Moin!
Folgendes Problem:
Meine freundin und ich ziehen jetzt zusammen. In der Wohnung in die wir ziehen hat meine Freundin vorher schon als Untermieterin gewohnt. Dir Hauptmieterin ist augezogen, ich ziehe neu ein und dazu.
in der Küche ist ein Anschluss für die Waschmaschine. Dieser Anschluss ist undicht, d.h wenn keine maschine angeschlossen ist und das wasser nicht abgestellt ist, würde die Küche unter wasser stehen.
Der Hauptmieterin war dieser Fehler bereits bei ihrem Einzug bekannt. Obwohl meine Freundin erst viel später eingezogen ist und dir Hauptmieterin im Vorfeld bereits über diesen Fehler bescheid wusste und nichts unternommen hat sagt sie, dass sie Anteilig für die Kosten eines Klempners das von der Kaution meiner Freundin abziehen will.
Ich kann mir sehr schwer vorstellen, dass das rechtens ist. - Mal abgesehen davon, dass der Schaden eben früher da war, als meinr Freundin. Dies hat die Hauptmieterin übrigens zugegeben per Whatsapp (falls aussagekräftig)
Bitte um Rat
-- Editiert von maexis am 24.02.2019 17:44
-- Editiert von maexis am 24.02.2019 17:45
Hauptmieterin will Schaden aufteilen
24. Februar 2019
Thema abonnieren
Frage vom 24. Februar 2019 | 17:44
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 12x hilfreich)
Hauptmieterin will Schaden aufteilen
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#1
Antwort vom 24. Februar 2019 | 18:14
Von
Status: Unparteiischer (9915 Beiträge, 4489x hilfreich)
Was haben die Mieter mit diesem Abfluss zu tun? Das wäre eigentlich Sache des Vermieters. Wenn dieser Anschluss nicht vom Mieter selber gelegt wurde oder der Mieter in auf irgendeine Weise zerstört hat, dann ist der Vermieter für die Mängelbeseitigung zuständig. Der sollte also einen Klemptner rufen.
Man kann dann eventuell noch diskutieren, ob eine eventuell vorhandene Kleinreparaturenklausel greift. Aber das führt jetzt erstmal in die falsche Richtung. Die erste Frage ist meiner Meinung nach, warum die Hauptmieterin meint, für die Reparatur verantwortlich zu sein. Erst dann kann man versuchen abzuschätzen, ob die Untermieterin ebenfalls (mit-)verantwortlich ist.
#2
Antwort vom 24. Februar 2019 | 18:32
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3206x hilfreich)
ZitatDer Hauptmieterin war dieser Fehler bereits bei ihrem Einzug bekannt. Obwohl meine Freundin erst viel später eingezogen ist und dir Hauptmieterin im Vorfeld bereits über diesen Fehler bescheid wusste und nichts unternommen hat sagt sie, dass sie Anteilig für die Kosten eines Klempners das von der Kaution meiner Freundin abziehen will. :
Wasn für nen Klempner?
ZitatMal abgesehen davon, dass der Schaden eben früher da war, als meinr Freundin. :
Wasn fürn Schaden?
ZitatWas haben die Mieter mit diesem Abfluss zu tun? :
Steht doch Anschluss und nicht Abfluss?
Gut möglich, dass der tropfende Anschluss irgendwann mal von nem Mieter installiert wurde und immer wieder so übergeben wurde.
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#3
Antwort vom 24. Februar 2019 | 18:50
Von
Status: Unparteiischer (9915 Beiträge, 4489x hilfreich)
ZitatZitat (von cauchy): :
Was haben die Mieter mit diesem Abfluss zu tun?
Steht doch Anschluss und nicht Abfluss?
Gut möglich, dass der tropfende Anschluss irgendwann mal von nem Mieter installiert wurde und immer wieder so übergeben wurde.
Entschuldigung, in meinem Post geht Anschluss und Abfluss durcheinander. Macht rechtlich aber keinen Unterschied.
Und ja, natürlich wäre es möglich, dass dies eine Mieterinstallation ist. Stand ja auch bereits in meinem Post, dass bei Selbstinstallation anderes gilt. Genau deswegen bin ich der Meinung, dass die zentrale Frage erst einmal ist, warum überhaupt die Hauptmieterin zuständig sein soll.
#4
Antwort vom 26. Februar 2019 | 14:22
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4212x hilfreich)
ZitatDieser Anschluss ist undicht, d.h wenn keine maschine angeschlossen ist und das wasser nicht abgestellt ist, würde die Küche unter wasser stehen. :
Ganz ehrlich, das ist bei jedem offenen Wasserhahn, an den nichts angeschlossen ist so....
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