Vor 2 Jahren habe ich ein Einfamilienhaus gemietet und dort bis heute erhebliche Beträge
in Instandhaltung und Modernisierung und somit auch in Wertsteigerung investiert.
Durch Eigenleistung.
Durch von mir beauftragte Schwarzarbeit.
Durch ordnungsgemäße Beauftragung von Handwerkern mit Rechnungen.
ALLE diese Aufwendungen/Renovierungs-/Instandhaltungs-/Modernisierungs-Maßnahmen geschahen
mit Wissen und Einverständnis des Eigentümers!
Nur bezahlt habe ich!!
Nun meine Frage: Angenommen, der Eigentümer verkauft das Haus.
Und ein neuer Eigentümer kündigt mir dann wegen Eigenbedarf.
Habe ich dann irgendwelche Möglichkeiten, meine erheblichen Aufwendungen zurückzubekommen?
Oder habe ich JETZT die Möglichkeit meine Aufwendungen vom Eigentümer erstattet zu bekommen.
Haus-Investitionen durch Mieter getragen
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Aus meiner Sicht gibt es keine Grundlage, den Vermieter nachträglich an den Kosten zu beteiligen. Sie haben die entsprechenden Maßnahmen auf eigenen Wunsch und auf eigene Rechnung durchführen lassen. Oder gibt es irgendeine Vereinbarung mit dem Vermieter, außer der Zustimmung bzw. Duldung der Maßnahmen durch den Vermieter?
Danke für Ihre Antwort.
Es gibt zumindest keine schriftlichen Vereinbarungen.
Aber der Mieter hat die Maßnahmen akzeptiert/genehmigt/geduldet.
Alles immer im Voraus.
Und zwischen uns war es eigentlich klar, dass er mir meine Investitionen im falle meines Auszugs ersetzen muss.
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Zitat:
Und zwischen uns war es eigentlich klar, dass er mir meine Investitionen im falle meines Auszugs ersetzen muss.
Da ihr nichts schriftlich vereinbart habt, muss er auch nichts ersetzen. Wenn es hart auf hart kommt, kann er verlangen, das ihr die Einbauten rückgängig machen müsst.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/bauliche-veraenderungen-durch-den-mieter-212-rueckbaupflicht-des-mieters-oder-nachmieters_idesk_PI17574_HI2652473.html
Und das Akzeptieren heisst ja nur, dass man die Maßnahmen billigt, nicht, dass man sich an den Kosten beteiligt.
wirdwerden
ZitatUnd zwischen uns war es eigentlich klar, dass er mir meine Investitionen im falle meines Auszugs ersetzen muss. :
Nö, ohne das es schriftlich fixiert war kein Recht, im Gegenteil der Vermieter kann wie schon oben erwähnt, den Rückbau verlangen, oder eben auch das ein Mietonjekt in brauchbarem Zustand verbleibt, also wenn z.B. Leitungen erneuert wurden, müssen die auch drin bleiben.
Lies dir mal http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/einbauten_m.htm durch. Da steht ein bischen was zu der Frage drin. Unter bestimmten Voraussetzungen ist tatsächlich ein Ersatzanspruch möglich. Das dürften aber wohl eher Ausnahmefälle sein.
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