Haus eingerüstet, es finden keine Arbeiten statt 2.0

10. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
b-dorf
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus eingerüstet, es finden keine Arbeiten statt 2.0

Meine Frage in dem Thread, der unberechtigterweise geschlossen wurde, war, wie lange ich es erdulden muss, dass das Haus eingerüstet ist, ohne das Arbeiten stattfinden. Vielleicht hatte ich da die Frage nicht richtig formuiert... Mir geht es nicht darum, dass es eingerüstet ist (ich freue mich über jeden Handschlag, der hier an dem Haus gemacht wird) , sondern dass es seit drei Wochen sinnlos eingerüstet ist. Da würdet Ihr euch doch auch ärgern, vor allem, wenn ihr den Balkon so rege nutzen würdet, wie wir.
Es ist ja nicht so, dass arbeiten (wetterbedingt oder aus anderen Gründen) ruhen, sie wurden nicht einmal begonnen.

Da muss man sich an dem Wäschetrocknen hochziehen, oder mir unterstellen ich würde mir jedes Quartal etwas einfallen lassen, nur weil ich schon einen anderen Thread wegen einem anderen Thema hier im Forum hatte.
Ich dachte dafür sei ein solchens Forum da.

Vielleicht mag ja noch jemand antworten.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von b-dorf):
wie lange ich es erdulden muss, dass das Haus eingerüstet ist, ohne das Arbeiten stattfinden.

Da kommt es darauf an, warum genau da keine Arbeiten stattfinden. Da schwankt die Duldung dann zwischen 48h (bei Schikane) und Monaten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
b-dorf
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank.

Zitat (von Harry van Sell):

Da kommt es darauf an, warum genau da keine Arbeiten stattfinden.

Ich vermute, weil der Verantwortliche nicht in die Puschen kommt.
Wir sind nur ein Drei Parteien-Haus, der Vermieter hat einen Herrn, der sich "kümmert". Der Vermietr sagt, "Du, Dies und Jenes muss gemacht werden, kümmere dich mal darum". Das hat er gemacht, es sind Handwerker, die den Dachvorstand sanieren sollen gekommen, haben eine Gerüst aufgebaut und sind wieder gegangen. Da kam keine Gerüstbau-Firma. Das ist so ein Allrounder.

Wir haben schon schlechte Erfahrungen gemacht mit dem Herrn, der sich "kümmert". Nachdem bei uns neue Fenster eingebaut wurden, hat es über 4! Monate gedauert, bis die Abdichtung Laibung/ Fenster von Innen durchgeführt wurde... Im Winter.
Wenn wir Pech haben, dauert es wieder so lange. Wie ich schon schrieb, wenn die Arbeiten dauern, dann dauern sie eben, aber wenn gar nichts gemacht wird, ärgert man sich über so ein Gerüst.
Daher wollte ich hier (wo sonst?) anfragen, wie lange wir nun stillhalten sollen/ müssen, bis wir irgendwie agieren.

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von b-dorf):
Daher wollte ich hier (wo sonst?) anfragen, wie lange wir nun stillhalten sollen/ müssen, bis wir irgendwie agieren.


Das könnt ihr komplett frei entscheiden.

Zitat (von b-dorf):
Ich vermute, weil der Verantwortliche nicht in die Puschen kommt.


Wie wäre es denn mal mit Fakten? Vermuten hilft nicht wirklich weiter.

Zitat (von b-dorf):
Da würdet Ihr euch doch auch ärgern, vor allem, wenn ihr den Balkon so rege nutzen würdet, wie wir.


Dann nehmt eben eine Mietminderung vor. 3-5% sind wohl angemessen. Ob das die Stimmung besser, sei mal dahin gestellt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Dann wird man auf Konfrontation gehen müssen. Die Frage ist halt, ob das den Vermieter motiviert schneller zu machen oder überhaupt weiter zu machen oder ihn zu anderen Aktionen "anregt".


Als erstes würde ich da mal den Vermieter anschreiben und zur Auskunft auffordern, wie der geplante Ablauf vom zeitlichen ist und wie lange der Zustand mit dem Gerüst andauert.
Dazu die Ankündigung der Mietminderung bzw. Aufrechnung mit den anteiligen Kosten für einen Trockner da man keine Wäsche mehr trocknen kann.
Das ganze mit Fristsetzung zur Rückantwort und Zustellnachweis.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38484 Beiträge, 14013x hilfreich)

Solange man überhaupt nicht weiss, warum das Gerüst aufgebaut ist, kann man doch auch nicht substantiiert antworten. Wie wärs mal mit einem einzigen Anruf beim Vermieter? Dann kann man immer noch entscheiden, ob man einen Brief, wie von Harry vorgeschlagen, schreibt.

wirdwerden

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