Guten Tag,
angenommen der Hauptmieter einer Wohnung in der jemand zur Untermiete wohnt, bezieht Geld vom Arbeitsamt. Die Wohnung besitzt 3 Zimmer und kostet
600€ warm. In der Wohnung wohne der besagte jemand, ein anderer Mitbewohner, ebenfalls zur Untermiete, und der Hauptmieter. Jemand bezahle 350€,
der andere Untermieter 300€ und der Hauptmieter nichts. Vom Arbeitsamt bezieht der HM aber Geld für seinen Teil der Miete, da das Arbeitsamt bei
der Kostenberechnung die Gesamtmiete (600€) schlicht durch 2 teilt. Der Grund hierfür ist, dass der andere Untermieter weder dem Arbeitsamt
angemeldet worden ist, noch beim Vermieter.
Dem Jemand wurde zum 01.06. eine fristgrechte Kündigung ohne Begründung ausgestellt. Mietzahlungen von dem Jemand wurden bis spätestens zum 10
eines jeden Monats geleistet, außer die Miete für den April '12. Jemand hat auch nie gegen die Hausordnung verstoßen. Nun hat der Jemand
schriftlich, dass ihm der HM mit einer Räumung seines Zimmers am 30. April droht, sollte er bis zum 28. April nicht seine Miete gezahlt haben.
Zu den Fragen:
1) Ist der HM berechtigt Jemands Zimmer zu räumen?
2) Kann Jemand den HM in irgendeiner Weise rechtlich belangen, da er anscheinend Mietbetrug macht?
3) Ist Jemand berechtigt seine Miete vorerst einzubehalten?
Wie sieht es aus, wenn der HM regelmäßig Jemands Post öffnet, in seiner Abwesenheit in sein Zimmer geht?
Hauptmieter lässt sich Wohnung vom Untermieter bez
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
H, hallo Sonne12367!
Ja, leider kann man die Beiträge nicht mehr editieren, sonst würd ich es für Dich extra schön machen, danke für Deinen Hinweis.
Das jemand die Miete zum 10 eines Monats bezahlt ist nicht explizit vereinbart worden, aber war auch keine Regelmäßigkeit. Jemand zahlt die Aprilmiete nicht, weil er sein Gehalt nicht bekommt.
Würdest Du noch auf die anderen Fragen eingehen?
LG Maiskolben
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zu 1)
Nein
zu 2)
"Anscheinend" reicht nicht aus. Bei Sozialbetrug wären Sie aber zur Anzeige verpflichtet.
zu 3)
Soll das etwa heißen, dass Sie glauben keine Miete zahlen zu müssen, wenn Sie keinen Gehaltseingang haben?
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1. der HM ist nicht berechtigt das Zimmer zu räumen.
2. der Jemand kann den HM nicht belangen, da ihm kein Schaden entsteht
3. Nein.
Die Miete ist grundsätzlich am Monatsanfang zu zahlen, spätestens am 3. Werktag muss die Zahlung auf dem Konto des VM eingehen. Spätere Zahlung berechtigt zur fristlosen Kündigung.
Das Zimmer abschließen könnte ein Problem lösen. wegen dem Öffnen der Post könnte man Anzeige wegen Verletzung des Postgeheimnisses erwägen.
Und ich muss hier Sonne recht geben. Der Artikel ist sehr schwer zu lesen, da andauernd die Sätze untrebrochen werden. So etwas korrigiert man, bevor man den Beitrag absendet.
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Um was für ein Unter-Mietverh. handelt es sich überhaupt?
Möbliert?:
§ 549
II Nr. 2, 573c
III BGB
Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.
Unmöbliert?:
§ 573a II BGB
= 6 Monate Kündigungsfrist.
Zur eigenmächtigen Räumung ist der HM nicht berechtigt, das geht legal nur per Gerichtsvollzieher, nach dem vorher ein gerichtlicher Titel erstritten wurde.
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@ sinus44,
warum sollte er bei Sozialbetrug zu einer Anzeige verpflichtet sein? Zu einer Anzeige verpflichtet ist man lediglich bei den in § 138 StGB
aufgelisteten Delikten, zu denen Betrug nicht gehört.
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" "
quote:<hr size=1 noshade>warum sollte er bei Sozialbetrug zu einer Anzeige verpflichtet sein? Zu einer Anzeige verpflichtet ist man lediglich bei den in § 138 StGB aufgelisteten Delikten, zu denen Betrug nicht gehört. <hr size=1 noshade>
Naja, entweder hat man das in der Aufzählung vergessen oder weil es zur Zeit der Verabschiedung dieses Paragrafen den Begriff noch nicht gab oder notfalls könnte man den Abs.3 als zutreffend ansehen.
Oder vielleicht auch deshalb, weil es alle ehrlichen Bürger dieses Landes angeht!
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