Wir haben ein Haus (90m2) gekauft und wollen dieses an
meinen Sohn (Angestellter): WZ SZ Küche Bad= ca. 50 m2
und eine Bekannte unseres Sohnes, welche zur Zeit Hartz IV bekommt:
WZ SZ Bad und o. g. Küche mitbenutzen = ca. 40 m2
vermieten !
Der Sohn und die Bekannte haben also beide jeweils ein eigenes WZ und SZ und Bad,
müssten die Küche (es gibt nur eine) aber beide nutzen können !
Geht das und wie formuliert man das im Mietvertrag ,Grundstück - Garten sollen auch von beiden genutzt werden können !
Danke
-- Editiert von urlhaus1 am 27.08.2018 14:20
-- Editiert von urlhaus1 am 27.08.2018 14:22
Haus an 2 Personen vermieten
27. August 2018
Thema abonnieren
Frage vom 27. August 2018 | 14:19
Von
Status: Beginner (74 Beiträge, 14x hilfreich)
Haus an 2 Personen vermieten
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#1
Antwort vom 27. August 2018 | 14:28
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1445x hilfreich)
Einfachste Lösung, das Haus komplett an den Sohn vermieten.
Dem die Untervermietung erlauben, fertig.
Alles andere ist Sohnemanns Problem.
#2
Antwort vom 27. August 2018 | 14:47
Von
Status: Student (2181 Beiträge, 1248x hilfreich)
und - lasst mich raten - die Bekannte des Sohnes ist zufällig die Lebenspartnerin und eigentlich geht's nur darum, dass das Jobcenter einen Teil der Miete übernimmt?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 27. August 2018 | 14:56
Von
Status: Beginner (74 Beiträge, 14x hilfreich)
zu Antwort 2 definitiv nein !!
zu 1
wie formuliert man eine Untervermietung ? Steht davon in beiden Verträgen etwas ?
Danke
#4
Antwort vom 27. August 2018 | 15:46
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1445x hilfreich)
Zitatwie formuliert man eine Untervermietung ? :
Beispiel: Dem Mieter wird erlaubt Teile des Hauses weiterzuvermieten.
ZitatSteht davon in beiden Verträgen etwas ? :
Der Sohn schließt mit seiner Bekannten einen ganz normalen Mietvertrag über z. B. 2 Zimmer + Nutzungserlaubnis für Küche, Bad und Garten ab, fertig.
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