Haus der Schwiegermutter gemietet

17. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
Mohr12
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus der Schwiegermutter gemietet

Hallo,

wir haben das Haus der Schwiegermutter ohne Mietvertrag gemietet. Es war immer klar, daß wir das Haus kaufen sollten. Mit ihrer Einverständnis haben wir das Bad rausgerissen, um es für unsere 4jährige Tochter rollstuhlgerecht auf unsere Kosten umzubauen. (2. Bad im oberen Stockwerk) Während das Bad im Rohbau war hatten wir den vereinbarten Notartermin, um das Haus zu kaufen. 2 Tage vor dem Termin sagt sie mit Begründung, sie wolle das Haus nicht mehr verkaufen, den Termin mit dem Notar ab. Natürlich haben wir die Renovierung eingestellt, somal wir davor schon das komplette Haus renoviert hatten. Innen war das Haus seit 1975 nie wieder renoviert worden. Wir haben alle Böden, Tapeten und das Bad oben komplett erneuert.

Nach dieser enormen Enttäuschung haben wir uns entschlossen auszuziehen und neuzubauen. Wie verhält es sich dann bei:

1. Kein Mietvertrag, wie ist die Kündigungsfrist
2. Renovierungen bei Auszug
3. Können wir unser Laminat wieder mitnehmen?
4. Was machen wir mit dem Bad im unteren Geschoss, daß noch immer im Rohbau ist?

Für Tipps oder Hilfe wäre ich sehr dankbar

Viele Grüße

Sabine

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 185x hilfreich)

Mündlicher Mietvertrag-> Kündigungsfrist auch 3 Monate
Bodenbeläge, die ihr "eingebaut" habt, müsst ihr wieder "entsorgen" (mitnehmen). Wer den Bodenbelag legt/einbaut muss ihn auch wieder entfernen..

Wie lange habt ihr dort denn gewohnt? Im schrftl. Mietverträgen ist es mit der Renovierung so:
Ab 2 Jahren wohnzeit renovieren, wenn es denn schrflt. feftgehalten wurde

Naja und dann gibt es noch "vorschriften" mit 3,5 und 7 Jahren. Aber da ihr einen mündl. Vetrag habt, ist es m.E. so, dass ihr gar nicht renovieren müsst....

Zu dem Rest, kann ich leider nix sagen

-----------------
"*Smile for a better Day...:)*

*Einsamkeit ist der Feind des Menschen*"

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#2
 Von 
Franka-Seeboldt
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo Sabine,
wenn ihr keinen gesonderten Mietvertrag
habt, dann ist einen Mietvertrag lt. BGB
geschlossen worden - der ist im Falle des Mieters sowieso der günstigste....am besten Du googelst ein wenig

also, ihr müsst euch weder an die 3monatige Kündigungsfrist, noch um irgendeine Renovierung kümmern. Wegen de

Allerdings würde ich der Schwiegermutter trotzdem schriftlich mitteilen, dass ihr z.B. Ende des Monats ausziehen werdet.....

Gruss,
Franka

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47603 Beiträge, 16828x hilfreich)

Natürlich hat man auch bei einem mündlichen Mietvertrag die Kündigungsfrist des BGB einzuhalten, also 3 Monate.

zu 1.: Kündigungsfrist lt. § 573c BGB (3 Monate)

zu 2.: Renovierungen sind Vermietersache (§ 538 BGB )

zu 3.: Den Laminatboden könnt Ihr ausbauen

zu 4.: Der Vermieter hat Anspruch auf den ursprünglichen Zustand. das Bad werdet Ihr also wieder herrichten müssen.

0x Hilfreiche Antwort

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