacht.

Diese Art von Sperre ist legal, da sie dem Schutz der Vertragspartner dient.
Das resultiert daraus, das es in der Vergangenheit zahlreiche Betrügerische Handlungen gab, bei denen der Wechsel einfach nur behauptet wurde, der Mieter also gar nichts davon wusste oder es nicht wollte.
In Deinbem Falle wendet sich sich gegen Dich, jetzt kommt es darauf an, wie kooperativ Deine Vermieterin ist. Auch wenn sie sonst unmotiviert ist, sollte die Aussicht die Last des Vertrages los zu werden doch motivierend sein - besonders wenn man ihr was vorformuliertes vorlegt das sie nur noch unterschreiben muss.



Zitat (von neuhierangemeldet):
Du bist nicht der Hauptmieter, kannst Dich also nicht an den Vermieter wenden (denke ich mal)

Könnte man schon, kann aber zum Problem führen wenn die Vermietung so nicht gestattet war.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37483 Beiträge, 6270x hilfreich)

Zitat (von 2015recht123456):
Bitte, keine sinnbefreiten Beiträge! Lesen - denken - schreiben, in dieser Reihenfolge. Danke
Tja, Wunschantworten gibts woanders.
Für dich gilt auch: Erst den Anbieter fragen, dann prüfen, dann evtl. hier nachfragen, ob und was sonst noch geht. Warum also pampst du hier User an, die Möglichkeiten nennen und nachfragen?

Sie, die unwillige Hauptmieterin/Stromschuldnerin will ja nicht. Weder Schulden begleichen noch sich abmelden. So las sich das im EP. Was also kannst du bei ihr erreichen, um die Stromsperre in 4 Wochen zu vermeiden? Bist du heute klüger?

Zitat (von 2015recht123456):
Es gäbe für mich zwei Möglichkeiten:
Und? Kommen die für dich in Betracht?
zu 1: Würde der Hauptvermieter mit dir einen Mietvertrag schließen, so dass du Nachmieter von Frau X würdest? Frag doch dort nach. Ich habe Zweifel. Und vielleicht hat Frau x sogar Mietschulden?
zu 2: Ja, gut. Und wie würdest du Frau X dazu kriegen, sich abzumelden? Wahrscheinlich weiß sie, was das bedeuten würde.

@neuhierangemeldet
zu 1: Ich weiß sogar, dass sich ein Untermieter an den Hauptvermieter/Eigentümer wenden kann.
zu 2: Was die Stadtwerke als Stromversorger denken, ist nicht relevant. Es gibt Verträge, wo drinsteht, was wann gilt.
...soviel zu Sinn und Unsinn.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
2015recht123456
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich hätte noch eine Frage:

Wenn ein Kunde Schulden bei seinem Stromversorger hat, welcher zugleich auch der Stromlieferant ist (Stadtwerke z. B.), eine Androhung einer Stromsperre von diesem bekommt und daraufhin den Anbieter wechselt, darf der Stromlieferant dann trotzdem die Stromsperre vollziehen?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41033x hilfreich)

Zitat (von 2015recht123456):
darf der Stromlieferant dann trotzdem die Stromsperre vollziehen?

Nur solange er selber liefert, darf er die Versorgung einstellen.
Das anliefern fremder Versorger darf er nicht unterbrechen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
2015recht123456
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nur solange er selber liefert, darf er die Versorgung einstellen.
Das anliefern fremder Versorger darf er nicht unterbrechen.


Danke.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2486 Beiträge, 1129x hilfreich)

Stellt sich die Frage, ob ein Wechsel möglich ist (Mindestvertragslaufzeit, etc.). Wenn ja, wurde ja schon alles gesagt.

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