Hauptvermieter keine Rechte?

28. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
beckig3
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 2x hilfreich)
Hauptvermieter keine Rechte?

Ich frage mich welche Rechte ein Hauptvermieter hat, wenn der Mieter auszieht und einen unerwünschten Untermieter zurück lässt. Kann ich den dann einfach vor die Tür setzen? Würde da gern mal ein paar Meinungen hören.

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

quote:
wenn der Mieter auszieht


Selbst gekündigt, rausgeklagt oder einfach abgehauen ?



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#2
 Von 
beckig3
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 2x hilfreich)

Der Mieter hat selbst gekündgt und auch das Untermietverhältnis. Es sieht nur nicht so aus als wenn der Untermieter ausziehen will.

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#3
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

Das liegt primär noch im Verantwortungsbereich des Mieters.
Er muß Dir die Wohnung geräumt zurückgeben und seinen Untermieter nötigenfalls auf Räumung verklagen.



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#4
 Von 
beckig3
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 2x hilfreich)

Das denke ich auch, aber wer zahlt dann die Miete, wenn bei beiden im Grunde nichts zu holen ist. Ich muss beide raus haben und da kommt mir die Kündigung gelegen.

Der Mieter sagt, dass er ihm ja gekündigt hat und zwei mieten nicht zahlen kann. Muss der Untermieter dann die ganze Miete zahlen und das beim Mieter holen. Oder wie ist es richtig.

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#5
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

quote:
dass er ihm ja gekündigt hat und zwei mieten nicht zahlen kann


Das könnte man dann ja mal "abklopfen".
Solange der Untermieter nicht auszieht, bekommt er von dem ja auch noch Geld.

Aber nur mit einer Kündigung ist der Mieter aus der Sache nicht raus.



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#6
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

quote:
Der Mieter sagt, dass er ihm ja gekündigt hat und zwei mieten nicht zahlen kann. Muss der Untermieter dann die ganze Miete zahlen und das beim Mieter holen. Oder wie ist es richtig.


Sie haben mit dem Untermieter nichts zu tun. Ihr Geld bekommen Sie allein von Ihrem Mieter. Ob der sich das beim Untermieter zurückholen kann, ist dessen Problem.

Sie können den Untermieter nach Ende des Hauptmietvertrages auch räumen lassen, da dessen Besitzrecht mit Ende des Hauptmietvertrages endet. Allerdings müssen Sie darauf achten einen Räumungstitel sowohl gegen Haupt- wie Untermieter zu erwirken um mögliche Probleme zu vermeiden.

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"Sollte Ihnen mein Beitrag geholfen haben, würde ich mich über eine Bewertung freuen :-)."

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#7
 Von 
guest-12301.03.2010 10:56:13
Status:
Schüler
(288 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
beckig3
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 2x hilfreich)

Brauch ich dafür einen Anwalt?- oder kann ich das selbst machen? Oder muss ich die Polizei holen wenn der bei Übegabe nicht raus ist?
(ich glaube da geht meine Fantasie mit mir durch)

Ich bin total überfordert damit. Mit dem Haus kommen noch ne menge Kosten auf mich zu, die mir beide nicht ersetzen.

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#9
 Von 
beckig3
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 2x hilfreich)

Mein Mieter ist Rentner und schwer krank. Deshalb zieht er auch in eine kleine Wohnung. Da bin ich, wie gesagt, auch froh drüber. Von einer Untervermietung an diesen Untermieter wusste ich nichts.
So blöd es sich auch anhört, wie sieht es aus wenn der Mieter vorher ........!

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12301.03.2010 10:56:13
Status:
Schüler
(288 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
beckig3
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 2x hilfreich)

das ist eine gute idee mit dem geld anbieten. wie schon gesagt. es bestätigt sich das ein vermieter echt wenig rechte hat und um das zu bekommen es ein sehr langer weg ist. ich kenne mich im mietrecht recht gut aus. aber ausgerechnet ich habe ein problem wo ich keine antwort weiß.

da hat man schon kein lück, dann kommt auch noch pesch dazu - haha

ich danke für die antworten erstmal, bin aber offen für alles.

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#12
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Der Mieter hat selbst gekündgt und auch das Untermietverhältnis. Es sieht nur nicht so aus als wenn der Untermieter ausziehen will.

Du hast mit dem Untermieter keinen Vertrag, und lass es auch dabei.
Wolltest du nicht schon längst die Fenster reparieren lassen ?
Vielleicht ist der Untermieter deines Mieters dann schon ausgezogen, wenn der Schreiner die Fenster wieder einhängt.
Und seine Reklamationen soll der Untermieter an seinen Vermieter richten, nicht an dich.

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#13
 Von 
beckig3
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 2x hilfreich)

hier kommt man ja auf ideen, mein lieber mann. aber toll, bin ja offen für alles. sammel das und werde das auch alles ausprobieren.

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#14
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

quote:
Wolltest du nicht schon längst die Fenster reparieren lassen ?
Vielleicht ist der Untermieter deines Mieters dann schon ausgezogen, wenn der Schreiner die Fenster wieder einhängt.
Und seine Reklamationen soll der Untermieter an seinen Vermieter richten, nicht an dich.


Theoretisch. Wie will man das praxisch ohne "Hausfriedensbruch" umsetzen ?
Dumm ist dass gegen Untermieter auch Räumungsklage einzuleiten ist.



-- Editiert am 02.03.2010 07:33

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#15
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Wie will man das praxisch ohne "Hausfriedensbruch" umsetzen

Ganz einfach, das Wort "Untermieter" bedeutet ja, dass noch Zugriff auf einen Teil der Wohnung besteht.
Vielleicht sollten auch die Türen mal fachmännisch abgeschliffen und neu lackiert werden.

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#16
 Von 
beckig3
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 2x hilfreich)

Der Mieter hat dem die Zimmer mit Möbeln vermietet. Das steht aber nicht in dem Mietvertrag zwischen den beiden. Der Untermieter bezieht Harz IV und das macht alles noch schwieriger. Darüber hinaus ist der auch noch Alki und hat das Bett mächtig versaut. ( So sagt der Mieter, der da mal reingeschaut hat)

Soll ich dem nun auch die Möbel wegnehmen?

Mal ohne Spaß. Wenn der Mieter auszieht muss der ja auch die Möbel in den Räumen des Untermieter entsorgen. Kann der Mieter das tun, wenn der Untermieter da noch wohnt und darf er das überhaupt?

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#17
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Das macht es ja noch einfacher.
Stell auf jeden Treppenabsatz eine kleine Flasche Schnaps und mach mit Kreide einen Pfeil zur nächsten Flasche. Wenn der Alki weit genug weg ist, findet er nicht mehr zurück.


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#18
 Von 
beckig3
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 2x hilfreich)

@ werner_r

ja prima, so ähnlich hatte ich auch mal gedacht. :crazy:

es hilft mir aber alles nichts, ich muss einen weg finden den raus zu bekommen.

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