Haus an 2 Personen vermieten

27. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
urlhaus1
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 14x hilfreich)
Haus an 2 Personen vermieten

Wir haben ein Haus (90m2) gekauft und wollen dieses an

meinen Sohn (Angestellter): WZ SZ Küche Bad= ca. 50 m2

und eine Bekannte unseres Sohnes, welche zur Zeit Hartz IV bekommt:
WZ SZ Bad und o. g. Küche mitbenutzen = ca. 40 m2

vermieten !

Der Sohn und die Bekannte haben also beide jeweils ein eigenes WZ und SZ und Bad,
müssten die Küche (es gibt nur eine) aber beide nutzen können !


Geht das und wie formuliert man das im Mietvertrag ,Grundstück - Garten sollen auch von beiden genutzt werden können !

Danke



-- Editiert von urlhaus1 am 27.08.2018 14:20

-- Editiert von urlhaus1 am 27.08.2018 14:22

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Einfachste Lösung, das Haus komplett an den Sohn vermieten.

Dem die Untervermietung erlauben, fertig.

Alles andere ist Sohnemanns Problem.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

und - lasst mich raten - die Bekannte des Sohnes ist zufällig die Lebenspartnerin und eigentlich geht's nur darum, dass das Jobcenter einen Teil der Miete übernimmt? :bang: :respekt:

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
urlhaus1
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 14x hilfreich)

zu Antwort 2 definitiv nein !!

zu 1
wie formuliert man eine Untervermietung ? Steht davon in beiden Verträgen etwas ?
Danke

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von urlhaus1):
wie formuliert man eine Untervermietung ?


Beispiel: Dem Mieter wird erlaubt Teile des Hauses weiterzuvermieten.

Zitat (von urlhaus1):
Steht davon in beiden Verträgen etwas ?


Der Sohn schließt mit seiner Bekannten einen ganz normalen Mietvertrag über z. B. 2 Zimmer + Nutzungserlaubnis für Küche, Bad und Garten ab, fertig.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.826 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen