Hallo miteinander,
mir gefällt ein Haus das zum verkauf steht.
Ich möchte das zu 100% selbst nutzen.
2 Kinder und zwei Erwachsene.
Im Haus sind aktuell noch zwei Mieter, die sich mit den aktuellen Hausbesitzern streiten, das sie da weiter wohnen bleiben dürfen.
Der eine Zahlt weniger Miete der andere Zahlt aktuell keine Miete. Was da genau das Problem ist weis ich nicht, das haben mir die Hausbesitzer nicht mitgeteilt.
Mir ist nur bekannt das die Hausbesitzer aufgrund des Verkaufes und der nicht richtigen Zahlens die Beiden Mieter kündigen wollte. Jetzt klagen die beiden darauf das sie weiter hin da Wohnen dürfen.
Meine Frage ist.
Wie ist die Rechtslage wenn ich das haus kaufe und es zu 100% selbst nutzen möchte und muss.
Kann ich den Mietern dann eine Kündigung auf eigennutzen ausstellen und die müssen das Feld räumen? oder könnten die dann wieder klagen?
oder kann vor dem Verkauf schon die Kündigung auf eigennutzen ausgesprochen werden? so das der Kaufvertrag erst zustande kommt wenn die raus sind? oder kann man dann noch nicht wegen eigennutzen kündigen?
ich kenne mich damit überhaupt nicht aus :-( daher dachte ich ich frage mal um ein paar Infos und Tipps zu bekommen.
Gruß Michel
Haus Kauf mit 100% eigennutzen, was ist mit Mietern
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wenn du das Haus kaufen möchtest, sind mindestens zwei Varianten zu unterscheiden. Aus einem Kaufvertrag sollte klar und eindeutig hervorgehen, welche Variante gewählt wird.
Variante 1) Der jetzige Eigentümer verkauft das Haus leer, d.h. ohne Mieter.
Variante 2) Der jetzige Eigentümer verkauft das Haus mit Mietern.
Bei Variante 1 besteht die Ungewissheit, ob der Eigentümer das überhaupt garantieren kann, d.h. ob ein Kündigungsrecht für ihn besteht. Auch der Zeitpunkt, bis das Haus geräumt ist, ist kaum absehbar. Von daher sollte im Kaufvertrag ein klarer Termin stehen und passende Folgen, wenn der jetzige Eigentümer diesen nicht halten kann.
Variante 2 ist noch ungewisser. Die ist nur zu empfehlen, wenn der Kaufpreis deutlich unter Normalniveau liegt und du alle Mietvertragsdetails der aktuellen Mieter erhälst. D.h. du solltest die vor dem Kaufvertrag Kopien der Mietverträge sowie schriftliche Aussagen des aktuellen Vermieters zur aktuellen Vertragslage geben lassen. Du würdest als Käufer die Mietverträge übernehmen müssen.
Unabhängig von Variante 1 oder 2 wird aktuell offenbar nicht die vereinbarte Miete gezahlt. Du solltest dir als Käufer bestätigen lassen warum. Wenn Mängel vorliegen, musst du diese prüfen und im Kaufpreis einkalkulieren. Du könntest auch versuchen, mit den aktuellen Mietern zu reden.
Wahrscheinlich ja und ja. Aber die Diskussion ist müßig. Du müsstest erstmal herausbekommen, ob der Verkäufer nach Variante 1 oder 2 verkaufen will. Danach sieht man weiter.ZitatKann ich den Mietern dann eine Kündigung auf eigennutzen ausstellen und die müssen das Feld räumen? oder könnten die dann wieder klagen? :
Der aktuelle Eigentümer kann nicht wegen Eigenbedarf und auch nicht wegen des geplanten Verkaufs kündigen. Ob Mietschulden ein ausreichender Kündigungsgrund in diesem Fall sind, kann nicht beurteilt werden. Es ist ja noch nicht einmal klar, warum nicht die volle Miete gezahlt wird.Zitatoder kann man dann noch nicht wegen eigennutzen kündigen? :
Ein vermietetes Haus sollte man bei Eigenbedarf nur kaufen, wenn man ein paar Jahre Zeit und ein paar Tausend EUR über hat.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatDer eine Zahlt weniger Miete der andere Zahlt aktuell keine Miete. Was da genau das Problem ist weis ich nicht, das haben mir die Hausbesitzer nicht mitgeteilt. :
Mir ist nur bekannt das die Hausbesitzer aufgrund des Verkaufes und der nicht richtigen Zahlens die Beiden Mieter kündigen wollte. Jetzt klagen die beiden darauf das sie weiter hin da Wohnen dürfen.
Da würde ich mich an deiner Stelle mal richtig reinfuchsen, was da nicht stimmt.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
13 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
13 Antworten
-
9 Antworten
-
39 Antworten
-
25 Antworten